Geschichte der Gemeinde Wegberg/130: Unterschied zwischen den Versionen

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der Begründung, daß die Nutznießer keine Eigentümer, sondern blos Erbpächter wären und die Erbpacht noch im Jahre 1798 an das Domkapitel entrichtet hätten.
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Am 18. Februar 1824 sprachen sich die Vorsteher und Meistbeerbten des St. Petersholzer-Busches gegen die Teilung desselben aus. Das Verfahren schwebte noch 1857, führte aber schließlich doch zur Teilung unter die Erbberechtigten.
Am 18. Februar 1824 sprachen sich die Vorsteher und Meistbeerbten des St. Petersholzer-Busches gegen die Teilung desselben aus. Das Verfahren schwebte noch 1857, führte aber schließlich doch zur Teilung unter die Erbberechtigten.


====15. Teil des Dorfes Arsbeck.====


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'''15. Teil des Dorfes Arsbeck.'''
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Die ersten Häuser des im Kreise Heinsberg gelegenen geschlossenen Dorfes Arsbeck gehören noch zur Gemeinde Wegberg  und  seit  dem 1. Januar 1912 zur Pfarre Arsbeck.
Die ersten Häuser des im Kreise Heinsberg gelegenen geschlossenen Dorfes Arsbeck gehören noch zur Gemeinde Wegberg  und  seit  dem 1. Januar 1912 zur Pfarre Arsbeck.

Version vom 2. April 2008, 12:37 Uhr

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Geschichte der Gemeinde Wegberg
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der Begründung, daß die Nutznießer keine Eigentümer, sondern blos Erbpächter wären und die Erbpacht noch im Jahre 1798 an das Domkapitel entrichtet hätten.

Am 18. Februar 1824 sprachen sich die Vorsteher und Meistbeerbten des St. Petersholzer-Busches gegen die Teilung desselben aus. Das Verfahren schwebte noch 1857, führte aber schließlich doch zur Teilung unter die Erbberechtigten.

15. Teil des Dorfes Arsbeck.

Die ersten Häuser des im Kreise Heinsberg gelegenen geschlossenen Dorfes Arsbeck gehören noch zur Gemeinde Wegberg und seit dem 1. Januar 1912 zur Pfarre Arsbeck.

Dieser Teil zählte 1910 13 männliche, 17 weibliche, zusammen 30 Einwohner in 7 Haushaltungen und 1 unbewohntes, 7 bewohnte Wohnhäuser.




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