Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/028: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Kojtka (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
- 28 - | - 28 - | ||
vielen Fällen höchst vernünftig | vielen Fällen höchst vernünftig bei noch allzugroßer Jugend der Supplikanten sie verweigert, sie aber auch aus untriftigen Gründen und aus Laune verweigern kann. Dieses Lohnarbeiterverhältniß, wie es bei dem größten Theile der Bevölkerung Mecklenburgs besteht, ist {{Sperrschrift|einzig in Europa,}} wenigstens in dem gebildeten Theile Europa's und kommt in dieser Ausdehnung nur noch unter verschiedenen doch milderen Modificationen in dem so tief heruntergekommenen {{Sperrschrift|Italien}} vor. Es giebt keine eigentliche Mittelclasse in Mecklenburg, wenigstens keine zahlreiche Mittelclasse, wodurch {{Sperrschrift|England}} z.B. trotz seiner vielen ganz besitzlosen Fabrikarbeiter so hervorragt. Noch heut zu Tage ist Mecklenburg, dieser gesegnete „Kornsack", wie der große {{Sperrschrift|Friedrich}} das Land, das er so wenig wie Polen leiden mochte, nannte, {{Sperrschrift|das volksärmste}} unter den sämmtlichen fünfunddreißig deutschen Staaten und das mecklenburgische Landvolk, die vielen Tausende freier Arbeiter sind eine {{Sperrschrift|Tagelöhnerbevölkerung,}} die zu den ärmsten Bevölkerungen in Deutschland gehört. Noch heut zu Tage sind die Fürsten von Mecklenburg, {{Sperrschrift|altslavischer Abkunft,}} die ohnmächtigsten Fürsten von Deutschland, ja von Europa, es sind Fürsten, die von Alters her in der drückendsten Schuldenabhängigkeit lebten*), Fürsten, die, wie einer von | ||
<hr width="20%" /> | <hr width="20%" /> | ||
:<nowiki>*</nowiki>) Schon Heinrich der Löwe von Mecklenburg, ein Urenkel des großen Welfen gleichen Namens, ein Sohn Heinrich's des Jerusalemers, der seinen Kreuzzug mit sechsundzwanzig Jahren Gefangenschaft in | :<nowiki>*</nowiki>) Schon {{Sperrschrift|Heinrich der Löwe von Mecklenburg}}, ein Urenkel des großen Welfen gleichen Namens, ein Sohn {{Sperrschrift|Heinrich's des Jerusalemers}}, der seinen Kreuzzug mit sechsundzwanzig Jahren Gefangenschaft in Egypten bezahlen mußte, war in solcher Schuldennoth. S. die Urkunde dieses kleinen mecklenburgischen Löwen, d. d. Gadebusch 3. Juli 1316, worin er sich gegen die Stadt Rostock zur Be- | ||
---- | ---- | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
- 29 - | - 29 - | ||
ihnen | ihnen sich selbst ausdrückte, aus dem „Nothstall", in welche sie ihr Adel altslavischer Abkunft gespannt und ihnen Hände und Füße gebunden hat, sich nicht zu befreien vermögen: noch der gegenwärtige Landesherr, der, und noch dazu mit einem gewissen Eigensinn, den liberalen Ideen der Neuzeit zugeneigt war, hat schließlich sich nicht anders zu helfen gewußt, als alle Marquis Posa'sche Volksbeglückungsideen mit einemmale über Bord zu werfen und das mecklenburgische Staatsschiff wieder ganz mit der altslavischen Segel- und Steuerführung zu regieren. Die mecklenburgische Regierung hat sich seit längster Zeit bemüht, das Land aus der seit dem Erbvergleich, seit gerade hundert Jahren bestehenden, heut zu Tage notorisch anerkannt geradezu sinnlosen, auf der totalen Absperrung zwischen Stadt und Land basirten Finanz- und Steuerverfassung und aus Niederlassungsverhältnissen herauszubringen, die so eigenthümlich sind, daß man sie nur in einem Fabellande suchen würde*); die mecklenburgische Regie | ||
<hr width="20%" /> | <hr width="20%" /> | ||
:zahlung | :zahlung einer Schuld von 4100 Mark wendischer Pfennige nach Einlagerrecht »verpflichtet, zugleich mit „den berühmten und gestrengen Rittern" (milites famosi et strenni heißt es in der Urkunde)Maltzan auf Gadebusch, Moltke, Lühe, Plessen, Blücher, Preen, Oertzen, Thun, Hasenkopf, Crammon, Berkhan u. s. w. bei Lisch, Urk. des Geschlechts Maltzan I. S. 248. | ||
