Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/046: Unterschied zwischen den Versionen

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Schiedsfreunden zur Entscheidung. Dazu wurden auserwählt Johann von Vlatten Propst zu Aachen und Kanzler, Werner von Plettenberg Marschall und Amtmann zu Bergheim, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Johann Herr zu Elmpt und Burgau. Diese Herren traten am 29. July 1555 im Städtchen Bergheim zusammen, und nachdem sie hin und her deliberirt hatten, lautete ihr Spruch dahin, dass um das Amt das Loos geworfen werden solle, und welchem von beiden Brüdern dasselbe zufalle, der solle verbunden sein, dem andern jährlichs 35 Thaler zu entrichten. So ward denn zu Bergheim geloost, und das Erbkämmerer-Amt ist durchs Loos dem Werner von dem Bongart zugefallen. Derselbe empfing dann am 2. December 1555  die desfallsige Belehnung.
Schiedsfreunden zur Entscheidung. Dazu wurden auserwählt Johann von Vlatten Propst zu Aachen und Kanzler, Werner von Plettenberg Marschall und Amtmann zu Bergheim, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Johann Herr zu Elmpt und Burgau. Diese Herren traten am 29. July 1555 im Städtchen Bergheim zusammen, und nachdem sie hin und her deliberirt hatten, lautete ihr Spruch dahin, dass um das Amt das Loos geworfen werden solle, und welchem von beiden Brüdern dasselbe zufalle, der solle verbunden sein, dem andern jährlichs 35 Thaler zu entrichten. So ward denn zu Bergheim geloost, und das Erbkämmerer-Amt ist durchs Loos dem Werner von dem Bongart zugefallen. Derselbe empfing dann am 2. December 1555  die desfallsige Belehnung.


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: (*) Nach Absterben der Anna von Gertzen Wittwe von Palant nahmen die Herren von Roishausen das ganze Haus Nothberg in Anspruch Es kam zum Prozess, der im J. 1682 dahin entschieden wurde, dass die von dem Bongart und von Roishausen jeder drei Zehntel, und die von Quad zu Buschfeld vier Zehntel  erhalten sollten.
: (*) Nach Absterben der Anna von Gertzen Wittwe von Palant nahmen die Herren von Roishausen das ganze Haus Nothberg in Anspruch Es kam zum Prozess, der im J. 1682 dahin entschieden wurde, dass die von dem Bongart und von Roishausen jeder drei Zehntel, und die von Quad zu Buschfeld vier Zehntel  erhalten sollten.
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:sonst noch Erwähnung, und namentlich in einem Lehenbrief des Churfürsten Salentin v. J. 1577, worin es heisst: ''»Nachdem wir auf unterthänigst Bitten unser Vasallen Hans Wilhelmen von Hoheneck, Hans Detherichen von Ellenbach, Godefriden von Schmidtberg und Apolonia von Monreall (*) gnedigst gewilligt, ihren halben Theill an dem Hauss zu Boilheim, wie es unseres Erzstiffts Eigenthumb ist, unserem Stadthelder zu Falckenburg und lieben getreuwen Wilhelmen von dem Bungardt zu Bergerhausen erblich zu verlaissen und aufzudragen, und wir iezt von gedachtem Bongardt auss seiner erheblicher Verhinderungh, umb unsere Belehnung in person seines Shons unseres Hofdieners und lieben getreuwen Wernheren von dem Bungardt dazu bevollmechtigt, ihme mitzutheilen gebetten worden u. s. w.« ''
:3. Adolph  von dem  Bongart  Teutsch Ordens Ritter
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: (*) Die Verkäufer des halben Hauses zu Niederbolheim sind die Erbgenahmen des Diederich von Monreal, der zugleich mit seinen Brüdern Jeorg, Johann und Carl von Monreal im J. 1540 dieses halben Hauses wegen mit Adolph von Gymnich in Prozess stand. Ausser Apollonia hatte derselbe noch zwei Töchter, die 1577 bereits mit Tod abgegangen waren, nämlich:
::1.  Anna von Monreal, aus deren erster Ehe Hans Diederich von Ellenbach stammt. Mit ihrem zweiten Gatten Hans Wilhelm von Hoheneck hatte sie drei Kinder: Hans Adam, Hans Bastelein und Maria Magdalena von Hoheneck.
::2.  Maria von Monreal hatte mit ihrem Gatten Godfried von Schmidtberg drei Kinder: Hans Conrad, Anna Magdalena und Veronica von Schmidtberg.
Im folgenden J. 1578 erwarb Wilhelm von dem Bongart ferner noch ein Gut zu Niederbolheim von den Geschwistern Hans Balthasar von Monreal (verh. mit Wilhelma Tochter zu Eltz) und Anna von Monreal. — Sodann verkauften im J. 1605 Hans Adam von Hoheneck Chur-Mainzischer Rath und Marschall, Amtmann zu Gerrenzheim, und Agnes von Landsberg Eheleute, und Anna Magdalena von Schmidtberg einestheils, und Wilhelma von Eltz (Wittwe Scheiffart von Merode zu Nonheim) und deren Tochter Magdalena Margaretha von Monreal anderntheils dem jüngern Wilhelm von dem Bongart den Blanckarts-Hof zu Niederbolheim (den im J. 1360 Diederich Moll genannt Blanckart von Bolenheim besass).

Version vom 31. März 2008, 14:57 Uhr

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Schiedsfreunden zur Entscheidung. Dazu wurden auserwählt Johann von Vlatten Propst zu Aachen und Kanzler, Werner von Plettenberg Marschall und Amtmann zu Bergheim, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Johann Herr zu Elmpt und Burgau. Diese Herren traten am 29. July 1555 im Städtchen Bergheim zusammen, und nachdem sie hin und her deliberirt hatten, lautete ihr Spruch dahin, dass um das Amt das Loos geworfen werden solle, und welchem von beiden Brüdern dasselbe zufalle, der solle verbunden sein, dem andern jährlichs 35 Thaler zu entrichten. So ward denn zu Bergheim geloost, und das Erbkämmerer-Amt ist durchs Loos dem Werner von dem Bongart zugefallen. Derselbe empfing dann am 2. December 1555 die desfallsige Belehnung.

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Linie zur Heyden.


A.

Wilhelm von dem Bongart zu Bergerhausen, Herr zur Heyden und Blyt, und seit 1571 Chur-Cölnischer Statthalter im Lande von Valckenburg. Durch seine Gattin Margaretha von Palant zu Laurenzberg, mit der er sich im J. 1543 verehelichte, sind theils zur Hälfte, theils in kleinern Parzellen, einige Palandische Güter, und namentlich die Rittersitze Nothberg(*) und Bettendorf, in der Folge an seine Familie gekommen. Er ist den 3. September 1596 gestorben; seine Gattin am 14. Februar 1586. Ihre Kinder sind folgende:

1. Wilhelm von dem Bongart .(B)
2. Werner von dem Bongart zu Bergerhausen, mit welchem Rittersitze er 1572 belehnt wurde. Er ist unverehelicht wohl kurz vor 1585 gestorben. Seiner geschieht auch



(*) Nach Absterben der Anna von Gertzen Wittwe von Palant nahmen die Herren von Roishausen das ganze Haus Nothberg in Anspruch Es kam zum Prozess, der im J. 1682 dahin entschieden wurde, dass die von dem Bongart und von Roishausen jeder drei Zehntel, und die von Quad zu Buschfeld vier Zehntel erhalten sollten.