Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/309: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>III. Staat und Kirche.</center>
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Staaten von Rom aus angesehen wurden und sollten angesehen werden, darüber liegen die Aussprüche der Päpste vor. „Wer weiß nicht,“ sagt Gregor VII., „daß die Könige und Volksführer von denjenigen ihren Ursprung haben, die von Gott nichts wissend, durch Ehrgeiz, Raub, Treulosigkeit, Mord, kurz fast durch jegliche Art von Verbrechen, auf Antrieb des Teufels, als Fürsten dieser Welt über ihres Gleichen, nämlich die Menschen, in blinder Begierde und unerträglicher Anmaßung zu herrschen sich unterwunden haben?“ — Und Innocenz III. sagt: „Wie der Mond sein Licht von der Sonne empfängt und geringer als diese ist nach Umfang und Beschaffenheit, nach Stellung und Wirkung, so empfängt die Königliche Macht von der päpstlichen Gewalt den Glanz ihrer Würde.“ Es fehlte an Bestrebungen nicht, diese Grundsätze zur Geltung zu bringen. Allein auf der anderen Seite ist nicht zu übersehen, daß dies keinesweges immer gelang, sondern vielmehr die Kirche sich gar oftmals der Staatsgewalt fügen, und ihr sehr beträchtlichen Einfluß gestatten mußte. Es sind vorhin gerade die beiden Päpste genannt, Gregor VII. (1073—1085) und Innocenz III. (1198—1216), welche die Forderung der Allgewalt der Kirche am höchsten stellten, sie am eifrigsten verfochten; nachgegeben ward oft, aber aufgegeben ward der einmal gefaßte und stets mehr ausgebildete Gedanke nie.
Staaten von Rom aus angesehen wurden und sollten angesehen werden, darüber liegen die Aussprüche der Päpste vor. „Wer weiß nicht,“ sagt Gregor VII., „daß die Könige und Volksführer von denjenigen ihren Ursprung haben, die von Gott nichts wissend, durch Ehrgeiz, Raub, Treulosigkeit, Mord, kurz fast durch jegliche Art von Verbrechen, auf Antrieb des Teufels, als Fürsten dieser Welt über ihres Gleichen, nämlich die Menschen, in blinder Begierde und unerträglicher Anmaßung zu herrschen sich unterwunden haben?“ — Und Innocenz III. sagt: „Wie der Mond sein Licht von der Sonne empfängt und geringer als diese ist nach Umfang und Beschaffenheit, nach Stellung und Wirkung, so empfängt die Königliche Macht von der päpstlichen Gewalt den Glanz ihrer Würde.“ Es fehlte an Bestrebungen nicht, diese Grundsätze zur Geltung zu bringen. Allein auf der anderen Seite ist nicht zu übersehen, daß dies keinesweges immer gelang, sondern vielmehr die Kirche sich gar oftmals der Staatsgewalt fügen, und ihr sehr beträchtlichen Einfluß gestatten mußte. Es sind vorhin gerade die beiden Päpste genannt, Gregor VII. (1073—1085) und Innocenz III. (1198—1216), welche die Forderung der Allgewalt der Kirche am höchsten stellten, sie am eifrigsten verfochten; nachgegeben ward oft, aber aufgegeben ward der einmal gefaßte und stets mehr ausgebildete Gedanke nie.
