Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/281: Unterschied zwischen den Versionen
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entgegengesetzt. Der Streit kommt zur Entscheidung durch das Schwert, und es entbrennt der Bruderzwist. Südjütland wird von nun an der Zankapfel. Abel erkennt 1249 die Lehnspflicht an, als aber König Erich mit den Holsteinern wegen der Feste Rendsburg in Streit geräth und Lehnshülfe von Abel verlangt, weigert sich dieser. Rendsburg war bis dahin auch nach dem Vertrage von 1225, der die Eider zur Gränze festgesetzt hatte, in Dänischem Besitz geblieben, und zwar als in dem Lande zwischen Schlei und Eider, das, wie vorhin bemerkt, Konungslef war, und also nicht zum Herzogthum gehörte, belegen im Besitze des Königs. Aber auf einer Insel in der Eider liegend, konnte es zweifelhaft sein, wohin es zu rechnen sei. Die Holsteiner wollen die Feste einnehmen. Erich rückt mit einem Heere heran, aber noch ehe er die Eider erreicht, wird er 1250 den 10. August am Laurentii Tage von Lauge Gudmunsen auf der Schlei bei Missund getödtet. Er hat den Beinamen Plogpenning erlangt, weil er einen Pflugschatz auflegte, den ersten von dem man weiß, wiewohl schon in Waldemars Erdbuch die Ansetzung nach Pflügen (<tt>aratra</tt>) vorkommt. Abel reinigt sich durch einen Eid von dem Verdachte, der Urheber des Königs- und Brudermordes zu sein, durch einen doppelten Zwölfmannen-Eid, und besteigt den Thron, aber auch nicht auf lange Zeit, denn in einem Kriegszuge wider die Friesen wird er von einem Rademacher Wessel Hummer aus Pelworm am 29. Juni 1252 auf dem Milder-Damm erschlagen. Nicht lange vorher war der Streit über Rendsburg durch Schiedsrichter zu Ende gebracht, welche es Holstein zusprachen, wozu es denn seit 1252 gehört hat | |||
entgegengesetzt. Der Streit kommt zur Entscheidung durch das Schwert, und es entbrennt der Bruderzwist. Südjütland wird von nun an der Zankapfel. Abel erkennt 1249 die Lehnspflicht an, als aber König Erich mit den Holsteinern wegen der Feste Rendsburg in Streit geräth und Lehnshülfe von Abel verlangt, weigert sich dieser. Rendsburg war bis dahin auch nach dem Vertrage von 1225, der die Eider zur Gränze festgesetzt hatte, in Dänischem Besitz geblieben, und zwar als in dem Lande zwischen Schlei und Eider, das, wie vorhin bemerkt, Konungslef war, und also nicht zum Herzogthum gehörte, belegen im Besitze des Königs. Aber auf einer Insel in der Eider liegend, konnte es zweifelhaft sein, wohin es zu rechnen sei. Die Holsteiner wollen die Feste einnehmen. Erich rückt mit einem Heere heran, aber noch ehe er die Eider erreicht, wird er 1250 den 10. August am Laurentii Tage von Lauge Gudmunsen auf der Schlei bei Missund getödtet. Er hat den Beinamen Plogpenning erlangt, weil er einen Pflugschatz auflegte, den ersten von dem man weiß, wiewohl schon in Waldemars Erdbuch die Ansetzung nach Pflügen (<tt>aratra</tt>) vorkommt. Abel reinigt sich durch einen Eid von dem Verdachte, der Urheber des Königs- und Brudermordes zu sein, durch einen doppelten Zwölfmannen-Eid, und besteigt den Thron, aber auch nicht auf lange Zeit, denn in einem Kriegszuge wider die Friesen wird er von einem Rademacher Wessel Hummer aus Pelworm am 29. Juni 1252 auf dem Milder-Damm erschlagen. Nicht lange vorher war der Streit über Rendsburg durch Schiedsrichter zu Ende gebracht, welche es Holstein zusprachen, wozu es denn seit 1252 gehört hat .<ref> vgl. A. v. Warnstedt, Rendsburg, eine holsteinische Stadt und Festung. Kiel 1850.</ref> | |||
