Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/316: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Versionen)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1|315|340|317|unvollständig}}
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1|315|340|317|korrigiert}}
 
 
 
 
rissen ihn aus dem Bette, schleppten ihn über die Straße, so daß er dabei auf den scharfen Steinen verwundet ward. Man setzte ihn im bloßen Hemde auf ein schlechtes Pferd und führte ihn nach seinem Schlosse Stubbe. Nachher ward er im Lande zum Spott umhergeführt. Als er wieder frei kam und dem Papste sein Leid klagte, half es ihm nicht viel. Sein Feind, der Dompropst Heinrich vom See, der es mit der holsteinischen Partei hielt, ward sein Nachfolger, aber der Erzbischof wollte ihn nicht anerkennen, sondern verbot 1423 allen Geistlichen und Weltlichen des Stifts ihm zu gehorchen. 1426 wurde dieses Verbot freilich aufgehoben, aber ein paar Jahre nachher fand der Bischof sich bewogen von seinem Amte abzutreten.
 
Aus allem diesem ist ersichtlich, wie sehr es jederzeit von der Kraft der Landesregierung abhängig war, inwiefern die Kirchenoberen ihre Zwecke, sei es die der Kirche oder die persönlichen, durchzusetzen im Stande waren, und wie wenig die Staatsgewalt, wenn sie sich kräftig genug fühlte, geneigt war sich der Kirchengewalt zu fügen. Die Kirche hatte die Gestalt eines Staats im Staate angenommen, und da blieb denn der Kampf nicht aus. Die Häupter der Kirche waren Kirchenfürsten geworden, verfolgten dieselben Zwecke wie die andern Großen des Reiches, zerfielen wohl je zuweilen mit diesen, gleichwie diese es unter sich auch thaten, wurden nach Gelegenheit auch vom Königthum, wenn dasselbe erstarkte, wider den Adel gebraucht. Dies zum Exempel geschah von der staatsklugen Margaretha, welche der Geistlichkeit sich geneigt bezeigte, um ein Gegengewicht an derselben gegen die Uebermächtigkeit des Adels zu gewinnen. Es mochte bei ihr indessen ein religiöser Beweggrund hinzukommen, denn allerdings scheint sie um ihr Seelenheil auch bekümmert gewesen zu sein, und wollte für dasselbe nach damaligen Begriffen durch reichliche Schenkungen und Stiftungen vieler Messen sorgen. Bei ihrem Vater Waldemar Atterdag war das nicht der Fall. Ist es begründet, was von ihm berichtet wird, wie er dem Papst geschrieben habe, als der Bann ihm angedroht ward, so läßt dies einen Blick in sein Inneres thun und zeigt, wie er die Kirche ganz äußerlich aufgefaßt hatte. Sein kurzes Schreiben soll so gelautet haben: „König Waldemar dem Römischen Papste Gruß. Unser Leben haben wir von Gott, unser Reich von den Einwohnern, unsere Reichthümer von unseren Vorältern, den Glauben von Dir und Deinen Vorfahren, welchen, wenn Du uns nicht

Aktuelle Version vom 6. April 2008, 10:11 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  2. Band  |  3. Band  |  4. Band
1. Band  |  Inhalt des 1. Bandes
<<<Vorherige Seite
[315]
Nächste Seite>>>
[317]
Datei:SH-Kirchengeschichte-1.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



rissen ihn aus dem Bette, schleppten ihn über die Straße, so daß er dabei auf den scharfen Steinen verwundet ward. Man setzte ihn im bloßen Hemde auf ein schlechtes Pferd und führte ihn nach seinem Schlosse Stubbe. Nachher ward er im Lande zum Spott umhergeführt. Als er wieder frei kam und dem Papste sein Leid klagte, half es ihm nicht viel. Sein Feind, der Dompropst Heinrich vom See, der es mit der holsteinischen Partei hielt, ward sein Nachfolger, aber der Erzbischof wollte ihn nicht anerkennen, sondern verbot 1423 allen Geistlichen und Weltlichen des Stifts ihm zu gehorchen. 1426 wurde dieses Verbot freilich aufgehoben, aber ein paar Jahre nachher fand der Bischof sich bewogen von seinem Amte abzutreten.

Aus allem diesem ist ersichtlich, wie sehr es jederzeit von der Kraft der Landesregierung abhängig war, inwiefern die Kirchenoberen ihre Zwecke, sei es die der Kirche oder die persönlichen, durchzusetzen im Stande waren, und wie wenig die Staatsgewalt, wenn sie sich kräftig genug fühlte, geneigt war sich der Kirchengewalt zu fügen. Die Kirche hatte die Gestalt eines Staats im Staate angenommen, und da blieb denn der Kampf nicht aus. Die Häupter der Kirche waren Kirchenfürsten geworden, verfolgten dieselben Zwecke wie die andern Großen des Reiches, zerfielen wohl je zuweilen mit diesen, gleichwie diese es unter sich auch thaten, wurden nach Gelegenheit auch vom Königthum, wenn dasselbe erstarkte, wider den Adel gebraucht. Dies zum Exempel geschah von der staatsklugen Margaretha, welche der Geistlichkeit sich geneigt bezeigte, um ein Gegengewicht an derselben gegen die Uebermächtigkeit des Adels zu gewinnen. Es mochte bei ihr indessen ein religiöser Beweggrund hinzukommen, denn allerdings scheint sie um ihr Seelenheil auch bekümmert gewesen zu sein, und wollte für dasselbe nach damaligen Begriffen durch reichliche Schenkungen und Stiftungen vieler Messen sorgen. Bei ihrem Vater Waldemar Atterdag war das nicht der Fall. Ist es begründet, was von ihm berichtet wird, wie er dem Papst geschrieben habe, als der Bann ihm angedroht ward, so läßt dies einen Blick in sein Inneres thun und zeigt, wie er die Kirche ganz äußerlich aufgefaßt hatte. Sein kurzes Schreiben soll so gelautet haben: „König Waldemar dem Römischen Papste Gruß. Unser Leben haben wir von Gott, unser Reich von den Einwohnern, unsere Reichthümer von unseren Vorältern, den Glauben von Dir und Deinen Vorfahren, welchen, wenn Du uns nicht