Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/031: Unterschied zwischen den Versionen

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er wolle an seinen Grabstein klopfen, so oft der Tod eines Domherrn bevorstünde. Darum ward auf seinem Leichenstein hinter dem Hochaltar vor des Bischofs Capelle eine Keule ausgehauen. Und auf dieses Klopfen hat man denn Acht gehabt; drei starke Schläge sollten den Tod des Bischofs oder eines der vornehmsten Herren aus dem Capitel anzeigen; bei dem Tode eines Domherrn, der noch nicht im Besitze einer eigenen Curie, zwei nicht so starke Schläge, und vor dem Absterben eines jungen Herrn nur ein leiseres Klopfen. Ganz ernsthaft wird dies noch, in einigen Nebenumständen etwas anders, in einem Bericht über das Domcapitel vom Jahre 1730 ungefähr erzählt<ref>Falck's Sammlungen zur näheren Kunde des Vaterl. Bd. 2, 140-142.</ref> und hinzugefügt, daß, wenn solches Klopfen sich hören lasse, sich ein jeder Domherr, wie ohnedem ein Christ schuldig, zu seinem Ende desto fleißiger zu bereiten Ursache finde. — Wann das gemeinsame Leben der Lübecker Domherren aufgehört habe, davon findet sich keine bestimmte Nachricht. Uebrigens wurde dies Capitel eins der ansehnlicheren. Die Zahl der Mitglieder stieg auf 30. Sie wurden eingetheilt in Beziehung auf die Einkünfte in <tt>Panistae, Integrati, Semi-Integrati</tt> und <tt>Canonici in herbis</tt>. Die Panisten, deren Zahl 10, waren benannt von dem Brot, welches unter sie vertheilt wurde. Nach einer Stiftung des Bischofs Benhard von 1278 sollten jedem derselben  täglich zwei Weißbröte gegeben werden. Die <tt>Integrati</tt> hatten einen vollen Antheil (<tt>integram praebendam</tt>), die <tt>Semi-integrati</tt> nur einen halben. Die Canonici <tt>in herbis</tt> (gleichsam im Grünen, die noch nicht zur Blüthe gekommen) waren die 10 jüngsten Domherren, deren Einkünfte am geringsten. Unter den Canonicaten oder Domherrnstellen waren vier sogenannte <tt>distincti</tt>, abgesonderte, die auf besondere Hebungen aus den Dörfern Groß- und Klein-Barnitz angewiesen waren, und bei manchen Vertheilungen übergangen wurden. Die Inhaber zweier Präbenden führten den Namen Livonisten, weil dieselben von einem ehemaligen Decan Johann Livo, der 1292 verstorben ist, gestiftet waren. Die Aemter und Würden im Lübecker Domcapitel waren die eines Propsten, Decan, Scholasticus, Cantor und Thesaurarius. Außer dem Capitel hatte der Propst den Vorrang, im Capitel aber der Decan. Die Cantorei stiftete der Bischof Johann von Deeft (1254—1260)
er wolle an seinen Grabstein klopfen, so oft der Tod eines Domherrn bevorstünde. Darum ward auf seinem Leichenstein hinter dem Hochaltar vor des Bischofs Capelle eine Keule ausgehauen. Und auf dieses Klopfen hat man denn Acht gehabt; drei starke Schläge sollten den Tod des Bischofs oder eines der vornehmsten Herren aus dem Capitel anzeigen; bei dem Tode eines Domherrn, der noch nicht im Besitze einer eigenen Curie, zwei nicht so starke Schläge, und vor dem Absterben eines jungen Herrn nur ein leiseres Klopfen. Ganz ernsthaft wird dies noch, in einigen Nebenumständen etwas anders, in einem Bericht über das Domcapitel vom Jahre 1730 ungefähr erzählt<ref>Falck's Sammlungen zur näheren Kunde des Vaterl. Bd. 2, 140-142.</ref> und hinzugefügt, daß, wenn solches Klopfen sich hören lasse, sich ein jeder Domherr, wie ohnedem ein Christ schuldig, zu seinem Ende desto fleißiger zu bereiten Ursache finde. — Wann das gemeinsame Leben der Lübecker Domherren aufgehört habe, davon findet sich keine bestimmte Nachricht. Uebrigens wurde dies Capitel eins der ansehnlicheren. Die Zahl der Mitglieder stieg auf 30. Sie wurden eingetheilt in Beziehung auf die Einkünfte in <tt>Panistae, Integrati, Semi-Integrati</tt> und <tt>Canonici in herbis</tt>. Die Panisten, deren Zahl 10, waren benannt von dem Brot, welches unter sie vertheilt wurde. Nach einer Stiftung des Bischofs Benhard von 1278 sollten jedem derselben  täglich zwei Weißbröte gegeben werden. Die <tt>Integrati</tt> hatten einen vollen Antheil (<tt>integram praebendam</tt>), die <tt>Semi-integrati</tt> nur einen halben. Die Canonici <tt>in herbis</tt> (gleichsam im Grünen, die noch nicht zur Blüthe gekommen) waren die 10 jüngsten Domherren, deren Einkünfte am geringsten. Unter den Canonicaten oder Domherrnstellen waren vier sogenannte <tt>distincti</tt>, abgesonderte, die auf besondere Hebungen aus den Dörfern Groß- und Klein-Barnitz angewiesen waren, und bei manchen Vertheilungen übergangen wurden. Die Inhaber zweier Präbenden führten den Namen Livonisten, weil dieselben von einem ehemaligen Decan Johann Livo, der 1292 verstorben ist, gestiftet waren. Die Aemter und Würden im Lübecker Domcapitel waren die eines Propsten, Decan, Scholasticus, Cantor und Thesaurarius. Außer dem Capitel hatte der Propst den Vorrang, im Capitel aber der Decan. Die Cantorei stiftete der Bischof Johann von Deest (1254—1260)


