Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/247: Unterschied zwischen den Versionen

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Weiter heißt es dort Seite 304: "Unangesehen, daß 1586 zu Holtzweiler, Juchen und Wandlo Kriegsvolk gelegen, hat das Kriegsvolk zu Brachelen von inen ein große Sum Gelts gefordert, die Markatenter damit zu zahlen; als auch die von Juchen zween Männer dahin geschickt, ire Armuth zu melden, haben sie den Einen in der Eisen geschlagen, den Anderen aber zurückgesandt, 200 holländische Thaler zu holen. 1587 im Mai seindt Adolff von Priesterrodt und Mevis Hackhusen von den Hispaniern irer Pferdt beraubtt und als sie in's Landt von Bergh ziehen wollen, andere zu kauffen, von denen aus der Schantzen Gnadendall gefangen und alles ires Gelts beraubt und beide je uf 305 Thaler rantzionirt worden".<ref>Obige Zeitschrift, S. 316. Ueber weitere Kriegsschäden im Verlaufe dieser Beschreibung.</ref>
 
Am Ende des 17. Jahrhunderts spielt Jüchen eine Rolle in der Vertreibung der Mennoniten aus Rheydt. Die tolle Wirthschaft der Wiedertäufer in Münster, der Umstand, daß sie auch regierungsfeindliche politische Tendenzen verfolgten, hatten die schärfsten Maßregeln gegen sie zur Folge. Schon Kaiser Karl's V. Constitution vom Jahre 1529 bestimmte ihnen den Tod mit Feuer und Schwert. Ihre Austreibung  übergab gewöhnlich die Regierung einer Commission, welche die an und für sich ausgedehnten Befugnisse noch überschritt. Sehr schlimm erging es den Wiedertäufern oder Mennoniten, die sich vor dreißig Jahren unangefochten in Rheydt festgesetzt und ihre Steuern stets bezahlt hatten. Am 16. Juli 1694 erschienen dort mit anbrechendem Tage der Freiherr von Bongart zu Paffendorf, Doctor Heyden und Scheiffart als Commissare nebst einem Rittmeister Wedding und Paulus Katz von Jüchen und einer Menge bewaffneter Schützen. Sie überfielen die Wohnungen der Mennoniten, die Thüren, die sich nicht gleich öffneten, wurden gewaltsam eingerannt und gegen dreißig Personen, auch Frauen mit Säuglingen, gewaltsam nach Jüchen geschleppt. Dort wurden sie bei einem Wemmer Zelissen abgesetzt und durch Schützen bewacht. Am andern Tage holte man noch dreizehn Mennoniten aus dem Schlosse zu Rheydt heraus, die sich dorthin geflüchtet hatten, und brachte sie auf Karren nach Jüchen. Nachdem sie dort unter steter Androhung des Todes lange in Schrecken gesessen, wurden sie am 1. August auf eine unmenschliche Weise "mit beiden Armen gegen den Leib, und dann so drei, vier, fünf zusammen derogestalt gebunden und gestricket, daß auch die Einwohner zu Jüchen und selbst der Herr Pastor sich darüber mitleidentlich gezeiget und begeret hat, daß man dieselben gelinder tractiren möchte; Seien dan also in einem schweren Platzregen von dannen nacher Paffendorf vier Stunden
 
 
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Weiter heißt es dort Seite 304: "Unangesehen, daß 1586 zu Holtzweiler, Juchen und Wandlo Kriegsvolk gelegen, hat das Kriegsvolk zu Brachelen von inen ein große Sum Gelts gefordert, die Markatenter damit zu zahlen; als auch die von Juchen zween Männer dahin geschickt, ire Armuth zu melden, haben sie den Einen in der Eisen geschlagen, den Anderen aber zurückgesandt, 200 holländische Thaler zu holen. 1587 im Mai seindt Adolff von Priesterrodt und Mevis Hackhusen von den Hispaniern irer Pferdt beraubtt und als sie in's Landt von Bergh ziehen wollen, andere zu kauffen, von denen aus der Schantzen Gnadendall gefangen und alles ires Gelts beraubt und beide je uf 305 Thaler rantzionirt worden".[1]

Am Ende des 17. Jahrhunderts spielt Jüchen eine Rolle in der Vertreibung der Mennoniten aus Rheydt. Die tolle Wirthschaft der Wiedertäufer in Münster, der Umstand, daß sie auch regierungsfeindliche politische Tendenzen verfolgten, hatten die schärfsten Maßregeln gegen sie zur Folge. Schon Kaiser Karl's V. Constitution vom Jahre 1529 bestimmte ihnen den Tod mit Feuer und Schwert. Ihre Austreibung übergab gewöhnlich die Regierung einer Commission, welche die an und für sich ausgedehnten Befugnisse noch überschritt. Sehr schlimm erging es den Wiedertäufern oder Mennoniten, die sich vor dreißig Jahren unangefochten in Rheydt festgesetzt und ihre Steuern stets bezahlt hatten. Am 16. Juli 1694 erschienen dort mit anbrechendem Tage der Freiherr von Bongart zu Paffendorf, Doctor Heyden und Scheiffart als Commissare nebst einem Rittmeister Wedding und Paulus Katz von Jüchen und einer Menge bewaffneter Schützen. Sie überfielen die Wohnungen der Mennoniten, die Thüren, die sich nicht gleich öffneten, wurden gewaltsam eingerannt und gegen dreißig Personen, auch Frauen mit Säuglingen, gewaltsam nach Jüchen geschleppt. Dort wurden sie bei einem Wemmer Zelissen abgesetzt und durch Schützen bewacht. Am andern Tage holte man noch dreizehn Mennoniten aus dem Schlosse zu Rheydt heraus, die sich dorthin geflüchtet hatten, und brachte sie auf Karren nach Jüchen. Nachdem sie dort unter steter Androhung des Todes lange in Schrecken gesessen, wurden sie am 1. August auf eine unmenschliche Weise "mit beiden Armen gegen den Leib, und dann so drei, vier, fünf zusammen derogestalt gebunden und gestricket, daß auch die Einwohner zu Jüchen und selbst der Herr Pastor sich darüber mitleidentlich gezeiget und begeret hat, daß man dieselben gelinder tractiren möchte; Seien dan also in einem schweren Platzregen von dannen nacher Paffendorf vier Stunden



  1. Obige Zeitschrift, S. 316. Ueber weitere Kriegsschäden im Verlaufe dieser Beschreibung.