Hultschiner Ländchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Hultschiner Ländchen war seit der Trennung von Mähren am Ende des 14. Jahrhunderts Teil des schlesischen Fürstentums [[Troppau]]. Später fiel es an die Habsburger Monarchie. Im Schlesischen Krieg verlor 1742 Habsburg das Hultschiner Ländchen an die [[Preußen]]. Es wurde ein Teil [[Schlesien|Schlesiens]]. Seit dem 1. Mai 1816 gehörte es zum neu eingerichteten Regierungsbezirk [[Oppeln]], Kreis [[Ratibor]]. | |||
Eine amtliche Volksabstimmung fand nicht statt. Als aber 1919 heraus kam, dass dieses Gebiet an die Tschechoslowakei fallen würde, empfanden die Mährer des späteren Hultschiner Ländchens ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl mit den übrigen Deutschen Schlesiens. Sie begannen, sich wieder stärker als "Oberschlesier mit mährischer Haussprache" zu fühlen. Noch 1919 führten sie eine freiwillige Volksbefragung durch, bei der sich 93,7 % der 48.446 Stimmberechtigten für einen weiteren Verbleib bei Schlesien aussprachen. | |||
1920 wurde es ohne Volksabstimmung der damals neu gegründeten Tschechoslowakei zugeschlagen. Das geschah mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920. (Artikel 83 des Vertrages lautet: „Deutschland verzichtet zugunsten der Tschechoslowakei auf das Hultschiner Ländchen.“) Das Gebiet wurde von den deutschen Behörden bis zum 4. Februar 1920 geräumt und anschließend von tschechischen Truppen besetzt. Unklar bleibt die Zugehörigkeit der Landgemeinden und Gutsbezirke [[Sandau_Hultschiner-Land|Sandau]], [[Haatsch_Hultschiner-Land|Haatsch]] und [[Owschütz_Hultschiner-Land|Owschütz]], die aufgrund ungenauer Grenzfestlegung vorläufig der Interalliierten Kommission für [[Oberschlesien]] unterstellt werden, aber nicht an der Volksabstimmung um Oberschlesien teilnehmen dürfen. | |||
Die endgültige Grenzfestsetzung sah 1924 noch geringfügige Abweichungen vor. | |||
Die weitere Abtretung der Landgemeinden Haatsch und Sandau und der Gutsbezirke Haatsch und Sandau an die Tschechoslowakei gegen die Rückgabe der Kolonie [[Rakowiec_Hultschiner-Land|Rakoiec]] der abgetretenen Landgemeinde [[Schillersdorf_Hultschiner-Land|Schillerdorf]] und des Vorwerks [[Lichtenhof_Hultschiner-Land|Lichtenhof]] des abgetretenen Gutsbezirks [[Rohow_Hultschiner-Land|Rohow]] wurden vom Grenzausschuss am 19. Dezember 1922 beschlossen und durch Note der Botschafterkonferenz vom 23. Januar 1923 bestätigt. Die tschechische Besetzung von Haatsch und Sandau fand am 16. März 1923 statt, die Rücknahme von Lichtenhof und Rakowiec durch Preußen am 8. März 1923. | |||
Damit hatten insgesamt 68 kommunale Einheiten, nämlich 1 Stadtgemeinde, 37 Landgemeinden und 30 Gutsbezirke ihre staatliche Zugehörigkeit gewechselt. Fortan gehörte das Hultschiner Ländchen als politischer Bezirk [[Hlučin_Bezirk|Hlučin]] zur Tschechoslowakei. | |||
Im Herbst 1923 erringen die deutschen Parteien bei den ersten tschechoslowakischen Kommunalwahlen im Hultschiner Ländchen insg. 76,4 % der Stimmen. | |||
Entsprechend dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 wurde das Hultschiner Ländchen am 1. Oktober 1938 deutsch besetzt. Der politische Bezirk Hlucin trug fortan wieder die frühere deutsche Bezeichnung Hultschin. Er umfasste den Gerichtsbezirk Hultschin. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Hultschin die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef. | |||
Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Hultschin förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein. | |||
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Hultschin nicht zum neuen Reichsgau Sudetenland, sondern sein Gebiet wurde wieder in den Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien zurückgegliedert. | |||
1945 ging das Gebiet erneut an die Tschechoslowakei. Die Bevölkerung war bis zur Vertreibung der Sudetendeutschen überwiegend deutsch; zum Teil bestand sie aus tschechischen Schlesiern. Heute wohnen hier überwiegend Tschechen. | |||
== Genealogische und historische Urkunden == | == Genealogische und historische Urkunden == |
Version vom 20. August 2005, 18:07 Uhr
Hierarchie
Regional > Österreich-Ungarn > Hultschiner-Ländchen
Einleitung
Flagge
Datei:Fahne Staat Hultschiner-Land.png
Wappen
Datei:Wappen Staat Hultschiner-Land.png
Landesfarben
Die Landesfarben sind xxxx
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Alle Orte des Hultschiner-Ländchen
Hier die Liste aller Orte des Hultschiner-Ländchen in Tschechisch und Deutsch.
Kirchliche Einteilung
Die kirchliche Einteilung unterscheidet sich von der staatlichen Einteilung. Details finden Sie bei dem jeweiligen Bezirk.
Geschichtlicher Abriss
Das Hultschiner Ländchen war seit der Trennung von Mähren am Ende des 14. Jahrhunderts Teil des schlesischen Fürstentums Troppau. Später fiel es an die Habsburger Monarchie. Im Schlesischen Krieg verlor 1742 Habsburg das Hultschiner Ländchen an die Preußen. Es wurde ein Teil Schlesiens. Seit dem 1. Mai 1816 gehörte es zum neu eingerichteten Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Ratibor.