:<nowiki>*</nowiki>) Ein zufällig auf dem Lande Geborner muß grundgesetzlich auf dem Lande bleiben, damit die Gutsherrn immer wohlfeile Arbeiter haben können; die Stadt-Magistrate haben ebenso grundgesetzlich das Recht, auf dem platten Lande | :<nowiki>*</nowiki>) Ein zufällig auf dem Lande Geborner muß grundgesetzlich auf dem Lande bleiben, damit die Gutsherrn immer wohlfeile Arbeiter haben können; die Stadt-Magistrate haben ebenso grundgesetzlich das Recht, auf dem platten Lande |
Version vom 15. März 2008, 19:01 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1
- 28 -
vielen Fällen höchst vernünftig bei noch allzugroßer Jugend der Supplikanten sie verweigert, sie aber auch aus untriftigen Gründen und aus Laune verweigern kann. Dieses Lohnarbeiterverhältniß, wie es bei dem größten Theile der Bevölkerung Mecklenburgs besteht, ist einzig in Europa, wenigstens in dem gebildeten Theile Europa's und kommt in dieser Ausdehnung nur noch unter verschiedenen doch milderen Modificationen in dem so tief heruntergekommenen Italien vor. Es giebt keine eigentliche Mittelclasse in Mecklenburg, wenigstens keine zahlreiche Mittelclasse, wodurch England z.B. trotz seiner vielen ganz besitzlosen Fabrikarbeiter so hervorragt. Noch heut zu Tage ist Mecklenburg, dieser gesegnete „Kornsack", wie der große Friedrich das Land, das er so wenig wie Polen leiden mochte, nannte, das volksärmste unter den sämmtlichen fünfunddreißig deutschen Staaten und das mecklenburgische Landvolk, die vielen Tausende freier Arbeiter sind eine Tagelöhnerbevölkerung, die zu den ärmsten Bevölkerungen in Deutschland gehört. Noch heut zu Tage sind die Fürsten von Mecklenburg, altslavischer Abkunft, die ohnmächtigsten Fürsten von Deutschland, ja von Europa, es sind Fürsten, die von Alters her in der drückendsten Schuldenabhängigkeit lebten*), Fürsten, die, wie einer von
- *) Schon Heinrich der Löwe von Mecklenburg, ein Urenkel des großen Welfen gleichen Namens, ein Sohn Heinrich's des Jerusalemers, der seinen Kreuzzug mit sechsundzwanzig Jahren Gefangenschaft in Egypten bezahlen mußte, war in solcher Schuldennoth. S. die Urkunde dieses kleinen mecklenburgischen Löwen, d. d. Gadebusch 3. Juli 1316, worin er sich gegen die Stadt Rostock zur Be-
- 29 -
ihnen sich selbst ausdrückte, aus dem „Nothstall", in welche sie ihr Adel altslavischer Abkunft gespannt und ihnen Hände und Füße gebunden hat, sich nicht zu befreien vermögen: noch der gegenwärtige Landesherr, der, und noch dazu mit einem gewissen Eigensinn, den liberalen Ideen der Neuzeit zugeneigt war, hat schließlich sich nicht anders zu helfen gewußt, als alle Marquis Posa'sche Volksbeglückungsideen mit einemmale über Bord zu werfen und das mecklenburgische Staatsschiff wieder ganz mit der altslavischen Segel- und Steuerführung zu regieren. Die mecklenburgische Regierung hat sich seit längster Zeit bemüht, das Land aus der seit dem Erbvergleich, seit gerade hundert Jahren bestehenden, heut zu Tage notorisch anerkannt geradezu sinnlosen, auf der totalen Absperrung zwischen Stadt und Land basirten Finanz- und Steuerverfassung und aus Niederlassungsverhältnissen herauszubringen, die so eigenthümlich sind, daß man sie nur in einem Fabellande suchen würde*); die mecklenburgische Regie
- zahlung einer Schuld von 4100 Mark wendischer Pfennige nach Einlagerrecht »verpflichtet, zugleich mit „den berühmten und gestrengen Rittern" (milites famosi et strenni heißt es in der Urkunde)Maltzan auf Gadebusch, Moltke, Lühe, Plessen, Blücher, Preen, Oertzen, Thun, Hasenkopf, Crammon, Berkhan u. s. w. bei Lisch, Urk. des Geschlechts Maltzan I. S. 248.
- *) Ein zufällig auf dem Lande Geborner muß grundgesetzlich auf dem Lande bleiben, damit die Gutsherrn immer wohlfeile Arbeiter haben können; die Stadt-Magistrate haben ebenso grundgesetzlich das Recht, auf dem platten Lande