Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/286: Unterschied zwischen den Versionen
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<center> <big>286</big> I, Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.</center> | |||
der Schleswiger Diöcese, und es ist von nun an von keinen Königsgütern hier mehr die Rede. Durch diese Begebenheit macht das Jahr 1326 in unsrer Landesgeschichte Epoche, denn dadurch ward der ganze fernere Lauf der Ereignisse bedingt. Es bietet sich somit hier ein Ruhepunkt dar, bei welchem wir vorläufig innehalten, nun aber, da wir bisher hauptsächlich dem Faden folgten, den die Begebenheiten und Veränderungen im Herzogthum darboten, nachholen müssen, was inzwischen in den Nordalbingischen Landschaften vorgegangen ''<sup>(24)</sup>''. | |||
Adolph IV. war freilich in den Mönchsstand getreten; dennoch finden wir ihn häufig die von seinem Sohne ausgestellten Urkunden mit unterzeichnen bis zum Jahre 1259 hin, so daß seine Zurückziehung von der Welt keineswegs eine vollständige war. Von seinen beiden Söhnen ward Johann ums Jahr 1247 volljährig; seit etwa 1250 sehen wir beide, Johann und Gerhard, gemeinschaftlich auftreten. Eine Theilung des Landes fand also nicht Statt ''<sup>(25)</sup>''. Im Jahre 1263 starb Johann, und sein Bruder Gerhard war nun Vormund der unmündigen Kinder Johanns bis gegen das Jahr 1271 hin. Höchst wahrscheinlich ist es im Jahre 1273 zuerst zu einer förmlichen Landestheilung zwischen Gerhard I. und seinen Brudersöhnen Adolph V. und Johann II. gekommen. Eine wunderliche Zerstückelung des Landes, die zum Theil auf die Bildung der Holsteinischen Aemter eingewirkt hat, war davon die Folge ''<sup>(26)</sup>''. Der Antheil der Kieler Linie (die man sonst die Wagrische genannt hat) mit den Hauptsitzen Kiel und Segeberg fiel indessen nach nicht sehr langer Zeit schon im zweiten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts, nach | |||
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''<sup>(24)</sup> Bei obiger Darstellung sind benutzt die trefflichen und gründlichen Untersuchungen von H. Biernatzki in den „Nordalbingischen Studien“ 3. Bd. S. 31-67, 153-208 „zur Revision der Geschichte des Schauenburger Grafenhauses“; sowie von F. v. Aspern „Genealogische Beiträge zur Geschichte der Grafen von Holstein und Schauenburg.“ Daselbst S. 1—30; S. 209—225. vgl. Waitz, Gesch. Schleswig-Holsteins I. die Stammtafeln.'' | |||
''<sup>(25)</sup> Vgl. Michelsen, die erste Holsteinische Landestheilung. Kiel 1838.'' | |||
''<sup>(26)</sup> Das Genauere giebt Biernatzki a. a. O., wo auch die Theilungen durch Karten ziemlich anschaulich gemacht sind. Wir folgen ihm auch in der von der älteren Weise abweichenden Bezeichnung der Linien.'' |
Version vom 26. März 2008, 16:35 Uhr
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der Schleswiger Diöcese, und es ist von nun an von keinen Königsgütern hier mehr die Rede. Durch diese Begebenheit macht das Jahr 1326 in unsrer Landesgeschichte Epoche, denn dadurch ward der ganze fernere Lauf der Ereignisse bedingt. Es bietet sich somit hier ein Ruhepunkt dar, bei welchem wir vorläufig innehalten, nun aber, da wir bisher hauptsächlich dem Faden folgten, den die Begebenheiten und Veränderungen im Herzogthum darboten, nachholen müssen, was inzwischen in den Nordalbingischen Landschaften vorgegangen (24).
Adolph IV. war freilich in den Mönchsstand getreten; dennoch finden wir ihn häufig die von seinem Sohne ausgestellten Urkunden mit unterzeichnen bis zum Jahre 1259 hin, so daß seine Zurückziehung von der Welt keineswegs eine vollständige war. Von seinen beiden Söhnen ward Johann ums Jahr 1247 volljährig; seit etwa 1250 sehen wir beide, Johann und Gerhard, gemeinschaftlich auftreten. Eine Theilung des Landes fand also nicht Statt (25). Im Jahre 1263 starb Johann, und sein Bruder Gerhard war nun Vormund der unmündigen Kinder Johanns bis gegen das Jahr 1271 hin. Höchst wahrscheinlich ist es im Jahre 1273 zuerst zu einer förmlichen Landestheilung zwischen Gerhard I. und seinen Brudersöhnen Adolph V. und Johann II. gekommen. Eine wunderliche Zerstückelung des Landes, die zum Theil auf die Bildung der Holsteinischen Aemter eingewirkt hat, war davon die Folge (26). Der Antheil der Kieler Linie (die man sonst die Wagrische genannt hat) mit den Hauptsitzen Kiel und Segeberg fiel indessen nach nicht sehr langer Zeit schon im zweiten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts, nach
(24) Bei obiger Darstellung sind benutzt die trefflichen und gründlichen Untersuchungen von H. Biernatzki in den „Nordalbingischen Studien“ 3. Bd. S. 31-67, 153-208 „zur Revision der Geschichte des Schauenburger Grafenhauses“; sowie von F. v. Aspern „Genealogische Beiträge zur Geschichte der Grafen von Holstein und Schauenburg.“ Daselbst S. 1—30; S. 209—225. vgl. Waitz, Gesch. Schleswig-Holsteins I. die Stammtafeln.
(25) Vgl. Michelsen, die erste Holsteinische Landestheilung. Kiel 1838.
(26) Das Genauere giebt Biernatzki a. a. O., wo auch die Theilungen durch Karten ziemlich anschaulich gemacht sind. Wir folgen ihm auch in der von der älteren Weise abweichenden Bezeichnung der Linien.