Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)/10: Unterschied zwischen den Versionen
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war. Die am oberen Teile des Bildnisses angebrachte Inschrift lautete: Anno Domini MCCCCXII in Die Decollatios S.Johannis Baptistae obiit strenuus Miles Ulricus Schoff, hicin Choro sepultus, orate<ref>Zeitschrift für Gesch. Schlesiens XV, 432.</ref>. (Im Jahre des Herrn 1412, am Tage der Enthauptung St. Johannis des Täufers (29. August), starb der gestrenge Ritter Ulrich Schoff. Er liegt hier im Chore begraben; bittet für ihn!) | war. Die am oberen Teile des Bildnisses angebrachte Inschrift lautete: Anno Domini MCCCCXII in Die Decollatios S.Johannis Baptistae obiit strenuus Miles Ulricus Schoff, hicin Choro sepultus, orate<ref>Zeitschrift für Gesch. Schlesiens XV, 432.</ref>. (Im Jahre des Herrn 1412, am Tage der Enthauptung St. Johannis des Täufers (29. August), starb der gestrenge Ritter Ulrich Schoff. Er liegt hier im Chore begraben; bittet für ihn!) | ||
Aktuelle Version vom 23. März 2008, 19:23 Uhr
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war. Die am oberen Teile des Bildnisses angebrachte Inschrift lautete: Anno Domini MCCCCXII in Die Decollatios S.Johannis Baptistae obiit strenuus Miles Ulricus Schoff, hicin Choro sepultus, orate[1]. (Im Jahre des Herrn 1412, am Tage der Enthauptung St. Johannis des Täufers (29. August), starb der gestrenge Ritter Ulrich Schoff. Er liegt hier im Chore begraben; bittet für ihn!)
3. Kinsberg wird Pfandbesitz
Als die Herzogin Agnes am 2. Februar 1392 gestorben und Kinsberg nun an die böhmische Krone gefallen war, änderten sich die bisherigen Verhältnisse gewaltig. Zunächst wurde die bestehende Einrichtung der Burggrafschaften aufgehoben, da die von den böhmischen Königen ernannten Landeshauptleute die Obliegenheiten der früheren Burggrafen übernahmen. Gleichzeitig nahm aber auch das Verhältnis der Burglehnsinhaber zu den böhmischen Königen insofern einen ganz neuen Charakter an, als die Burg mit ihrem Gebiete nunmehr den Besitzern pfandweise gegen Erlegung einer bestimmten Pfandsumme, Pfandschilling genannt, auf bestimmte Zeit überlassen wurde. Bei Wiedereinlösung oder anderweitiger Vergebung des Burglehns wurde die Pfandsumme zurückgezahlt.
In den nun für Schlesien beginnenden Zeiten der Willkür und Gesetzlosigkeit nistete sich auch auf dem Kinsberge, wie auf den meisten schlesischen Burgen und namentlich auf den beiden benachbarten, dem Fürstensteine und Hornsberge, der räuberische
- ↑ Zeitschrift für Gesch. Schlesiens XV, 432.