Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/008: Unterschied zwischen den Versionen

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Üefoer.das Erhniarschall-Amt des Lands
von Jülich.
Der erste Erbmarschall ist bekanntlich Engelbrecht Nyt
von Birgel. Wann ihm dies Amt verliehen worden, darüber
liegt kein bestimmtes Zeugniss vor; wahrscheinlich aber beklei-
dete er dasselbe schon mehrere Jahre vor Ernennung des-
Grafen Wilhelm zum Markgrafen. Seine treuen Dienste beloh-
nend gab der Markgraf ihm zur Besserung solchen Lehens im
J. 1339 den Hof zu Callerbend (bei Niedeggen), den Adolph
von Blydenstein besessen, mit dem Weingarten und allem was
zu selbigem Hof gehörte, desgleichen die zwei Mühlen zu Drove,
die Adolph gleichfalls gehabt, mit dem Gemahl und allen
Rechten, sammt allem andern Gut und Erbe genannten Adolphs;
ausgenommen das Burglehen zu Jacobwüllesheim („ dat Sint
Jacobs Wulueschem heist"), welches der Markgraf dem Arnold
von Bolendorp verlieh. — Bei den Herren von Birgel ist das
Erbmarschall-Amt bis gegen 1480 verblieben. Die Lehenträger
dieses Amtes sind namentlich folgende:
Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1364.
Frambach von Birgel bis etwa 1390.
Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1419.
Frambach von Birgel bis etwa 1439.
Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1480.
Diese fünf Lehenträger ergeben sich aus Urkunden. Wer
meine Angabe prüfen will, der beachte dass der Sohn oft schon
bei Lebzeiten des Vaters den Titel Erbmarschall führt. —
Der letzte Engelbrecht Nyt verheirathete im J. 1446 seine
älteste Tochter Johanna von Birgel an Johann Hurth von
Schoeneck, der nach seinem Tode das Schloss Eschweiler und
das Erbmarschall-Amt nebst andern Gütern und Renten zur
Mitgift erhalten sollte. Aber nach seinem Tode erhob sich
sein Vetter Balduin von Birgel, und wollte das Erbmarschall-
Amt für sich in Anspruch nehmen. Sein Streit mit Johann
Hurth von Schoeneck kam an Herzog Wilhelm, welcher dann
letzterem im J. 1481 folgende Zustellung machte: „Johan
Hurt van schoneck So  du ind de van Birgell vnss angelangt

Version vom 26. Mai 2008, 06:53 Uhr

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Üefoer.das Erhniarschall-Amt des Lands von Jülich. Der erste Erbmarschall ist bekanntlich Engelbrecht Nyt von Birgel. Wann ihm dies Amt verliehen worden, darüber liegt kein bestimmtes Zeugniss vor; wahrscheinlich aber beklei- dete er dasselbe schon mehrere Jahre vor Ernennung des- Grafen Wilhelm zum Markgrafen. Seine treuen Dienste beloh- nend gab der Markgraf ihm zur Besserung solchen Lehens im J. 1339 den Hof zu Callerbend (bei Niedeggen), den Adolph von Blydenstein besessen, mit dem Weingarten und allem was zu selbigem Hof gehörte, desgleichen die zwei Mühlen zu Drove, die Adolph gleichfalls gehabt, mit dem Gemahl und allen Rechten, sammt allem andern Gut und Erbe genannten Adolphs; ausgenommen das Burglehen zu Jacobwüllesheim („ dat Sint Jacobs Wulueschem heist"), welches der Markgraf dem Arnold von Bolendorp verlieh. — Bei den Herren von Birgel ist das Erbmarschall-Amt bis gegen 1480 verblieben. Die Lehenträger dieses Amtes sind namentlich folgende: Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1364. Frambach von Birgel bis etwa 1390. Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1419. Frambach von Birgel bis etwa 1439. Engelbrecht Nyt von Birgel bis etwa 1480. Diese fünf Lehenträger ergeben sich aus Urkunden. Wer meine Angabe prüfen will, der beachte dass der Sohn oft schon bei Lebzeiten des Vaters den Titel Erbmarschall führt. — Der letzte Engelbrecht Nyt verheirathete im J. 1446 seine älteste Tochter Johanna von Birgel an Johann Hurth von Schoeneck, der nach seinem Tode das Schloss Eschweiler und das Erbmarschall-Amt nebst andern Gütern und Renten zur Mitgift erhalten sollte. Aber nach seinem Tode erhob sich sein Vetter Balduin von Birgel, und wollte das Erbmarschall- Amt für sich in Anspruch nehmen. Sein Streit mit Johann Hurth von Schoeneck kam an Herzog Wilhelm, welcher dann letzterem im J. 1481 folgende Zustellung machte: „Johan Hurt van schoneck So du ind de van Birgell vnss angelangt