Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/078: Unterschied zwischen den Versionen
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aufzuweisen hatte, so muss man sich sehr wundern, wie die Herren von Milendonck auf die seltsame Idee kamen, Sonnen-lehenträger zu werden. Man sollte glauben, Dankbarkeit müsse sie bewogen haben, vielmehr dem Kaiser ihr Haus aufzutragen, um so mehr, da sie als treue Vasallen doch nur von diesem Gestirn, und nicht von jenem, fernere Begünstigungen hoffen konnten. Aber ein Uebelstand war bei der Sache. Ritter Gerart von Schoenau, der mit solchem Privilegium vom Kaiser Albrecht begnadigt worden, beging die Unvorsichtigkeit, dasselbe dem Magistrat zu Aachen einzuhändigen, und reservirte für sich nur eine Copie. Nun haben die Aachener nicht blos dies Original verkommen lassen, sondern überhaupt alles was sich auf Gerart bezieht; daher es nicht befremden darf, wenn im vorigen Jahrhundert Leute, die alles auf das Genaueste nehmen, die Frage aufgeworfen: Ob Ritter Gerart auch wohl das Jahr 1302 erlebt habe?
Da nun der Herr zu Jülich einem solchen Copeylichen Document keinen rechten Glauben schenken wollte, die Herren von Blanche aber nach wie vor jagten, so wurden dieselben eines Tags eingezogen, und mussten. nachdem sie eine Zeit lang zu Düsseldorf gefänglich gesessen, im J. 1764 folgenden Eid schwören:
»Wir geloben und schwören zu Gott, Seiner Churfürst-lichen Durchlaucht zu Pfaltz, als Herzogen zu Gülich. unserem gnädigsten Landesherrn, Höchstdenenselben Durchlauchtigsten Erben und Nachkommenen treu und hold zu seyn, Seiner Chur-fürstl. Durchlaucht Bestes zu werben, Arges zu warnen und nach unserem Vermögen zu kehren, unser Hauss Schoenau und allen darzu gehörigen jetzt- und zukünftigen Ap- und Dependentzien Gülischen Territorii zu seyn anzuerkennen, und uns deme gemäss alleweeg gegen Seine Churfürstl. Durchlaucht und Höchstdero Erben gehorsam und unterthänigst aufzuführen, auch sonsten zu thuen und zu lassen, was getreue Un-terthanen ihrem gnädigsten Landesherrn schuldig seynd; und was wir also gesichert und gelobet haben, sollen wir steet-und unverbrüchlich halten, so wahr uns Gott hilfft und sein heiliges Evangelium«.
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Johann Gottfried Frh. von Blanche gelobte überdies noch, Schoenau als ein Feudum haereditarium dem Herzog auftragen, und es in dieser Eigenschaft für sich und seine Nachfolger als ein getreuer Vasall empfangen zu wollen. — Ob die Civil-Jurisdiction in den streitigen Districten den Unterherren zur Heyden oder den Herren von Blanche in erster Instanz zukomme: diese Frage sollte noch beim Kaiserlichen Kammergericht entschieden werden. Dieselbe wurde dann späterhin zu Gunsten der erstem entschieden, und dem Hause Schoenau nur eine Laeten- oder Curmöds-Gerichtsbarkeit zuerkannt. Dabei hat sich nun der Herr zu Schoenau zwar nicht beruhigt, aber sein Wetzlarisches Restitutorium wurde mit solcher Lau-igkeit ventilirt, dass man annehmen muss, er sei zuletzt seiner Sache nicht mehr so ganz sicher und gewiss gewesen. Im J. 1786 war in dieser Angelegenheit noch kein Urtheil erfolgt.
2. Die Herren von dem Pesche.
Die Herren von dem Pesche gehören dem in vergangenen Jahrhunderten weit verbreiteten Geschlechte Hoen an, und scheinen den Hoen von Mülenarck nahe verwandt zu sein. Ihre Reihenfolge ist wohl diese:
- I. Daniel von dem Pesche kommt als Bürge vor in einer
Urkunde v. J. 1346 bei Lacomblet.
- II. Reynart Hoen von dem Pesche selig und Lucarde seine Gattin werden in einer Urkunde v. J. 1361 erwähnt. Heinrich von dem Pesche Pastor zu Immerath, der noch 1374 lebte, ist wahrscheinlich ein Bruder des Reynart.
- III. Daniel von dem Pesche Knape von Wappen, verheirathet mit Jutta, findet sich in mehrern Urkunden, und zuletzt im J. 1400.
- IV. Goedert Hoen von dem Pesch war verheirathet mit Mar-garetha von Harff (Schwester des Ritters Johann Herrn zu Harff). Im J. 1430 wird er zuletzt, und sein Sohn Heinrich zuerst genannt.