Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/088: Unterschied zwischen den Versionen
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der Rechts-Ordnung des Lands von Jülich hätten diese drei Guter an die Freiherrliche Familie von Bongart zurückfallen müssen. | Nach der Rechts-Ordnung des Lands von Jülich hätten diese drei Guter an die Freiherrliche Familie von Bongart zurückfallen müssen. | ||
===4. Die Herren von Hochsteden zu Nothhausen.=== | |||
< | In einer Urkunde vom J. 1361 bei Lacomblet finden wir zwei Brüder und Ritter Arnold und Wilhelm von Hochsteden. Letzterer dürfte wohl identisch sein mit dem Ritter Wilhelm von Hochsteden, der zugleich mit seinen Söhnen Arnold und Johann im J. 1400 sein Burghaus Nothhausen dem Erzbischof Friedrich von Cöln zum Offenhaus und Lehen aufträgt. Ueber Wilhelms Nachfolger finde ich keine Nachricht. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es aber Arnold: den wir zugleich als den Vater der drei im J. 1449 vorkommenden Gebrüder Johann, Wilhelm <ref> Im J. 1478 wird ein Wilhelm von Hochsteden »der Junger Herr zu Vrechem genannt.</ref> und Arnold von Hochsteden annehmen wollen. Ersterer wird der Herr zu Nothhausen sein, und der Vater des Wilhelm von Hochsteden zu Beeck und Nothhausen, dessen Tochter Anna von Hochsteden im J. 1499 Reinart von Mirbach zu Tegelen heir. und zur Aussteuer dreissig Malter Erbpachtsroggen aus dem Haus Nothhausen erhielt. Als Wilhelms Sohn und Nachfolger nehme ich Hermann von Hochsteden, der bei Lacomblet schon im J. 1496 als Amtmann zu Caster vorkommt. Derselbe hatte mit seiner Gattin Adelheid von dem Horrich zwei Kinder: Maria von Hochsteden verh. mit Adolph Herrn zu Gymnich, und Werner von Hochsteden Hofmeister und Amtmann zu Grevenbroich, Caster und Gladbach, Herr zu Nothhausen, Niederzier und Sierstorf: der im J. 1526 Anna von dem Bylant (älteste Tochter des Heinrich und der Catharina von Nesselrode) und 1536 Catharina von Hatzfeld heir. Sohn erster Ehe ist Heinrich von Hochsteden zu Nothhausen Amtmann zu Grevenbroich und Gladbach, welcher 1563 Maria von Eynatten heir. und 1567 | ||
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Aktuelle Version vom 2. April 2008, 09:41 Uhr
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Nach der Rechts-Ordnung des Lands von Jülich hätten diese drei Guter an die Freiherrliche Familie von Bongart zurückfallen müssen.
4. Die Herren von Hochsteden zu Nothhausen.
In einer Urkunde vom J. 1361 bei Lacomblet finden wir zwei Brüder und Ritter Arnold und Wilhelm von Hochsteden. Letzterer dürfte wohl identisch sein mit dem Ritter Wilhelm von Hochsteden, der zugleich mit seinen Söhnen Arnold und Johann im J. 1400 sein Burghaus Nothhausen dem Erzbischof Friedrich von Cöln zum Offenhaus und Lehen aufträgt. Ueber Wilhelms Nachfolger finde ich keine Nachricht. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es aber Arnold: den wir zugleich als den Vater der drei im J. 1449 vorkommenden Gebrüder Johann, Wilhelm [1] und Arnold von Hochsteden annehmen wollen. Ersterer wird der Herr zu Nothhausen sein, und der Vater des Wilhelm von Hochsteden zu Beeck und Nothhausen, dessen Tochter Anna von Hochsteden im J. 1499 Reinart von Mirbach zu Tegelen heir. und zur Aussteuer dreissig Malter Erbpachtsroggen aus dem Haus Nothhausen erhielt. Als Wilhelms Sohn und Nachfolger nehme ich Hermann von Hochsteden, der bei Lacomblet schon im J. 1496 als Amtmann zu Caster vorkommt. Derselbe hatte mit seiner Gattin Adelheid von dem Horrich zwei Kinder: Maria von Hochsteden verh. mit Adolph Herrn zu Gymnich, und Werner von Hochsteden Hofmeister und Amtmann zu Grevenbroich, Caster und Gladbach, Herr zu Nothhausen, Niederzier und Sierstorf: der im J. 1526 Anna von dem Bylant (älteste Tochter des Heinrich und der Catharina von Nesselrode) und 1536 Catharina von Hatzfeld heir. Sohn erster Ehe ist Heinrich von Hochsteden zu Nothhausen Amtmann zu Grevenbroich und Gladbach, welcher 1563 Maria von Eynatten heir. und 1567
- ↑ Im J. 1478 wird ein Wilhelm von Hochsteden »der Junger Herr zu Vrechem genannt.