Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/196: Unterschied zwischen den Versionen

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die Bürgerschaft von Kiel widerstrebte ebenso beharrlich wie energisch. Es ergab sich daraus ein heftiger Kampf, der durch ein halbes Jahrhundert sich hindurchzieht und eine ganze Reihe von Streitpunkten betraf, unter denen auch die Anlegung der Stadtschule sich befindet, deren der Convent der Chorherren sich zu bemächtigen suchte.
 
Damals war überhaupt die Periode, in welcher die Errichtung neuer Stadtschulen unter vielfachen ernsten Streitigkeiten mit der Geistlichkeit stattfand, indem der Clerus seine bisherige Alleinberechtigung und unbeschränkte Herrschaft über den Unterricht der Jugend zu behaupten strebte. Es liegt darin ein bedeutendes culturhistorisches Moment der innern Geschichte unserer Städte, der norddeutschen wie der süddeutschen. Die nicht große, aber begünstigte Stadt Kiel blieb nicht zurück. Sie hatte schon zu Anfange des vierzehnten Jahrhunderts eine lateinische Stadtschule, von deren Verhältnissen unter andern drei Urkunden<ref>Sie sind getreu herausgegeben von dem Direktor <tt>Dr.</tt> Lucht in seinen schätzbaren Mittheilungen zur Gesch. der Schule (Kiel, Ostern 1853). Vgl. J. Ch. M. Jessen (Pastor zu Grömitz im Amte Cismar) Grundzüge zur Geschichte des Schul- und Unterrichtswesens der Herzogthümer Schl. und Holst. (Hamburg 1860) S. 96 ff.</ref>, welche das Archiv des dortigen Stadtconsistoriums uns aufbehalten hat, Zeugniß geben. Die älteste dieser Urkunden vom Jahre 1320 lehrt uns, daß die Kieler Stadtschule eine Stiftung des Landesherrn Grafen Johanns des Milden war, der die Stadt sehr liebte. Der Dechant des Lübeckischen Domcapitels hatte den Auftrag gehabt, bei Errichtung der Schule einen Scholasticus zu bestellen. Er ernannte dazu nach getroffener Vereinbarung den Magister Heinrich de Culmine oder Cholmine, der die Schule einrichtete und regierte. Derselbe hatte schon längere Zeit als Scholasticus fungirt, als Graf Johann in dem Diplom vom Sonntage Invocavit des Jahres 1320 ihm verschiedene Vergünstigungen fest stipulirte, namentlich die, daß er nicht verpflichtet sein sollte, sich als Priester in Kiel weihen zu lassen und daselbst beständig sich aufzuhalten<ref><tt>„Concessimus ut racione predicte scole seu scolastrie ad sacros ordines ac ad personalem residentiam nullatenus teneatur“.</tt></ref>. Dagegen solle er stets dafür sorgen, daß ein geschickter Lehrer für den gehörigen Unterricht der Knaben wirke, damit auch der Gottesdienst in der
 
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Version vom 24. April 2008, 15:40 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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die Bürgerschaft von Kiel widerstrebte ebenso beharrlich wie energisch. Es ergab sich daraus ein heftiger Kampf, der durch ein halbes Jahrhundert sich hindurchzieht und eine ganze Reihe von Streitpunkten betraf, unter denen auch die Anlegung der Stadtschule sich befindet, deren der Convent der Chorherren sich zu bemächtigen suchte.

Damals war überhaupt die Periode, in welcher die Errichtung neuer Stadtschulen unter vielfachen ernsten Streitigkeiten mit der Geistlichkeit stattfand, indem der Clerus seine bisherige Alleinberechtigung und unbeschränkte Herrschaft über den Unterricht der Jugend zu behaupten strebte. Es liegt darin ein bedeutendes culturhistorisches Moment der innern Geschichte unserer Städte, der norddeutschen wie der süddeutschen. Die nicht große, aber begünstigte Stadt Kiel blieb nicht zurück. Sie hatte schon zu Anfange des vierzehnten Jahrhunderts eine lateinische Stadtschule, von deren Verhältnissen unter andern drei Urkunden[1], welche das Archiv des dortigen Stadtconsistoriums uns aufbehalten hat, Zeugniß geben. Die älteste dieser Urkunden vom Jahre 1320 lehrt uns, daß die Kieler Stadtschule eine Stiftung des Landesherrn Grafen Johanns des Milden war, der die Stadt sehr liebte. Der Dechant des Lübeckischen Domcapitels hatte den Auftrag gehabt, bei Errichtung der Schule einen Scholasticus zu bestellen. Er ernannte dazu nach getroffener Vereinbarung den Magister Heinrich de Culmine oder Cholmine, der die Schule einrichtete und regierte. Derselbe hatte schon längere Zeit als Scholasticus fungirt, als Graf Johann in dem Diplom vom Sonntage Invocavit des Jahres 1320 ihm verschiedene Vergünstigungen fest stipulirte, namentlich die, daß er nicht verpflichtet sein sollte, sich als Priester in Kiel weihen zu lassen und daselbst beständig sich aufzuhalten[2]. Dagegen solle er stets dafür sorgen, daß ein geschickter Lehrer für den gehörigen Unterricht der Knaben wirke, damit auch der Gottesdienst in der


  1. Sie sind getreu herausgegeben von dem Direktor Dr. Lucht in seinen schätzbaren Mittheilungen zur Gesch. der Schule (Kiel, Ostern 1853). Vgl. J. Ch. M. Jessen (Pastor zu Grömitz im Amte Cismar) Grundzüge zur Geschichte des Schul- und Unterrichtswesens der Herzogthümer Schl. und Holst. (Hamburg 1860) S. 96 ff.
  2. „Concessimus ut racione predicte scole seu scolastrie ad sacros ordines ac ad personalem residentiam nullatenus teneatur“.