Bei der Königswahl nach Abel wurden dessen Kinder nicht berücksichtigt, sondern sein Bruder Christoph, bisheriger Herzog von Laaland und Falster, auf den Thron erhoben. Die Holsteinischen Grafen unterließen nicht sich ihrer Schwesterkinder anzunehmen, des Prinzen Waldemar, der aber auf seiner Rückkehr von Paris, wo er studirt hatte, vom Erzbischof von Cöln gefangen genommen war, des erst 12jährigen Prinzen Erich und des noch jüngeren Abel, der 1278 gestorben ist und Svendburg, sowie andre väterliche Güter | Bei der Königswahl nach Abel wurden dessen Kinder nicht berücksichtigt, sondern sein Bruder Christoph, bisheriger Herzog von Laaland und Falster, auf den Thron erhoben. Die Holsteinischen Grafen unterließen nicht sich ihrer Schwesterkinder anzunehmen, des Prinzen Waldemar, der aber auf seiner Rückkehr von Paris, wo er studirt hatte, vom Erzbischof von Cöln gefangen genommen war, des erst 12jährigen Prinzen Erich und des noch jüngeren Abel, der 1278 gestorben ist und Svendburg, sowie andre väterliche Güter | ||
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Aktuelle Version vom 6. April 2008, 09:14 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 2. Band | 3. Band | 4. Band | |
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entgegengesetzt. Der Streit kommt zur Entscheidung durch das Schwert, und es entbrennt der Bruderzwist. Südjütland wird von nun an der Zankapfel. Abel erkennt 1249 die Lehnspflicht an, als aber König Erich mit den Holsteinern wegen der Feste Rendsburg in Streit geräth und Lehnshülfe von Abel verlangt, weigert sich dieser. Rendsburg war bis dahin auch nach dem Vertrage von 1225, der die Eider zur Gränze festgesetzt hatte, in Dänischem Besitz geblieben, und zwar als in dem Lande zwischen Schlei und Eider, das, wie vorhin bemerkt, Konungslef war, und also nicht zum Herzogthum gehörte, belegen im Besitze des Königs. Aber auf einer Insel in der Eider liegend, konnte es zweifelhaft sein, wohin es zu rechnen sei. Die Holsteiner wollen die Feste einnehmen. Erich rückt mit einem Heere heran, aber noch ehe er die Eider erreicht, wird er 1250 den 10. August am Laurentii Tage von Lauge Gudmunsen auf der Schlei bei Missund getödtet. Er hat den Beinamen Plogpenning erlangt, weil er einen Pflugschatz auflegte, den ersten von dem man weiß, wiewohl schon in Waldemars Erdbuch die Ansetzung nach Pflügen (aratra) vorkommt. Abel reinigt sich durch einen Eid von dem Verdachte, der Urheber des Königs- und Brudermordes zu sein, durch einen doppelten Zwölfmannen-Eid, und besteigt den Thron, aber auch nicht auf lange Zeit, denn in einem Kriegszuge wider die Friesen wird er von einem Rademacher Wessel Hummer aus Pelworm am 29. Juni 1252 auf dem Milder-Damm erschlagen. Nicht lange vorher war der Streit über Rendsburg durch Schiedsrichter zu Ende gebracht, welche es Holstein zusprachen, wozu es denn seit 1252 gehört hat .[1]
Bei der Königswahl nach Abel wurden dessen Kinder nicht berücksichtigt, sondern sein Bruder Christoph, bisheriger Herzog von Laaland und Falster, auf den Thron erhoben. Die Holsteinischen Grafen unterließen nicht sich ihrer Schwesterkinder anzunehmen, des Prinzen Waldemar, der aber auf seiner Rückkehr von Paris, wo er studirt hatte, vom Erzbischof von Cöln gefangen genommen war, des erst 12jährigen Prinzen Erich und des noch jüngeren Abel, der 1278 gestorben ist und Svendburg, sowie andre väterliche Güter
- ↑ vgl. A. v. Warnstedt, Rendsburg, eine holsteinische Stadt und Festung. Kiel 1850.