Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/018: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei so gestellten Sachen ist es nicht zu verwundern, daß die neue Lehre noch immer Anhänger fand. 1596 wurde in Bedburdyck Send gehalten. Unter Anderm war die Rede von den Neuerern, die bei den reformirten Pastoren der Nachbarschaft noch immer Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse suchten.
 
In Folge dessen wurden in den Jahren 1596 bis 1598 mehrere Einwohner von Bedburdyck und Hemmerden gebrüchtet, weil sie ihre Kinder außerhalb und zwar reformirt hatten taufen lassen. Daher beklagten sich dieselben und sagten: "Kirchspelz Pastor spende die Taufe nicht nach Christi Ordnung, sondern mit abergläubischen Ceremonien. Ihre Gnaden hätten ihnen für etlichen Jahren die reine Lehre Christi vortragen lassen, welche sie mit Fleiß angehört und zu recht erkannt; solche seligmachende Lehr wollten sie sich nicht wieder mit Gewalt abdringen lassen, es sei denn, daß sie mit der h. Schrift überwiesen würden".
 
Die Antwort des Grafen Salm lautete:" Weilen die Spplicanten Ihrer Gnaden seinen gehorsamb geleistet, sollen dieselben  zur abtracht der straf angehalten werden und demnächst die Herrschaft räumen."
 
Daß Graf Werner Salm noch immer zu milde mit den Sectirern verfuhr, geht aus verschiedenen Berichten des <tt>Vice-Curatus</tt> Hermann Hoen in Bedburdyck hervor. Er bittet und beschwört den Grafen, mit Strenge gegen die sacrilegischen Ketzer einzuschreiten; überhaupt alle, Schreiber selber nicht ausgenommen, mögen ihn als Richter fühlen, dem sie als Vater kein Gehör geschenkt und dessen Güte sie bis dahin gemißbraucht haben.<ref><tt>His admonitus, o comes gloriose, tu quoque in impios hacreticos sacrilegos, denique in nos ipsos, qui vita et moribus nil minus quam sacerdotes sumus, maiori severitate incipe. Sentiant te iudicem, quem patremnon agnoscant, sentiant severum, qui hactenus lenitate tua sunt abusi.</tt></ref>
 
Am 4. Februar 1602 hatte der Vogt Johannes Wirsingh an den Grafen berichtet, daß der Pastor Johannes von Swanenberg gestorben, "dessen Sehl der allmechtige Gott erfreuen wolle, sintemal er als ein armer märthrer die schuld der natur bezahlen müssen. Dieweilen dann durch solches <tt>vice-curatorium</tt> der Pastoreien die underthanen schwerlich widerumb zu der katholischen Religion und Kirchen gebracht, und allso die höchste notturft erfordert, daß der Pastor selbst, oder ahn dessen Statt insonderheit bei dieser jezo angehender h. Fastenzeit ein wohl qualifizirter Pastor, der mit etwas mehrerem enferigem Ernst die verirrten Gemüther der umherschweifenden underthanen zur katholischen Kirche ziehen und gewinnen möge, alß hab solches Euer Gnaden underthenig zu berichten."
 
Wahrscheinlich ist auf einige Zeit kein Pfarrer in Bedburdyck gewesen; denn es findet sich ein Schreiben von 1602 vor, worin der Dechant
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Bei so gestellten Sachen ist es nicht zu verwundern, daß die neue Lehre noch immer Anhänger fand. 1596 wurde in Bedburdyck Send gehalten. Unter Anderm war die Rede von den Neuerern, die bei den reformirten Pastoren der Nachbarschaft noch immer Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse suchten.

In Folge dessen wurden in den Jahren 1596 bis 1598 mehrere Einwohner von Bedburdyck und Hemmerden gebrüchtet, weil sie ihre Kinder außerhalb und zwar reformirt hatten taufen lassen. Daher beklagten sich dieselben und sagten: "Kirchspelz Pastor spende die Taufe nicht nach Christi Ordnung, sondern mit abergläubischen Ceremonien. Ihre Gnaden hätten ihnen für etlichen Jahren die reine Lehre Christi vortragen lassen, welche sie mit Fleiß angehört und zu recht erkannt; solche seligmachende Lehr wollten sie sich nicht wieder mit Gewalt abdringen lassen, es sei denn, daß sie mit der h. Schrift überwiesen würden".

Die Antwort des Grafen Salm lautete:" Weilen die Spplicanten Ihrer Gnaden seinen gehorsamb geleistet, sollen dieselben zur abtracht der straf angehalten werden und demnächst die Herrschaft räumen."

Daß Graf Werner Salm noch immer zu milde mit den Sectirern verfuhr, geht aus verschiedenen Berichten des Vice-Curatus Hermann Hoen in Bedburdyck hervor. Er bittet und beschwört den Grafen, mit Strenge gegen die sacrilegischen Ketzer einzuschreiten; überhaupt alle, Schreiber selber nicht ausgenommen, mögen ihn als Richter fühlen, dem sie als Vater kein Gehör geschenkt und dessen Güte sie bis dahin gemißbraucht haben.[1]

Am 4. Februar 1602 hatte der Vogt Johannes Wirsingh an den Grafen berichtet, daß der Pastor Johannes von Swanenberg gestorben, "dessen Sehl der allmechtige Gott erfreuen wolle, sintemal er als ein armer märthrer die schuld der natur bezahlen müssen. Dieweilen dann durch solches vice-curatorium der Pastoreien die underthanen schwerlich widerumb zu der katholischen Religion und Kirchen gebracht, und allso die höchste notturft erfordert, daß der Pastor selbst, oder ahn dessen Statt insonderheit bei dieser jezo angehender h. Fastenzeit ein wohl qualifizirter Pastor, der mit etwas mehrerem enferigem Ernst die verirrten Gemüther der umherschweifenden underthanen zur katholischen Kirche ziehen und gewinnen möge, alß hab solches Euer Gnaden underthenig zu berichten."

Wahrscheinlich ist auf einige Zeit kein Pfarrer in Bedburdyck gewesen; denn es findet sich ein Schreiben von 1602 vor, worin der Dechant


  1. His admonitus, o comes gloriose, tu quoque in impios hacreticos sacrilegos, denique in nos ipsos, qui vita et moribus nil minus quam sacerdotes sumus, maiori severitate incipe. Sentiant te iudicem, quem patremnon agnoscant, sentiant severum, qui hactenus lenitate tua sunt abusi.