Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/032: Unterschied zwischen den Versionen
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steht. Agnes ist ohne Zweifel die Tochter der Catharina, und ist mit Gütern ausgesteuert worden, an denen ihre Mutter, wie es scheint, kein Eigenthumsrecht hatte. Dass aber Catharina ausser ihrem Sohne Goedert von Celles auch noch andere Kinder hatte, ergiebt sich aus zwei Zeugnissen, die gleich nach ihrem Tod ausgestellt wurden. Unter dem 21. July 1460 bescheinigt nämlich die Abtissin des Stifts an der Sambre, dass diese | steht. Agnes ist ohne Zweifel die Tochter der Catharina, und ist mit Gütern ausgesteuert worden, an denen ihre Mutter, wie es scheint, kein Eigenthumsrecht hatte. Dass aber Catharina ausser ihrem Sohne Goedert von Celles auch noch andere Kinder hatte, ergiebt sich aus zwei Zeugnissen, die gleich nach ihrem Tod ausgestellt wurden. Unter dem 21. July 1460 bescheinigt nämlich die Abtissin des Stifts an der Sambre, dass diese Collegiat-Kirche ein weltliches Stift sei; dass es schon seit einigen Jahrhunderten den Damen gestattet sei, dasselbe nach Belieben zu verlassen und sich zu verehelichen; dass Catharina von dem Bongart mit Johann von Celles gesetzmässig getraut worden, und dass aus dieser Ehe Goedert und einige andere Kinder entsprossen seien. Auf Grund dieses Zeugnisses bescheiniget dann am 26. July die Ritterschaft von Namur, dass Goedert von Celles nach den Landes-Gesetzen der rechtmässige Erbe der Catharina von dem Bongart sei, und bemerkt dann ferner: '' »ut vaga relatione didicimus, nonnulli indebite se opponentes, eundem Godefridum in bonorum suorum assecutione pacifica molestare nisi sunt et comminantur, allegantes licet nulliter et absque causa legitima ipsum Godefridum dictae quondam dominae Katharinae legitimum non fuisse seu fore filium aut heredem proximiorem, ac matrimonium inter dominum Johannem de Celles et dominam Katharinam de Bongart non fuisse legitimum, rite per ecclesiam contractum«.'' Könnten wir Herrn Goedert von dem Bongart noch selbst vernehmen, ich glaube, er würde nicht ganz auf dieselbe Weise allegiren, sondern er würde überhaupt in Abrede stellen, dass seine Tante Erbgüter hinterlassen habe. Es hat allen Anschein, dass Catharina das Stift betreten, nicht als eine eigentliche Stiftsdame, sondern als geistliche Tochter; als Nonne sollte sie dort ihre Lebenstage beschliessen. Sie heirathete aber. Ihr Ehebund wurde von der Kirche geweihet, aber ohne Einwilligung der Ihrigen geschlossen. Eine Aussteuer hat sie sicherlich | ||
Aktuelle Version vom 31. März 2008, 15:02 Uhr
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steht. Agnes ist ohne Zweifel die Tochter der Catharina, und ist mit Gütern ausgesteuert worden, an denen ihre Mutter, wie es scheint, kein Eigenthumsrecht hatte. Dass aber Catharina ausser ihrem Sohne Goedert von Celles auch noch andere Kinder hatte, ergiebt sich aus zwei Zeugnissen, die gleich nach ihrem Tod ausgestellt wurden. Unter dem 21. July 1460 bescheinigt nämlich die Abtissin des Stifts an der Sambre, dass diese Collegiat-Kirche ein weltliches Stift sei; dass es schon seit einigen Jahrhunderten den Damen gestattet sei, dasselbe nach Belieben zu verlassen und sich zu verehelichen; dass Catharina von dem Bongart mit Johann von Celles gesetzmässig getraut worden, und dass aus dieser Ehe Goedert und einige andere Kinder entsprossen seien. Auf Grund dieses Zeugnisses bescheiniget dann am 26. July die Ritterschaft von Namur, dass Goedert von Celles nach den Landes-Gesetzen der rechtmässige Erbe der Catharina von dem Bongart sei, und bemerkt dann ferner: »ut vaga relatione didicimus, nonnulli indebite se opponentes, eundem Godefridum in bonorum suorum assecutione pacifica molestare nisi sunt et comminantur, allegantes licet nulliter et absque causa legitima ipsum Godefridum dictae quondam dominae Katharinae legitimum non fuisse seu fore filium aut heredem proximiorem, ac matrimonium inter dominum Johannem de Celles et dominam Katharinam de Bongart non fuisse legitimum, rite per ecclesiam contractum«. Könnten wir Herrn Goedert von dem Bongart noch selbst vernehmen, ich glaube, er würde nicht ganz auf dieselbe Weise allegiren, sondern er würde überhaupt in Abrede stellen, dass seine Tante Erbgüter hinterlassen habe. Es hat allen Anschein, dass Catharina das Stift betreten, nicht als eine eigentliche Stiftsdame, sondern als geistliche Tochter; als Nonne sollte sie dort ihre Lebenstage beschliessen. Sie heirathete aber. Ihr Ehebund wurde von der Kirche geweihet, aber ohne Einwilligung der Ihrigen geschlossen. Eine Aussteuer hat sie sicherlich