Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/050: Unterschied zwischen den Versionen
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wurden, die im Chor dienten. Es waren dies die <tt>Vicarii ordinarii</tt> oder <tt>Vicarii majores</tt>. Von diesen aber war verschieden eine andere Classe, die <tt>Vicarii minores</tt> auch <tt>Vicarii perpetui</tt>, beständige Vicare, „ewige Vicare“, wie sie vielfältig genannt wurden, weil sie Inhaber fester Pfründen waren, die nach und nach an einzelnen Altären gestiftet wurden. Diese letzteren Vicare waren z. B. in Schleswig nur insofern vom Domcapitel abhängig, als das Capitel einmal Patron der meisten solcher Vicariate oder Vicareien war, mithin das dazu gehörige Beneficium zu verleihen hatte, dann aber insofern diese Vicare verpflichtet waren, bei kirchlichen Feierlichkeiten mit im Chor zu erscheinen, den Processionen mit beizuwohnen, und sich hinsichtlich der Messen, die sie an den von ihnen bedienten Altären zu halten hatten, der Ordnung unterwerfen mußten, daß während der hohen Messe an den Nebenaltären keine Messe stattfinde<ref>Vgl. Jensen's Abhandl. über das Schlesw. Domcapitel im Archiv f. Staats- und Kirchengesch. II. S. 461 ff.</ref>. Wie groß die Zahl solcher Vicare gewesen, läßt sich für die wenigsten der größeren Kirchen mit Sicherheit angeben, denn selbst die Zahl der Altäre giebt dafür keinen Maaßstab, indem es einzelne Altäre gab, an welchen kein besonderer Vicar angestellt war, andere aber, an welchen mehr als Ein Vicariat fundirt war, überdieß auch ein Priester, der ein anderes Amt bekleidete, ein solches Vicariat daneben haben konnte, was freilich nicht recht in der Ordnung war; weshalb denn auch oftmals bei Fundation von Vicariaten es ausdrücklich bestimmt ward, daß der Priester, der mit einem solchen belehnt würde, kein anderes Amt bekleiden solle. Doch haben wir von einigen Kirchen bestimmte Angaben über die Zahl der Vicare, die an denselben angestellt waren, und solche fanden sich natürlich nicht allein bei Stiftskirchen, sondern auch bei andern ansehnlichen Stadtkirchen, und selbst auf dem Lande. So wird in Husum die Zahl der Vicare auf vier und zwanzig angegeben, die an eben so viel Altären gedient haben sollen, obgleich kein Verzeichniß dieser Altäre sich erhalten hat. Man darf sich darnach nicht wundern, wenn an großen Stiftskirchen die Zahl der Altäre und der dieselben bedienenden Vicare noch weit beträchtlicher war. So findet sich, daß deren an der Domkirche in Lübeck 72 gewesen sind. Bei der Collegiatkirche zu Eutin wurden nach und nach von 1333 bis 1511 | wurden, die im Chor dienten. Es waren dies die <tt>Vicarii ordinarii</tt> oder <tt>Vicarii majores</tt>. Von diesen aber war verschieden eine andere Classe, die <tt>Vicarii minores</tt> auch <tt>Vicarii perpetui</tt>, beständige Vicare, „ewige Vicare“, wie sie vielfältig genannt wurden, weil sie Inhaber fester Pfründen waren, die nach und nach an einzelnen Altären gestiftet wurden. Diese letzteren Vicare waren z. B. in Schleswig nur insofern vom Domcapitel abhängig, als das Capitel einmal Patron der meisten solcher Vicariate oder Vicareien war, mithin das dazu gehörige Beneficium zu verleihen hatte, dann aber insofern diese Vicare verpflichtet waren, bei kirchlichen Feierlichkeiten mit im Chor zu erscheinen, den Processionen mit beizuwohnen, und sich hinsichtlich der Messen, die sie an den von ihnen bedienten Altären zu halten hatten, der Ordnung unterwerfen mußten, daß während der hohen Messe an den Nebenaltären keine Messe stattfinde<ref>Vgl. Jensen's Abhandl. über das Schlesw. Domcapitel im Archiv f. Staats- und Kirchengesch. II. S. 461 ff.