Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/002: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Versionen) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2|001|6|003| | {{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2|001|6|003|korrigiert}} | ||
übrigens in vielen Beziehungen hochzustellende, berühmte Erzbischof Absalon nicht weniger Feldherr als Kirchen-Oberer. In dem Kampfe, den die Domcapitel gegen die Bischöfe begannen, büßten übrigens die letzteren immer mehr von ihrer eigentlichen geistlichen Amtswirksamkeit ein, und gaben vielleicht zum Theil nicht ganz ungern dieselbe in andere Hände, um desto mehr weltlichen Bestrebungen sich hingeben zu können. Zuletzt kam es dahin, daß die Bischofsämter fast nichts als Pfründen waren, recht einträgliche und ansehnliche Stellen zur Versorgung für die nachgeborenen Söhne aus den großen Adelsfamilien, ja für Fürstensöhne, oder wenigstens für Günstlinge der Fürsten und Könige, wenn nicht etwa der Papst Günstlinge hatte, die er befördern wollte und jezuweilen einschob, wo ein Bisthum erledigt war. Es ist nicht die Absicht hier eine Bischofs-Chronik zu geben, noch die Lebensumstände von jedem Erzbischof oder Bischof zusammenzustellen. Wer sich für solche Lebensbeschreibungen besonders interessirt, wird dieselben in ziemlicher Ausführlichkeit bei Pontoppidan, Staphorst, Hvitfeld in seiner Bischofs-Chronik, Cypräus und Anderen finden. Das Leben mancher Erzbischöfe und Bischöfe ist für die Kirchengeschichte von keiner großen Wichtigkeit; was aber von Bedeutung für dieselbe ist, oder in dem Leben der einzelnen Bischöfe zur Charakteristik des Zeitalters dient, wird zweckmäßiger sich gehörigen Orts einreihen lassen. | |||
In den ersten Zeiten war im Stifte Hamburg-Bremen noch die alte Weise beobachtet worden, wonach ein Bischof von der Geistlichkeit und dem Volke (<tt>a clero et populo</tt>) erwählt werden sollte, worauf dann eine landesherrliche Bestätigung erfolgte, demnächst die Ordination oder Weihe, und bei den Erzbischöfen die Uebersendung des Palliums vom Papste. Meistens schlug der alternde oder sterbende Erzbischof einen zu seinem Nachfolger vor; die Zustimmung der Geistlichkeit fehlte nicht, und die des Volks war nur eine Form. Bald indessen gewannen die Kaiser Einfluß auf die Besetzung des Erzbisthums. Nach dem Tode des Reginward hatten 916 Volk und Geistlichkeit den Propsten Leidradus von Bremen zu dessen Nachfolger erwählt; als dieser aber in Begleitung seines Capellans Unni zum Kaiser kam, um die Bestätigung zu empfangen, überreichte Kaiser Conrad I. statt dem Leidradus dem hinter ihm stehenden, von Statur unansehnlichen Unni den Stab und machte ihn somit zum Erzbischof. So ward 936 Adeldagus von Otto I., dessen |
Aktuelle Version vom 22. Mai 2008, 12:01 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 3. Band | 4. Band | |
2. Band | Inhalt des 2. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [001] |
Nächste Seite>>> [003] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-2.djvu | |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
übrigens in vielen Beziehungen hochzustellende, berühmte Erzbischof Absalon nicht weniger Feldherr als Kirchen-Oberer. In dem Kampfe, den die Domcapitel gegen die Bischöfe begannen, büßten übrigens die letzteren immer mehr von ihrer eigentlichen geistlichen Amtswirksamkeit ein, und gaben vielleicht zum Theil nicht ganz ungern dieselbe in andere Hände, um desto mehr weltlichen Bestrebungen sich hingeben zu können. Zuletzt kam es dahin, daß die Bischofsämter fast nichts als Pfründen waren, recht einträgliche und ansehnliche Stellen zur Versorgung für die nachgeborenen Söhne aus den großen Adelsfamilien, ja für Fürstensöhne, oder wenigstens für Günstlinge der Fürsten und Könige, wenn nicht etwa der Papst Günstlinge hatte, die er befördern wollte und jezuweilen einschob, wo ein Bisthum erledigt war. Es ist nicht die Absicht hier eine Bischofs-Chronik zu geben, noch die Lebensumstände von jedem Erzbischof oder Bischof zusammenzustellen. Wer sich für solche Lebensbeschreibungen besonders interessirt, wird dieselben in ziemlicher Ausführlichkeit bei Pontoppidan, Staphorst, Hvitfeld in seiner Bischofs-Chronik, Cypräus und Anderen finden. Das Leben mancher Erzbischöfe und Bischöfe ist für die Kirchengeschichte von keiner großen Wichtigkeit; was aber von Bedeutung für dieselbe ist, oder in dem Leben der einzelnen Bischöfe zur Charakteristik des Zeitalters dient, wird zweckmäßiger sich gehörigen Orts einreihen lassen.
In den ersten Zeiten war im Stifte Hamburg-Bremen noch die alte Weise beobachtet worden, wonach ein Bischof von der Geistlichkeit und dem Volke (a clero et populo) erwählt werden sollte, worauf dann eine landesherrliche Bestätigung erfolgte, demnächst die Ordination oder Weihe, und bei den Erzbischöfen die Uebersendung des Palliums vom Papste. Meistens schlug der alternde oder sterbende Erzbischof einen zu seinem Nachfolger vor; die Zustimmung der Geistlichkeit fehlte nicht, und die des Volks war nur eine Form. Bald indessen gewannen die Kaiser Einfluß auf die Besetzung des Erzbisthums. Nach dem Tode des Reginward hatten 916 Volk und Geistlichkeit den Propsten Leidradus von Bremen zu dessen Nachfolger erwählt; als dieser aber in Begleitung seines Capellans Unni zum Kaiser kam, um die Bestätigung zu empfangen, überreichte Kaiser Conrad I. statt dem Leidradus dem hinter ihm stehenden, von Statur unansehnlichen Unni den Stab und machte ihn somit zum Erzbischof. So ward 936 Adeldagus von Otto I., dessen