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6 Wgr.; die Töpferarbeit, taxiert durch Michael Schmider, Matz Kunz und Jakob Kleindienst aus Schweidnitz, 260 Taler. Summa aller Bauarbeiten 9795 Taler 13 Wgr. 8 Pf.<ref>I, 73 e.</ref>. Die zum Pfandschilling zugekauften Grundstücke haben einen Taxwert von 4906 Talern 24 Wgr., so daß sich die runde Totalsumme von 14702 Talern ergibt>ref>I, 73 n.</ref>. | 6 Wgr.; die Töpferarbeit, taxiert durch Michael Schmider, Matz Kunz und Jakob Kleindienst aus Schweidnitz, 260 Taler. Summa aller Bauarbeiten 9795 Taler 13 Wgr. 8 Pf.<ref>I, 73 e.</ref>. Die zum Pfandschilling zugekauften Grundstücke haben einen Taxwert von 4906 Talern 24 Wgr., so daß sich die runde Totalsumme von 14702 Talern ergibt>ref>I, 73 n.</ref>. | ||
Version vom 23. März 2008, 18:19 Uhr
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6 Wgr.; die Töpferarbeit, taxiert durch Michael Schmider, Matz Kunz und Jakob Kleindienst aus Schweidnitz, 260 Taler. Summa aller Bauarbeiten 9795 Taler 13 Wgr. 8 Pf.[1]. Die zum Pfandschilling zugekauften Grundstücke haben einen Taxwert von 4906 Talern 24 Wgr., so daß sich die runde Totalsumme von 14702 Talern ergibt>ref>I, 73 n.</ref>.
Die Kommissarien konnten demnach unter dem 25. Februar 1588 mit Recht an die Kammer berichten: „Für unsere Person befinden wir allerseits große Baue, die mit großer Arbeit und schweren Unkosten aufgebracht, und sonderlich das Haus Kinsberg halten wir für ein wohlerbautes Haus, darauf auch ein Fürst zu wohnen sich nicht schämen darf. So sind auch die Genieße jetzt in viel höherem Wert als zur Zeit, wie dem alten Herrn Matthias von Logau der Pfandschilling eingetan“[2].
Inzwischen hatte sich Dietrich von Mühlheim mit den als Unterpfand empfangenen kaiserlichen Schuldbriefen an den Kaiser Rudolf II. gewendet und von diesem am 9. Februar 1588 die Bestätigung seiner Ansprüche auf den Pfandschilling Kinsberg, ja sogar am 9. März 1589 den Befehl erwirkt, daß er für seine Rate in diesen eingewiesen werden solle[3]. Als Georg von Logau durch die schlesische Kammer Kenntnis davon erhielt, richtete er an dieselbe am 24. März ein bewegliches Schreiben, in welchem er zunächst sein Befremden darüber ausdrückt, daß Mühlheim für sich allein und zum Schaden der übrigen Gläubiger so streng gegen ihn vorgehe, und dann die Hoffnung ausspricht, jener werde wohl noch Mitleid mit ihm haben und bedenken, „daß wir alle dem Glück und Unglück unterworfen sind“[4]. Auf die am 28. März erfolgte Antwort