</ref>. Wie groß die Zahl solcher Vicare gewesen, läßt sich für die wenigsten der größeren Kirchen mit Sicherheit angeben, denn selbst die Zahl der Altäre giebt dafür keinen Maaßstab, indem es einzelne Altäre gab, an welchen kein besonderer Vicar angestellt war, andere aber, an welchen mehr als Ein Vicariat fundirt war, überdieß auch ein Priester, der ein anderes Amt bekleidete, ein solches Vicariat daneben haben konnte, was freilich nicht recht in der Ordnung war; weshalb denn auch oftmals bei Fundation von Vicariaten es ausdrücklich bestimmt ward, daß der Priester, der mit einem solchen belehnt würde, kein anderes Amt bekleiden solle. Doch haben wir von einigen Kirchen bestimmte Angaben über die Zahl der Vicare, die an denselben angestellt waren, und solche fanden sich natürlich nicht allein bei Stiftskirchen, sondern auch bei andern ansehnlichen Stadtkirchen, und selbst auf dem Lande. So wird in Husum die Zahl der Vicare auf vier und zwanzig angegeben, die an eben so viel Altären gedient haben sollen, obgleich kein Verzeichniß dieser Altäre sich erhalten hat. Man darf sich darnach nicht wundern, wenn an großen Stiftskirchen die Zahl der Altäre und der dieselben bedienenden Vicare noch weit beträchtlicher war. So findet sich, daß deren an der Domkirche in Lübeck 72 gewesen sind. Bei der Collegiatkirche zu Eutin wurden nach und nach von 1333 bis 1511 |
Aktuelle Version vom 29. Mai 2008, 11:10 Uhr
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wurden, die im Chor dienten. Es waren dies die Vicarii ordinarii oder Vicarii majores. Von diesen aber war verschieden eine andere Classe, die Vicarii minores auch Vicarii perpetui, beständige Vicare, „ewige Vicare“, wie sie vielfältig genannt wurden, weil sie Inhaber fester Pfründen waren, die nach und nach an einzelnen Altären gestiftet wurden. Diese letzteren Vicare waren z. B. in Schleswig nur insofern vom Domcapitel abhängig, als das Capitel einmal Patron der meisten solcher Vicariate oder Vicareien war, mithin das dazu gehörige Beneficium zu verleihen hatte, dann aber insofern diese Vicare verpflichtet waren, bei kirchlichen Feierlichkeiten mit im Chor zu erscheinen, den Processionen mit beizuwohnen, und sich hinsichtlich der Messen, die sie an den von ihnen bedienten Altären zu halten hatten, der Ordnung unterwerfen mußten, daß während der hohen Messe an den Nebenaltären keine Messe stattfinde[1]. Wie groß die Zahl solcher Vicare gewesen, läßt sich für die wenigsten der größeren Kirchen mit Sicherheit angeben, denn selbst die Zahl der Altäre giebt dafür keinen Maaßstab, indem es einzelne Altäre gab, an welchen kein besonderer Vicar angestellt war, andere aber, an welchen mehr als Ein Vicariat fundirt war, überdieß auch ein Priester, der ein anderes Amt bekleidete, ein solches Vicariat daneben haben konnte, was freilich nicht recht in der Ordnung war; weshalb denn auch oftmals bei Fundation von Vicariaten es ausdrücklich bestimmt ward, daß der Priester, der mit einem solchen belehnt würde, kein anderes Amt bekleiden solle. Doch haben wir von einigen Kirchen bestimmte Angaben über die Zahl der Vicare, die an denselben angestellt waren, und solche fanden sich natürlich nicht allein bei Stiftskirchen, sondern auch bei andern ansehnlichen Stadtkirchen, und selbst auf dem Lande. So wird in Husum die Zahl der Vicare auf vier und zwanzig angegeben, die an eben so viel Altären gedient haben sollen, obgleich kein Verzeichniß dieser Altäre sich erhalten hat. Man darf sich darnach nicht wundern, wenn an großen Stiftskirchen die Zahl der Altäre und der dieselben bedienenden Vicare noch weit beträchtlicher war. So findet sich, daß deren an der Domkirche in Lübeck 72 gewesen sind. Bei der Collegiatkirche zu Eutin wurden nach und nach von 1333 bis 1511
- ↑ Vgl. Jensen's Abhandl. über das Schlesw. Domcapitel im Archiv f. Staats- und Kirchengesch. II. S. 461 ff.