Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/163: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Abtissin und der Convent des Stiftes in Neuß genehmigen Namens der Klosterjungfrau Lysa den Verkauf des Hofes in Laach an die Deutchen Herren in Coblenz, den ihre Eltern, Johannes von Kelzenberg und Helewigis, 1302 abgeschlossen.<ref>Copiarium, Nro. 52. -</ref> | |||
In demselben Jahre erklärt Bruno, der Propst des Damenstiftes in Heinsberg, für sich und in seiner geistlichen Töchter Namen, daß sie allen Ansprüchen auf die von Ritter Gottfried von Nievenheim verkauften Güter zu Laach entsagen.<ref>Copiarium, Nro. 53.</ref> | |||
Broin von Ayrckeyen (Orken), Gerard Alarts Sohn von Vurde, Scheffen von Eiltze bekennen, daß der Knappe Walrave Tielen Sohn, vom Commendur und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Coblenz sechs Morgen Land vor dem Dorf zu Orken pachtfrei erhalten habe, damit er auf Lebzeiten die Scheffenstelle zu Elsen und Laach besitzen solle.<ref>Copiarium, Nro. 21.</ref> | |||
1553 belehnt Graf Johann IX. von Salm den Peter Kroux mit einem Splisse des Hofes Laach. Im 17. und 18. Jahrhundet lebte auf dem Hause Laach die Familie von Locquenghien, die damals sehr angesehen gewesen sein muß, indem Fürsten, Bischöfe und Aebte dabei zu Pathen gestanden. | |||
Das Haus, das auch eine Hauskapelle hatte, ist verschwunden. Das in der Nähe befindliche Heiligenhäuschen aus dem Jahre 1776 ist der schmerzhaften Mutter Gottes, den h. Rochus, Sebastianus und andern Heiligen geweiht. | |||
Die Gustorfer Mühle war ein Erzstiftischen Tafelgut und hatte die Zwangs=Mahl=Gerechtigkeit. Sie war auch fei von Ordinarien, Schatz, Einquartirung und dergleichen Lasten. Die Pächter suchten jene Gerechtigkeit manchmal über Gebühr auszudehnen. So hatte 1671 der Müller Wingens Leute von Vanikum und Rommerskirchen zum Zwangsgemahl angehalten, er mußte jedoch restituiren gemäß Vereinbarung mit Anna Maria von Hatzfeld, Wittwe von der Hardt. 1687 hatte Johann Flücke die Mühle in Erbpacht gegen eine jährliche Zahlung von 233 Reichsthaler. Nachdem derselbe 170 gestorben, wurde die Mühle sammt dem dazu gehörigen Hause, Stallungen, Garten und allem Zubehör an dessen Tochtermann Heinrich Hoven für 283 Reichsthaler in ein Erbpacht gegeben. Von den Erben Hoven ist sie in die Familie Sinsteden übergegangen, welche sie als Domainengut angekauft hat. | |||
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Die Abtissin und der Convent des Stiftes in Neuß genehmigen Namens der Klosterjungfrau Lysa den Verkauf des Hofes in Laach an die Deutchen Herren in Coblenz, den ihre Eltern, Johannes von Kelzenberg und Helewigis, 1302 abgeschlossen.[1]
In demselben Jahre erklärt Bruno, der Propst des Damenstiftes in Heinsberg, für sich und in seiner geistlichen Töchter Namen, daß sie allen Ansprüchen auf die von Ritter Gottfried von Nievenheim verkauften Güter zu Laach entsagen.[2]
Broin von Ayrckeyen (Orken), Gerard Alarts Sohn von Vurde, Scheffen von Eiltze bekennen, daß der Knappe Walrave Tielen Sohn, vom Commendur und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Coblenz sechs Morgen Land vor dem Dorf zu Orken pachtfrei erhalten habe, damit er auf Lebzeiten die Scheffenstelle zu Elsen und Laach besitzen solle.[3]
1553 belehnt Graf Johann IX. von Salm den Peter Kroux mit einem Splisse des Hofes Laach. Im 17. und 18. Jahrhundet lebte auf dem Hause Laach die Familie von Locquenghien, die damals sehr angesehen gewesen sein muß, indem Fürsten, Bischöfe und Aebte dabei zu Pathen gestanden.
Das Haus, das auch eine Hauskapelle hatte, ist verschwunden. Das in der Nähe befindliche Heiligenhäuschen aus dem Jahre 1776 ist der schmerzhaften Mutter Gottes, den h. Rochus, Sebastianus und andern Heiligen geweiht.
Die Gustorfer Mühle war ein Erzstiftischen Tafelgut und hatte die Zwangs=Mahl=Gerechtigkeit. Sie war auch fei von Ordinarien, Schatz, Einquartirung und dergleichen Lasten. Die Pächter suchten jene Gerechtigkeit manchmal über Gebühr auszudehnen. So hatte 1671 der Müller Wingens Leute von Vanikum und Rommerskirchen zum Zwangsgemahl angehalten, er mußte jedoch restituiren gemäß Vereinbarung mit Anna Maria von Hatzfeld, Wittwe von der Hardt. 1687 hatte Johann Flücke die Mühle in Erbpacht gegen eine jährliche Zahlung von 233 Reichsthaler. Nachdem derselbe 170 gestorben, wurde die Mühle sammt dem dazu gehörigen Hause, Stallungen, Garten und allem Zubehör an dessen Tochtermann Heinrich Hoven für 283 Reichsthaler in ein Erbpacht gegeben. Von den Erben Hoven ist sie in die Familie Sinsteden übergegangen, welche sie als Domainengut angekauft hat.