Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/278: Unterschied zwischen den Versionen

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<center> <big>278</big> I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.</center>
 
 
unter dem Erzbisthume Lund. Da wo an einem andern Punkte die erzbischöflichen Provinzen von Lund und Bremen zusammenstießen, nämlich gerade hier in unserm Lande, blieben auch Waldemars Eroberungen nicht ohne Einfluß auf die kirchlichen Verhältnisse. Die Oberaufsicht des Bremischen Erzbischofs ließ sich hier freilich nicht beseitigen in den Gegenden, die Waldemar erobert hatte, und die vom Deutschen Reiche durch die festgesetzte Flußgränze der Elbe und Elde abgetrennt waren. Hier lagen nun die Bisthümer Schwerin, Ratzeburg, Lübeck, lauter Suffragane von Bremen, was sie auch blieben, aber gerade die Elde war die alte Diöcesangränze von Schwerin gegen Havelberg, das zur Magdeburger Kirchenprovinz gehörte, und so waren wenigstens diese Bisthümer ganz innerhalb des Waldemarschen Reiches beschlossen. Anders aber war es mit der zu beiden Seiten der Elbe belegenen Bremischen Diöcese. Hier schnitt nun die Elbgränze mitten hindurch. Eine äußere Abtrennung von Holstein, Stormarn und Dithmarschen war nun freilich nicht thunlich, aber gerade daß diese damals vom Deutschen Reiche getrennt waren und unter Waldemars Herrschaft standen, scheint sehr darauf eingewirkt zu haben, daß es zu einer inneren Zertrennung des Bremen-Hamburgischen Sprengels kam, die nicht viel weniger sagen wollte, als ob wirklich eine Auflösung in ein Bremer und in ein Hamburger Bisthum, jenseits und diesseits der Elbe erfolgt wäre, indem fast alle bischöfliche Gewalt an der Nordseite der Elbe dem Dompropsten zu Hamburg zugetheilt wurde durch den Vertrag von 1223, auf den wir an einem andern Orte zurückkommen werden.
 
Das Jahr 1223 aber — und damit lenken wir wieder in die verlassene Spur der Geschichtserzählung ein — war ein für Waldemar unheilvolles. Er ward auf der kleinen Insel Lyöe unter Fühnen vom Grafen von Schwerin gefangen genommen. Wie nun während seiner Gefangenschaft die meisten seiner Vasallen von ihm abgefallen, wie er 1226 seine Freiheit wieder erlangt, darauf ein Heer gesammelt, wie die entscheidende Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227 geschlagen worden, und er darnach keinen Versuch mehr zur Wiedereroberung des Verlorenen gemacht bis an seinen Tod, den 28. März 1241, das ist in allen Geschichtsbüchern hinlänglich ausgeführt.
 
In Holstein, Stormarn und Wagrien regierte nun wieder ein Schauenburger Graf Adolph IV. Dithmarschen war ein

Version vom 26. März 2008, 15:28 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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278 I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.


unter dem Erzbisthume Lund. Da wo an einem andern Punkte die erzbischöflichen Provinzen von Lund und Bremen zusammenstießen, nämlich gerade hier in unserm Lande, blieben auch Waldemars Eroberungen nicht ohne Einfluß auf die kirchlichen Verhältnisse. Die Oberaufsicht des Bremischen Erzbischofs ließ sich hier freilich nicht beseitigen in den Gegenden, die Waldemar erobert hatte, und die vom Deutschen Reiche durch die festgesetzte Flußgränze der Elbe und Elde abgetrennt waren. Hier lagen nun die Bisthümer Schwerin, Ratzeburg, Lübeck, lauter Suffragane von Bremen, was sie auch blieben, aber gerade die Elde war die alte Diöcesangränze von Schwerin gegen Havelberg, das zur Magdeburger Kirchenprovinz gehörte, und so waren wenigstens diese Bisthümer ganz innerhalb des Waldemarschen Reiches beschlossen. Anders aber war es mit der zu beiden Seiten der Elbe belegenen Bremischen Diöcese. Hier schnitt nun die Elbgränze mitten hindurch. Eine äußere Abtrennung von Holstein, Stormarn und Dithmarschen war nun freilich nicht thunlich, aber gerade daß diese damals vom Deutschen Reiche getrennt waren und unter Waldemars Herrschaft standen, scheint sehr darauf eingewirkt zu haben, daß es zu einer inneren Zertrennung des Bremen-Hamburgischen Sprengels kam, die nicht viel weniger sagen wollte, als ob wirklich eine Auflösung in ein Bremer und in ein Hamburger Bisthum, jenseits und diesseits der Elbe erfolgt wäre, indem fast alle bischöfliche Gewalt an der Nordseite der Elbe dem Dompropsten zu Hamburg zugetheilt wurde durch den Vertrag von 1223, auf den wir an einem andern Orte zurückkommen werden.

Das Jahr 1223 aber — und damit lenken wir wieder in die verlassene Spur der Geschichtserzählung ein — war ein für Waldemar unheilvolles. Er ward auf der kleinen Insel Lyöe unter Fühnen vom Grafen von Schwerin gefangen genommen. Wie nun während seiner Gefangenschaft die meisten seiner Vasallen von ihm abgefallen, wie er 1226 seine Freiheit wieder erlangt, darauf ein Heer gesammelt, wie die entscheidende Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227 geschlagen worden, und er darnach keinen Versuch mehr zur Wiedereroberung des Verlorenen gemacht bis an seinen Tod, den 28. März 1241, das ist in allen Geschichtsbüchern hinlänglich ausgeführt.

In Holstein, Stormarn und Wagrien regierte nun wieder ein Schauenburger Graf Adolph IV. Dithmarschen war ein