Urkundenbuch Oppen, Band 1/XIII: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Stadtarchive der Zauche waren bereits für den Riedeischen Codex ausgebeutet worden, sonst hatten sie einige | |||
Endlich ist noch der | |||
Die schon oben bedauerte | Die Stadtarchive der Zauche waren bereits für den Riedeischen Codex ausgebeutet worden, sonst hatten sie einige Beiträge für das Urkundenbuch gegeben; das Stadtarchiv zu Wittenberg war völlig arm an Oppenschen Urkunden. Nur aus Treuenbriezen gingen, Dank der Güte des dortigen Herrn Bürgermeisters, dem Verfasser mehrere Aktenstücke zu, denen manche beachtenswerthe Beiträge zur Sammlung entnommen werden konnten. Auch das Archiv der Niederlausitzischcn Landstände in Lübben hat für den 2. Theil des Urkundenbuches einige, wenn auch nur wenige Urkunden beigesteuert. | ||
Wesentlich günstiger gestaltete sich das numerische | |||
Endlich ist noch der Privat-Archive zu gedenken. Außer dem Fredersdorfschen, dessen Benutzung mir nicht vergönnt war, kam von den benachbarten Gütern, die bis in die frühesten Zeiten hinaufreichende Archive nicht besitzen, nur das uralte Brandt v. Lindausche, jetzt v. Watzdorfsche Schloß Wiesenburg in Betracht. Allein die auf das dortige, aus Fähndrichs schätzbarer Arbeit bekannte Archiv gesetzten Hoffnungen wurden gleichfalls getäuscht, und nur eine einzige dem 17. Jahrhundert angehörige Oppensche Urkunde, ein Theilungsreceß, war die Frucht der eifrigen Bemühungen, von dorther die Quellen zur Qppenschen Familiengeschichte vermehrt zu sehen. | |||
Die schon oben bedauerte Spärlichkeit der mittelalterlichen Urkunden des Geschlechts v. Oppen wird durch folgende Zahlen illustrirt, daß nämlich dem 13. Jahrhundert nur 7, dem 14. nur 52 und dem 15. sogar nur 29 Urkunden angehören, zusammen also nur 88 (abgesehen von 3 chronikalischen Aufzeichnungen). Von diesen waren bei Bearbeitung dieses Werkes alle dem 13. Jahrhundert angehörenden Urkunden bereits gedruckt, von denen aus dem 14. 33 gedruckt und 19 ungedruckt, aus dem 15. Jahrhundert liegen 19 gedruckte und 10 bisher ungedruckte Urkunden vor; mithin betrug die Zahl der bis jetzt noch nicht durch den Druck publicirt gewesenen v. Oppenschen Urkunden aus dem Mittelalter nur 29. | |||
Wesentlich günstiger gestaltete sich das numerische Verhältniß hinsichtlich der Urkunden des 16. Jahrhunderts, weil die meisten Urkundenbücher der Regel nach mit dem Anfange dieses Zeitraums abzuschließen Pflegen. Von den 422 Urkunden desselben sind vorher wohl nicht zehn durch den Druck bekannt geworden und dasselbe ist bei 553 Urkunden der Fall, welche dem Zeitraum von 1601 bis 1648 angehören. An Wichtigkeit und Mannigfaltigkeit werden die Urkunden des neuern Zeitalters die des Mittelalters bei Weitem übertreffen. | |||
Nach der vorstehenden allgemeinen nothdürftigen Uebersicht über die Quellen, denen der Stoff zum vorliegenden ersten Bande des Urkundenbuches entstammt, erübrigt noch eine Aeußerung über die bei der Herausgabe leitend gewesenen Grundsätze. Was die Wiedergabe der Vorlagen, seien es Originale, seien es | Nach der vorstehenden allgemeinen nothdürftigen Uebersicht über die Quellen, denen der Stoff zum vorliegenden ersten Bande des Urkundenbuches entstammt, erübrigt noch eine Aeußerung über die bei der Herausgabe leitend gewesenen Grundsätze. Was die Wiedergabe der Vorlagen, seien es Originale, seien es |
Version vom 23. April 2008, 15:39 Uhr
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XIII
ein ansehnlicher Theil mitunter interessanter Stücke zugeführt worden, die sich meistens auf KriminalfäIle beziehen, in denen die Oppenschen Gerichtsherren Rechtsbelehrung suchten und erhielten.
