Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/058: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesandter in Paris, dann Minister bei dem 1723 neu gestifteten General-Directorium gewesen war, in dessen eigenhändiger Instruction ihm der gestrenge {{Sperrschrift|Friedrich Wilhelm I.}} das <tt>monitum</tt> zugehen ließ: „Geheimer Rath von {{Sperrschrift|Vieregg}} soll sich meritirt machen, nicht zu viel <tt>à l’hombre</tt> spielen, diligent und prompt sein, nicht so langsam und faul, wie er bisher gewesen.“ Dieser bei den Berliner Damen, mit denen er Karte spielte, sehr beliebte {{Sperrschrift|Vieregg}} starb als Vorsitzender des General-Directoriums unter dem {{Sperrschrift|großen Friedrich}} 1758*).
Gesandter in Paris, dann Minister bei dem 1723 neu gestifteten General-Directorium gewesen war, in dessen eigenhändiger Instruction ihm der gestrenge {{Sperrschrift|Friedrich Wilhelm I.}} das <tt>monitum</tt> zugehen ließ: „Geheimer Rath von {{Sperrschrift|Vieregg}} soll sich meritirt machen, nicht zu viel <tt>à l’hombre</tt> spielen, diligent und prompt sein, nicht so langsam und faul, wie er bisher gewesen.“ Dieser bei den Berliner Damen, mit denen er Karte spielte, sehr beliebte {{Sperrschrift|Vieregg}} starb als Vorsitzender des General-Directoriums unter dem {{Sperrschrift|großen Friedrich}} 1758<ref>S. preußische Hofgeschichte 2, 268, Es ist an dieser Stelle zu berichtigen, daß nicht vier Grafungen erfolgt sind, sondern eine Baronisirung und drei Grafungen.</ref>.
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:18.    {{Sperrschrift|Bernhard Rohr}}, ebenfalls von einem Geschlechte der Marken, das noch im sechszehnten Jahrhundert  daselbst, wie die {{Sperrschrift|Quitzow}}, reichbegütert war: {{Sperrschrift|Curt Rohr}}, Hauptmann zu Priegnitz, war einer der sechs „Landräthe“, die zum erstenmal unter diesem Namen beim Wismarischen Vertrage von 1555 vorkommen.
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:Schon  in  einer Urkunde vom 28. Juni 1240 für das Kloster Sonnenkamp erscheinen unter den Zeugen sechs des Geschlechts als  „<tt>milites Christi</tt>“, Schwertritter:  „<tt>{{Sperrschrift|Reinardus de Lu, Olricus de Lu, Johannes, Heidenricus, Hermannus}}</tt> und <tt>{{Sperrschrift|Heinricus de Lu}}</tt>“**) Die Lühe gehörten zu den
:Schon  in  einer Urkunde vom 28. Juni 1240 für das Kloster Sonnenkamp erscheinen unter den Zeugen sechs des Geschlechts als  „<tt>milites Christi</tt>“, Schwertritter:  „<tt>{{Sperrschrift|Reinardus de Lu, Olricus de Lu, Johannes, Heidenricus, Hermannus}}</tt> und <tt>{{Sperrschrift|Heinricus de Lu}}</tt>“<ref>Bei Lisch Mecklenb. Urk. II. S.23.</ref>
Die Lühe gehörten zu den


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:<nowiki>**</nowiki>) Bei Lisch Mecklenb. Urk. II. S.23.

Version vom 13. April 2008, 14:53 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1


Gesandter in Paris, dann Minister bei dem 1723 neu gestifteten General-Directorium gewesen war, in dessen eigenhändiger Instruction ihm der gestrenge Friedrich Wilhelm I. das monitum zugehen ließ: „Geheimer Rath von Vieregg soll sich meritirt machen, nicht zu viel à l’hombre spielen, diligent und prompt sein, nicht so langsam und faul, wie er bisher gewesen.“ Dieser bei den Berliner Damen, mit denen er Karte spielte, sehr beliebte Vieregg starb als Vorsitzender des General-Directoriums unter dem großen Friedrich 1758[1].

17. Eggert von Quitzow, von dem Geschlecht, das in den Marken zu den Haupt-Oppositionsleuten gehörte.
18. Bernhard Rohr, ebenfalls von einem Geschlechte der Marken, das noch im sechszehnten Jahrhundert daselbst, wie die Quitzow, reichbegütert war: Curt Rohr, Hauptmann zu Priegnitz, war einer der sechs „Landräthe“, die zum erstenmal unter diesem Namen beim Wismarischen Vertrage von 1555 vorkommen.
19. Achim von der Lühe.
Schon in einer Urkunde vom 28. Juni 1240 für das Kloster Sonnenkamp erscheinen unter den Zeugen sechs des Geschlechts als „milites Christi“, Schwertritter: „Reinardus de Lu, Olricus de Lu, Johannes, Heidenricus, Hermannus und Heinricus de Lu[2]

Die Lühe gehörten zu den


  1. S. preußische Hofgeschichte 2, 268, Es ist an dieser Stelle zu berichtigen, daß nicht vier Grafungen erfolgt sind, sondern eine Baronisirung und drei Grafungen.
  2. Bei Lisch Mecklenb. Urk. II. S.23.