Domäne: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Neu) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
* 1768 Nützliches Handlungswörterbuch: Domaine = Cammer-Gut, Leib-Geding | * 1768 Nützliches Handlungswörterbuch: Domaine = Cammer-Gut, Leib-Geding | ||
* 1892 Domäne, Domanium = Kammergut, Krongut, Staatswald usw.<ref>„Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)</ref> | * 1892 Domäne, Domanium = Kammergut, Krongut, Staatswald usw.<ref>„Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)</ref> | ||
===Domänengüter=== | |||
1713 (Deutsches Rechtswörterbuch): einzelne grundstücke, gefälle und rechte, deren besonderes eigenthum dem staate, und die ausschließende benutzung dem oberhaupte desselben zukommt, werden domainen- oder kammergüter genannt | |||
==Dominium== | ==Dominium== |
Aktuelle Version vom 29. Februar 2008, 09:51 Uhr
Domäne
- Domäne (> dominium (lat.) > domaine (franz.)
- Bedeutung: Herrschaft, Herrschaftsbereich
Zeitliche Bedeutung
- 1768 Nützliches Handlungswörterbuch: Domaine = Cammer-Gut, Leib-Geding
- 1892 Domäne, Domanium = Kammergut, Krongut, Staatswald usw.[1]
Domänengüter
1713 (Deutsches Rechtswörterbuch): einzelne grundstücke, gefälle und rechte, deren besonderes eigenthum dem staate, und die ausschließende benutzung dem oberhaupte desselben zukommt, werden domainen- oder kammergüter genannt
Dominium
1892 = Eigentum – Gut, Gutsherrschaft, Rittergut, Herrschaft, gutsherrlicher Besitz, Gutsbezirk. [2]
Dominium directum
1892 = Obereigentum, wikliches Eigentum (älteres Wort=Eigengewere). [3]
Dominium utile
1892 = Untereigentum, Nutzeigentum, nutzbares Eigentum, z.B. Erbpacht (letztere in Schleswig „Feste“, auch „Veste“), Meierrecht (ein älteres Wort war dafür „ledigliche Gewere“ oder „Nutzgewere“) [4]
Quellen
- ↑ „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)
- ↑ „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)
- ↑ „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)
- ↑ „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)