Was aber die Verwirklichung des Gedankens einer Alleinherrschaft der Kirche verhinderte, war der Umstand, daß auf dem weltlichen Grundbesitz, der niemals dem Staatsverbande zu entziehen war, Macht und Reichthum der Kirche beruheten, und daß, jemehr Reichthum und Macht der Kirche zu Theil wurde, desto mehr das Streben der im Staat Mächtigen, der großen Familien, selbst der Fürstenhäuser, dahin ging, ihren Mitgliedern die höheren Kirchenämter zuzuwenden, wodurch dann immer wieder ein beträchtlicher Einfluß auf Leitung der Kirche geübt ward. Als die Zeit, in welcher ganz besonders die Staatsgewalten eine bedeutende Macht der Kirche gegenüber erlangten, ist die des päpstlichen Schismas (1379-1414) zu betrachten. Bemerkbar machte sich dies besonders in der Vergebung der päpstlichen Pfründen, die fast nicht mehr durch die geistlichen Oberen ohne Zustimmung der weltlichen Macht Statt fand, und es kam dahin, daß Aeneas Sylvius, welcher unter dem Namen Pius II. 1458 den päpstlichen Stuhl bestieg, sich auf eine starke aber sehr bezeichnende Weise so ausdrückte: „Wir haben alle denselben
Was aber die Verwirklichung des Gedankens einer Alleinherrschaft der Kirche verhinderte, war der Umstand, daß auf dem weltlichen Grundbesitz, der niemals dem Staatsverbande zu entziehen war, Macht und Reichthum der Kirche beruheten, und daß, jemehr Reichthum und Macht der Kirche zu Theil wurde, desto mehr das Streben der im Staat Mächtigen, der großen Familien, selbst der Fürstenhäuser, dahin ging, ihren Mitgliedern die höheren Kirchenämter zuzuwenden, wodurch dann immer wieder ein beträchtlicher Einfluß auf Leitung der Kirche geübt ward. Als die Zeit, in welcher ganz besonders die Staatsgewalten eine bedeutende Macht der Kirche gegenüber erlangten, ist die des päpstlichen Schismas (1379-1414) zu betrachten. Bemerkbar machte sich dies besonders in der Vergebung der päpstlichen Pfründen, die fast nicht mehr durch die geistlichen Oberen ohne Zustimmung der weltlichen Macht Statt fand, und es kam dahin, daß Aeneas Sylvius, welcher unter dem Namen Pius II. 1458 den päpstlichen Stuhl bestieg, sich auf eine starke aber sehr bezeichnende Weise so ausdrückte: „Wir haben alle denselben

Aktuelle Version vom 6. April 2008, 10:02 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Staaten von Rom aus angesehen wurden und sollten angesehen werden, darüber liegen die Aussprüche der Päpste vor. „Wer weiß nicht,“ sagt Gregor VII., „daß die Könige und Volksführer von denjenigen ihren Ursprung haben, die von Gott nichts wissend, durch Ehrgeiz, Raub, Treulosigkeit, Mord, kurz fast durch jegliche Art von Verbrechen, auf Antrieb des Teufels, als Fürsten dieser Welt über ihres Gleichen, nämlich die Menschen, in blinder Begierde und unerträglicher Anmaßung zu herrschen sich unterwunden haben?“ — Und Innocenz III. sagt: „Wie der Mond sein Licht von der Sonne empfängt und geringer als diese ist nach Umfang und Beschaffenheit, nach Stellung und Wirkung, so empfängt die Königliche Macht von der päpstlichen Gewalt den Glanz ihrer Würde.“ Es fehlte an Bestrebungen nicht, diese Grundsätze zur Geltung zu bringen. Allein auf der anderen Seite ist nicht zu übersehen, daß dies keinesweges immer gelang, sondern vielmehr die Kirche sich gar oftmals der Staatsgewalt fügen, und ihr sehr beträchtlichen Einfluß gestatten mußte. Es sind vorhin gerade die beiden Päpste genannt, Gregor VII. (1073—1085) und Innocenz III. (1198—1216), welche die Forderung der Allgewalt der Kirche am höchsten stellten, sie am eifrigsten verfochten; nachgegeben ward oft, aber aufgegeben ward der einmal gefaßte und stets mehr ausgebildete Gedanke nie. Was aber die Verwirklichung des Gedankens einer Alleinherrschaft der Kirche verhinderte, war der Umstand, daß auf dem weltlichen Grundbesitz, der niemals dem Staatsverbande zu entziehen war, Macht und Reichthum der Kirche beruheten, und daß, jemehr Reichthum und Macht der Kirche zu Theil wurde, desto mehr das Streben der im Staat Mächtigen, der großen Familien, selbst der Fürstenhäuser, dahin ging, ihren Mitgliedern die höheren Kirchenämter zuzuwenden, wodurch dann immer wieder ein beträchtlicher Einfluß auf Leitung der Kirche geübt ward. Als die Zeit, in welcher ganz besonders die Staatsgewalten eine bedeutende Macht der Kirche gegenüber erlangten, ist die des päpstlichen Schismas (1379-1414) zu betrachten. Bemerkbar machte sich dies besonders in der Vergebung der päpstlichen Pfründen, die fast nicht mehr durch die geistlichen Oberen ohne Zustimmung der weltlichen Macht Statt fand, und es kam dahin, daß Aeneas Sylvius, welcher unter dem Namen Pius II. 1458 den päpstlichen Stuhl bestieg, sich auf eine starke aber sehr bezeichnende Weise so ausdrückte: „Wir haben alle denselben