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Version vom 9. April 2008, 18:12 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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er wolle an seinen Grabstein klopfen, so oft der Tod eines Domherrn bevorstünde. Darum ward auf seinem Leichenstein hinter dem Hochaltar vor des Bischofs Capelle eine Keule ausgehauen. Und auf dieses Klopfen hat man denn Acht gehabt; drei starke Schläge sollten den Tod des Bischofs oder eines der vornehmsten Herren aus dem Capitel anzeigen; bei dem Tode eines Domherrn, der noch nicht im Besitze einer eigenen Curie, zwei nicht so starke Schläge, und vor dem Absterben eines jungen Herrn nur ein leiseres Klopfen. Ganz ernsthaft wird dies noch, in einigen Nebenumständen etwas anders, in einem Bericht über das Domcapitel vom Jahre 1730 ungefähr erzählt[1] und hinzugefügt, daß, wenn solches Klopfen sich hören lasse, sich ein jeder Domherr, wie ohnedem ein Christ schuldig, zu seinem Ende desto fleißiger zu bereiten Ursache finde. — Wann das gemeinsame Leben der Lübecker Domherren aufgehört habe, davon findet sich keine bestimmte Nachricht. Uebrigens wurde dies Capitel eins der ansehnlicheren. Die Zahl der Mitglieder stieg auf 30. Sie wurden eingetheilt in Beziehung auf die Einkünfte in Panistae, Integrati, Semi-Integrati und Canonici in herbis. Die Panisten, deren Zahl 10, waren benannt von dem Brot, welches unter sie vertheilt wurde. Nach einer Stiftung des Bischofs Benhard von 1278 sollten jedem derselben täglich zwei Weißbröte gegeben werden. Die Integrati hatten einen vollen Antheil (integram praebendam), die Semi-integrati nur einen halben. Die Canonici in herbis (gleichsam im Grünen, die noch nicht zur Blüthe gekommen) waren die 10 jüngsten Domherren, deren Einkünfte am geringsten. Unter den Canonicaten oder Domherrnstellen waren vier sogenannte distincti, abgesonderte, die auf besondere Hebungen aus den Dörfern Groß- und Klein-Barnitz angewiesen waren, und bei manchen Vertheilungen übergangen wurden. Die Inhaber zweier Präbenden führten den Namen Livonisten, weil dieselben von einem ehemaligen Decan Johann Livo, der 1292 verstorben ist, gestiftet waren. Die Aemter und Würden im Lübecker Domcapitel waren die eines Propsten, Decan, Scholasticus, Cantor und Thesaurarius. Außer dem Capitel hatte der Propst den Vorrang, im Capitel aber der Decan. Die Cantorei stiftete der Bischof Johann von Deest (1254—1260)


  1. Falck's Sammlungen zur näheren Kunde des Vaterl. Bd. 2, 140-142.