Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/279: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1|278|303|280|unvollständig}}
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1|278|303|280|unkorrigiert}}
 
<center>I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec. <big>279</big> </center>
 
 
freies Land, unter der Oberhoheit des Bremischen Erzbischofs. Lübeck hatte seit 1226 die Reichsfreiheit, und scheidet somit von nun an aus dem Kreise unsrer Betrachtung aus, wenn gleich der Einfluß dieser mächtig werdenden Hansestadt zum öfteren auch im ferneren Verlaufe der Geschichte sie uns in Erinnerung bringen wird.
 
In dem Vertrage vom 17. Nov. 1225, in welchem Waldemar dem deutschen Reiche alle Lande südlich von der Eider wieder abtrat, geschieht zum ersten Mal der Levensau, die ihren Lauf hatte, wo jetzt der östliche Theil des Schleswig-Holsteinischen Canals ist, als Gränzflusses Erwähnung ''<sup>(18)</sup>'', und vermuthlich wurde sie es erst damals. Wäre dem so — (die Wahrscheinlichkeitsgründe dafür sollen an einem passenderen Orte dargelegt werden) — so wäre der Winkel zwischen dem Dänischen Wohld und Wagrien erst damals zu Holstein gekommen, ein an sich unbedeutendes Gebiet, aber wichtig wegen des hier sich keilförmig hineindrängenden und einen der trefflichsten Häfen bildenden Meerbusens, an dessen innerster Spitze auf dem niedrigen Vorlande zwischen dem Binnenwasser, das noch jetzt der kleine Kiel heißt, und dem eigentlichen Meerbusen, der demgemäß der große Kiel geheißen haben wird, sich bald nach dieser Zeit die Stadt „thom Kyle“ erhob, welche späterhin in jeder Beziehung einer der wichtigsten Punkte des Landes zu werden bestimmt war. Jede frühere Erwähnung dieser Stadt ist ungewiß ''<sup>(19)</sup>''. In einem Privilegium von 1242, worin ihr Weichbild und das Lübsche Recht bestätigt wird, heißt sie noch schlechtweg die Stadt der Holsten (<tt>civitas Holsatorum</tt>) ''<sup>(20)</sup>''; die Kirche ist erst 1241 erbaut und es kann, wie
 
----
''<sup>(18)</sup>'' <tt>— videlicet a descensu Eidriae in mare usque ad aquam Leuoldesowe et ab eadem aqua usque ad mare.</tt>''
 
''<sup>(19)</sup> Man hat sich bemüht, der Stadt Kiel ein viel höheres Alter beizulegen, allein ohne durch hinlängliche Gründe unterstützt zu sein. Das beweist auch ein bezügliches Programm von Christiani, welches ganz verfehlt ist.''
''<sup>(20)</sup> Die Urkunde ist abgedruckt im Staatsb. Mag. IV, S. 88. 89. S. H. L. Urk. Samml. I. S. 475. ausgestellt vom Grafen Johann I. Waitz hat die alten Kieler Diplome herausgegeben. Man vergleiche auch die Abhandlung von W. Junghans, „Kiel im dreizehnten Jahrhundert“, in den Jahrb. für die Landeskunde (1867) IX, S. 1—-30. Burchardi über das alte Weichbild der Stadt Kiel, in der Zeitschr. für die Gesch. der Herzogth. II, S. 317 ff.''

Version vom 26. März 2008, 15:38 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  2. Band  |  3. Band  |  4. Band
1. Band  |  Inhalt des 1. Bandes
<<<Vorherige Seite
[278]
Nächste Seite>>>
[280]
Datei:SH-Kirchengeschichte-1.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec. 279


freies Land, unter der Oberhoheit des Bremischen Erzbischofs. Lübeck hatte seit 1226 die Reichsfreiheit, und scheidet somit von nun an aus dem Kreise unsrer Betrachtung aus, wenn gleich der Einfluß dieser mächtig werdenden Hansestadt zum öfteren auch im ferneren Verlaufe der Geschichte sie uns in Erinnerung bringen wird.

In dem Vertrage vom 17. Nov. 1225, in welchem Waldemar dem deutschen Reiche alle Lande südlich von der Eider wieder abtrat, geschieht zum ersten Mal der Levensau, die ihren Lauf hatte, wo jetzt der östliche Theil des Schleswig-Holsteinischen Canals ist, als Gränzflusses Erwähnung (18), und vermuthlich wurde sie es erst damals. Wäre dem so — (die Wahrscheinlichkeitsgründe dafür sollen an einem passenderen Orte dargelegt werden) — so wäre der Winkel zwischen dem Dänischen Wohld und Wagrien erst damals zu Holstein gekommen, ein an sich unbedeutendes Gebiet, aber wichtig wegen des hier sich keilförmig hineindrängenden und einen der trefflichsten Häfen bildenden Meerbusens, an dessen innerster Spitze auf dem niedrigen Vorlande zwischen dem Binnenwasser, das noch jetzt der kleine Kiel heißt, und dem eigentlichen Meerbusen, der demgemäß der große Kiel geheißen haben wird, sich bald nach dieser Zeit die Stadt „thom Kyle“ erhob, welche späterhin in jeder Beziehung einer der wichtigsten Punkte des Landes zu werden bestimmt war. Jede frühere Erwähnung dieser Stadt ist ungewiß (19). In einem Privilegium von 1242, worin ihr Weichbild und das Lübsche Recht bestätigt wird, heißt sie noch schlechtweg die Stadt der Holsten (civitas Holsatorum) (20); die Kirche ist erst 1241 erbaut und es kann, wie


(18) — videlicet a descensu Eidriae in mare usque ad aquam Leuoldesowe et ab eadem aqua usque ad mare.

(19) Man hat sich bemüht, der Stadt Kiel ein viel höheres Alter beizulegen, allein ohne durch hinlängliche Gründe unterstützt zu sein. Das beweist auch ein bezügliches Programm von Christiani, welches ganz verfehlt ist.

(20) Die Urkunde ist abgedruckt im Staatsb. Mag. IV, S. 88. 89. S. H. L. Urk. Samml. I. S. 475. ausgestellt vom Grafen Johann I. Waitz hat die alten Kieler Diplome herausgegeben. Man vergleiche auch die Abhandlung von W. Junghans, „Kiel im dreizehnten Jahrhundert“, in den Jahrb. für die Landeskunde (1867) IX, S. 1—-30. Burchardi über das alte Weichbild der Stadt Kiel, in der Zeitschr. für die Gesch. der Herzogth. II, S. 317 ff.