Berichte und Gesuche (deutsche Landgemeinden in Südrußland)/008: Unterschied zwischen den Versionen
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7) daß nach erfolgter Durchsicht und Genehmigung der Arbeiten der Deputirtenversammlung Seitens der Regierung mit Hilfe der Schul-, Verpflegungs- und anderer Gemeindecapitalien und Gelder, wie auch der Waisencapitalien, Vorschuß- und Sparcassen in allen deutschen Wolosten Südrußlands eingerichtet werden, unter Vereinigung einzelner Dörfer und kleiner Wolosten mit größeren Wolosten zu einem Cassenverein, sowie daß die Bestimmungen der Versammlung allgemein bei den Ansiedlern als obligatorische zur Anwendung kommen. | |||
Dies die Eingabe, die ich als Privatmann, ohne Auftrag und Vollmacht, an den Minister gerichtet habe. Wie Seine hohe Excellenz diesen Vorstellungen Folge geben wird, wird die Zeit lehren. | |||
==<center>III.</center>== | |||
Seit mehreren Jahren schon wenden die Bauernbehörden, die Gerichte und die Notarien auf die Landangelegenheiten der südrussischen deutschen Ansiedler auf Kronsländereien, in manchen Kreisen mehr, in andern weniger, Gesetze an, welche den Specialgesetzen der Ansiedler zuwider den Gemeindeverband zerreißen. | |||
Die Gemeinde Selz im Odessaer Kreise beschloß, diese Angelegenheit durch mich vor die Reichsregierung zu bringen. | |||
Nachdem ich 1880, noch ehe ich den Auftrag der Gemeinde Selz angenommen, nach dem Stande der Landsache die Bessarrabischen und Odessaer Colonien durchforschte, bereiste ich 1881 bis Ende Januar 1882 die Taurischen und Jekaterinosslawschen Colonien, um der Regierung über die Lage der Landangelegenheiten der Ansiedler in allen Colonien des Südens Bericht erstatten zu können. | |||
Am 24. Februar 1882 brachte ich die Sache in einer ausführlichen kritischen Denkschrift und einer kurzen Bitte vor den Minister des Innern. | |||
Die Denkschrift lautet in deutscher Uebersetzung wie folgt: |
Version vom 27. April 2008, 17:06 Uhr
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7) daß nach erfolgter Durchsicht und Genehmigung der Arbeiten der Deputirtenversammlung Seitens der Regierung mit Hilfe der Schul-, Verpflegungs- und anderer Gemeindecapitalien und Gelder, wie auch der Waisencapitalien, Vorschuß- und Sparcassen in allen deutschen Wolosten Südrußlands eingerichtet werden, unter Vereinigung einzelner Dörfer und kleiner Wolosten mit größeren Wolosten zu einem Cassenverein, sowie daß die Bestimmungen der Versammlung allgemein bei den Ansiedlern als obligatorische zur Anwendung kommen.
Dies die Eingabe, die ich als Privatmann, ohne Auftrag und Vollmacht, an den Minister gerichtet habe. Wie Seine hohe Excellenz diesen Vorstellungen Folge geben wird, wird die Zeit lehren.
III.
Seit mehreren Jahren schon wenden die Bauernbehörden, die Gerichte und die Notarien auf die Landangelegenheiten der südrussischen deutschen Ansiedler auf Kronsländereien, in manchen Kreisen mehr, in andern weniger, Gesetze an, welche den Specialgesetzen der Ansiedler zuwider den Gemeindeverband zerreißen.
Die Gemeinde Selz im Odessaer Kreise beschloß, diese Angelegenheit durch mich vor die Reichsregierung zu bringen.
Nachdem ich 1880, noch ehe ich den Auftrag der Gemeinde Selz angenommen, nach dem Stande der Landsache die Bessarrabischen und Odessaer Colonien durchforschte, bereiste ich 1881 bis Ende Januar 1882 die Taurischen und Jekaterinosslawschen Colonien, um der Regierung über die Lage der Landangelegenheiten der Ansiedler in allen Colonien des Südens Bericht erstatten zu können.
Am 24. Februar 1882 brachte ich die Sache in einer ausführlichen kritischen Denkschrift und einer kurzen Bitte vor den Minister des Innern.
Die Denkschrift lautet in deutscher Uebersetzung wie folgt: