Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/007: Unterschied zwischen den Versionen
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in der Folge selbständige Güter geworden sind, die zur Vertheilung unter die mehreren Söhne eines Vaters kommen konnten, nachdem diesen die Versorgung durch geistliche Stellen abgeschnitten, ihnen die kriegerische Laufbahn mehr beschränkt war, und Viele zu Hofbedienungen nicht gelangen konnten. | |||
Herzog Johann der Jüngere ging mit seinem Beispiel voran. Unermüdlich war dieser erwerbsame und sparsame Fürst, auszutauschen und einzutauschen, um ganze Dorfsfeldmarken zu gewinnen, aus welchen er dann Höfe errichtete und dazu als hofdienstpflichtig die übrig bleibenden Bauern legte. Das ging freilich nicht ohne manche Härte ab. Aber er hatte auch dreiundzwanzig Kinder aus zwei Ehen, die versorgt sein sollten. Auf Ankauf von Gütern hat er nach einer genauen Berechnung die für die damalige Zeit gewaltige Summe von 1,610,437 Mark und 8 Schilling verwendet. So konnte er fünfen seiner Söhne jedem ein Fürstenthum hinterlassen, das aus einer Anzahl von Herrenhöfen mit dazu dienstpflichtigen Leuten bestand, und konnte seine vielen Töchter standesmäßig aussteuern. Ein solches Beispiel mußte Nachahmung finden. Wir werden bei der folgenden Periode darauf zurückkommen. Jedenfalls aber hob sich die Cultur des Landes, wenngleich vielfältig der Zustand der Bauern, besonders der Gutsuntergehörigen sich verschlechterte. Leidlicher hatten es die Amtsunterthanen, und die Marschgegenden behaupteten ihren Wohlstand und ihre Communalfreiheit, obwohl wiederholte Fluthen nicht geringen Schaden anrichteten. Eine der höchsten, von denen man überhaupt weiß, war die in der Nacht vom ersten auf den zweiten November 1532, die sogenannte Allerheiligenfluth, die fast ganz Nordstrand überschwemmte, wo 1500, nach andern Berichten gar 1900 Menschen ertranken. In Tondern, Büsum und an andern Orten mehr stand das Wasser hoch an der Kirchenmauer, und die beiden Kirchen zu Bishorst und Asfleth an der Elbe sollen damals ganz weggespült worden sein, so wie auch die Simonsberger Kirche weiter zurückgelegt werden mußte. Das folgende Jahr brachte wieder am Montage vor Allerheiligen ein großes Sturmwetter, und die Marschen wurden wieder stark überschwemmt. 1552, vierzehn Tage vor Fastnacht, ging ein großer Theil von Eiderstedt unter Wasser; 1559, den 14. November geschah ein Gleiches auch in den Störgegenden, und es wird in diesem Jahre gewesen sein, daß eine Kirche auf Alt-Mandöe unterging, |
Aktuelle Version vom 1. Juni 2008, 13:03 Uhr
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in der Folge selbständige Güter geworden sind, die zur Vertheilung unter die mehreren Söhne eines Vaters kommen konnten, nachdem diesen die Versorgung durch geistliche Stellen abgeschnitten, ihnen die kriegerische Laufbahn mehr beschränkt war, und Viele zu Hofbedienungen nicht gelangen konnten.
Herzog Johann der Jüngere ging mit seinem Beispiel voran. Unermüdlich war dieser erwerbsame und sparsame Fürst, auszutauschen und einzutauschen, um ganze Dorfsfeldmarken zu gewinnen, aus welchen er dann Höfe errichtete und dazu als hofdienstpflichtig die übrig bleibenden Bauern legte. Das ging freilich nicht ohne manche Härte ab. Aber er hatte auch dreiundzwanzig Kinder aus zwei Ehen, die versorgt sein sollten. Auf Ankauf von Gütern hat er nach einer genauen Berechnung die für die damalige Zeit gewaltige Summe von 1,610,437 Mark und 8 Schilling verwendet. So konnte er fünfen seiner Söhne jedem ein Fürstenthum hinterlassen, das aus einer Anzahl von Herrenhöfen mit dazu dienstpflichtigen Leuten bestand, und konnte seine vielen Töchter standesmäßig aussteuern. Ein solches Beispiel mußte Nachahmung finden. Wir werden bei der folgenden Periode darauf zurückkommen. Jedenfalls aber hob sich die Cultur des Landes, wenngleich vielfältig der Zustand der Bauern, besonders der Gutsuntergehörigen sich verschlechterte. Leidlicher hatten es die Amtsunterthanen, und die Marschgegenden behaupteten ihren Wohlstand und ihre Communalfreiheit, obwohl wiederholte Fluthen nicht geringen Schaden anrichteten. Eine der höchsten, von denen man überhaupt weiß, war die in der Nacht vom ersten auf den zweiten November 1532, die sogenannte Allerheiligenfluth, die fast ganz Nordstrand überschwemmte, wo 1500, nach andern Berichten gar 1900 Menschen ertranken. In Tondern, Büsum und an andern Orten mehr stand das Wasser hoch an der Kirchenmauer, und die beiden Kirchen zu Bishorst und Asfleth an der Elbe sollen damals ganz weggespült worden sein, so wie auch die Simonsberger Kirche weiter zurückgelegt werden mußte. Das folgende Jahr brachte wieder am Montage vor Allerheiligen ein großes Sturmwetter, und die Marschen wurden wieder stark überschwemmt. 1552, vierzehn Tage vor Fastnacht, ging ein großer Theil von Eiderstedt unter Wasser; 1559, den 14. November geschah ein Gleiches auch in den Störgegenden, und es wird in diesem Jahre gewesen sein, daß eine Kirche auf Alt-Mandöe unterging,