Deutsche und französische Kultur im Elsass/035: Unterschied zwischen den Versionen
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- Bildunterschrift:
- MODERNE ELSÄSSISCHE VILLA, RUPRECHTSAUER-ALLEE, STRASSBURG.
Besitzer: Herr O. Schützenberger. Archit.: Krafft & Berninger, Strassburg.
auf 10 000 strafmündige Personen der Zivilbevölkerung 99,9 wegen Delikts gegen die Reichsgesetze verurteilte Personen. Dieselbe Ziffer für das Reich beträgt 124,3, für Preussen 127,8, für Bayern gar 148,8. In Bezug auf die Häufigkeit der einzelnen Deliktsarten zeigt unser Gebiet eine gewisse grundsätzliche Ähnlichkeit mit den übrigen südwestdeutschen Staaten wie Rheinpfalz, Baden, Württemberg, Hessen-Darmstadt und der preussischen Rheinprovinz. Abgesehen von Baden, überwiegen nämlich in allen diesen Gebieten die Vergehen und Verbrechen gegen die Person diejenigen gegen das Vermögen bedeutend. In ganz Mittel- und Nordostdeutschland tritt regelmässig der umgekehrte Fall ein, dass die Verbrechen gegen das Vermögen häufiger sind als die Verbrechen gegen die Person. Das Reichsland zeigt diese Eigentümlichkeit am schärfsten; auf 10 000 Personen entfallen 43 Verurteilte wegen Delikts gegen die Person und nur 29,2 Verurteilte wegen Delikts gegen das Vermögen. Gegenüber den angrenzenden Gebieten Baden und besonders der bayrischen Pfalz ist die Kriminalität Elsass-Lothringens bedeutend günstiger. In Baden entfallen auf 10 000 Personen 104,7, in der Rheinpfalz gar 192,9 Verurteilte. Noch deutlicher wird diese bevorzugte Stellung des Reichslandes, wenn wir auf die einzelnen Delikte eingehen. Bedeutsam ins Gewicht fallende Delikte sind eigentlich nur gefährliche Körperverletzungen (23,6 pro 10 000), Verletzung der Wehrpflicht (19,4 pro 10 000), Diebstahl (13,2 pro 10 000) und Beleidigung (11,4 pro 10 000). Die Verhältnisziffer der wegen Diebstahl Verurteilten ist die geringste im ganzen Reich. Die Häufigkeit der Verletzung der Wehrpflicht erklärt sich aus den bekannten politischen Verhältnissen des Gebietes. Weitere Schlussfolgerungen