Die Stadtarchive der Zauche waren bereits für den Riedeischen Codex ausgebeutet worden, sonst hatten sie einige Beiträge für das Urkundenbuch gegeben; das Stadtarchiv zu Wittenberg war völlig arm an Oppenschen Urkunden. Nur aus Treuenbriezen gingen, Dank der Güte des dortigen Herrn Bürgermeisters, dem Verfasser mehrere Aktenstücke zu, denen manche beachtenswerthe Beiträge zur Sammlung entnommen werden konnten. Auch das Archiv der Niederlausitzischcn Landstände in Lübben hat für den 2. Theil des Urkundenbuches einige, wenn auch nur wenige Urkunden beigesteuert.
Endlich ist noch der Privat-Archive zu gedenken. Außer dem Fredersdorfschen, dessen Benutzung mir nicht vergönnt war, kam von den benachbarten Gütern, die bis in die frühesten Zeiten hinaufreichende Archive nicht besitzen, nur das uralte Brandt v. Lindausche, jetzt v. Watzdorfsche Schloß Wiesenburg in Betracht. Allein die auf das dortige, aus Fähndrichs schätzbarer Arbeit bekannte Archiv gesetzten Hoffnungen wurden gleichfalls getäuscht, und nur eine einzige dem 17. Jahrhundert angehörige Oppensche Urkunde, ein Theilungsreceß, war die Frucht der eifrigen Bemühungen, von dorther die Quellen zur Qppenschen Familiengeschichte vermehrt zu sehen.
Die schon oben bedauerte Spärlichkeit der mittelalterlichen Urkunden des Geschlechts v. Oppen wird durch folgende Zahlen illustrirt, daß nämlich dem 13. Jahrhundert nur 7, dem 14. nur 52 und dem 15. sogar nur 29 Urkunden angehören, zusammen also nur 88 (abgesehen von 3 chronikalischen Aufzeichnungen). Von diesen waren bei Bearbeitung dieses Werkes alle dem 13. Jahrhundert angehörenden Urkunden bereits gedruckt, von denen aus dem 14. 33 gedruckt und 19 ungedruckt, aus dem 15. Jahrhundert liegen 19 gedruckte und 10 bisher ungedruckte Urkunden vor; mithin betrug die Zahl der bis jetzt noch nicht durch den Druck publicirt gewesenen v. Oppenschen Urkunden aus dem Mittelalter nur 29.
Wesentlich günstiger gestaltete sich das numerische Verhältniß hinsichtlich der Urkunden des 16. Jahrhunderts, weil die meisten Urkundenbücher der Regel nach mit dem Anfange dieses Zeitraums abzuschließen Pflegen. Von den 422 Urkunden desselben sind vorher wohl nicht zehn durch den Druck bekannt geworden und dasselbe ist bei 553 Urkunden der Fall, welche dem Zeitraum von 1601 bis 1648 angehören. An Wichtigkeit und Mannigfaltigkeit werden die Urkunden des neuern Zeitalters die des Mittelalters bei Weitem übertreffen.
Nach der vorstehenden allgemeinen nothdürftigen Uebersicht über die Quellen, denen der Stoff zum vorliegenden ersten Bande des Urkundenbuches entstammt, erübrigt noch eine Aeußerung über die bei der Herausgabe leitend gewesenen Grundsätze. Was die Wiedergabe der Vorlagen, seien es Originale, seien es