Eine amtliche Volksabstimmung fand nicht statt. Als aber 1919 heraus kam, dass dieses Gebiet an die Tschechoslowakei fallen würde, empfanden die Mährer des späteren Hultschiner Ländchens ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl mit den übrigen Deutschen Schlesiens. Sie begannen, sich wieder stärker als "Oberschlesier mit mährischer Haussprache" zu fühlen. Noch 1919 führten sie eine freiwillige Volksbefragung durch, bei der sich 93,7 % der 48.446 Stimmberechtigten für einen weiteren Verbleib bei Schlesien aussprachen.
1920 wurde es ohne Volksabstimmung der damals neu gegründeten Tschechoslowakei zugeschlagen. Das geschah mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920. (Artikel 83 des Vertrages lautet: „Deutschland verzichtet zugunsten der Tschechoslowakei auf das Hultschiner Ländchen.“) Das Gebiet wurde von den deutschen Behörden bis zum 4. Februar 1920 geräumt und anschließend von tschechischen Truppen besetzt. Unklar bleibt die Zugehörigkeit der Landgemeinden und Gutsbezirke Sandau, Haatsch und Owschütz, die aufgrund ungenauer Grenzfestlegung vorläufig der Interalliierten Kommission für Oberschlesien unterstellt werden, aber nicht an der Volksabstimmung um Oberschlesien teilnehmen dürfen.
Die endgültige Grenzfestsetzung sah 1924 noch geringfügige Abweichungen vor.
Die weitere Abtretung der Landgemeinden Haatsch und Sandau und der Gutsbezirke Haatsch und Sandau an die Tschechoslowakei gegen die Rückgabe der Kolonie Rakoiec der abgetretenen Landgemeinde Schillerdorf und des Vorwerks Lichtenhof des abgetretenen Gutsbezirks Rohow wurden vom Grenzausschuss am 19. Dezember 1922 beschlossen und durch Note der Botschafterkonferenz vom 23. Januar 1923 bestätigt. Die tschechische Besetzung von Haatsch und Sandau fand am 16. März 1923 statt, die Rücknahme von Lichtenhof und Rakowiec durch Preußen am 8. März 1923.
Damit hatten insgesamt 68 kommunale Einheiten, nämlich 1 Stadtgemeinde, 37 Landgemeinden und 30 Gutsbezirke ihre staatliche Zugehörigkeit gewechselt. Fortan gehörte das Hultschiner Ländchen als politischer Bezirk Hlučin zur Tschechoslowakei.
Im Herbst 1923 erringen die deutschen Parteien bei den ersten tschechoslowakischen Kommunalwahlen im Hultschiner Ländchen insg. 76,4 % der Stimmen.
Entsprechend dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 wurde das Hultschiner Ländchen am 1. Oktober 1938 deutsch besetzt. Der politische Bezirk Hlucin trug fortan wieder die frühere deutsche Bezeichnung Hultschin. Er umfasste den Gerichtsbezirk Hultschin. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Hultschin die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Hultschin förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Hultschin nicht zum neuen Reichsgau Sudetenland, sondern sein Gebiet wurde wieder in den Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien zurückgegliedert.
1945 ging das Gebiet erneut an die Tschechoslowakei. Die Bevölkerung war bis zur Vertreibung der Sudetendeutschen überwiegend deutsch; zum Teil bestand sie aus tschechischen Schlesiern. Heute wohnen hier überwiegend Tschechen.
Genealogische und historische Urkunden
Hier: Nur die dem Staat insgesamt zugeordneten Referenzen aufführen.
Bibliographie
Hier: Nur die dem Staat insgesamt zugeordneten Referenzen aufführen.
Genealogische Werke
kein Eintrag
Historische Werke
kein Eintrag
Weitere Literatur
kein Eintrag
Ortslexika und Karten
Ortslexika
- ShtetlSeeker auf JewishGen: Link
Karten
- Maporama.com: Link
- Bundesamt für das Eich- und Vermessungswesen, Wien Link. Auch historische Karten!
Archive und Bibliotheken
Staatliche Archive
Die wichtigste Forschungsmöglichkeit außerhalb der Haushalte bieten die staatlichen Archive. Dort kann man in Matriken, Verkündbüchern, Seelenbeschreibungen, Grundbücher usw. Einsicht nehmen. Matriken sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte.
- Hier finden Sie das für jeden Ort zuständige Archiv. Weiters welche Kirchenbücher ab wann verfügbar sind: IHFF Link
Sonstige Archive
- Heraldisch genealogische Gesellschaft "Adler"
Universitätsstrasse 6/9b A-1090 Wien
Die Gesellschaft "Adler" wurde bereits 1870 gegündet. Sie verfügt über eine genealogische Spezialbibliothek, mit Todesanzeigensammlung, Wappenbildkartei, Siegelsammlung und laufende Publikationen.
Weitere lokale Archive finden Sie in den untergeordneten Seiten.
Bibliotheken
- Österreichische Nationalbibliothek, Wien Link
- Online-Katalog des Österreichischen Bibliothekenverbundes Online-Katalog
- Online-Katalog des deutschen Bibliothekenverbundes [1]
Weitere wichtige Bibliotheken finden Sie unter Wien.
LDS/FHC
Genealogische Forschungsstellen der 'Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage' (Mormonen).
Die Kirche und die dazu gehörende Genealogische Gesellschaft von Utah, in Salt Lake City, Utah, USA, bzw. ihre europäische Zentrale (Im Rosengarten 25a, D-61118 Bad Vilbel, BRD) verfilmt aus religiösen Gründen in aller Welt personenbezogene Akten (meist Kirchenbücher). Von Böhmen sind nur wenige Verfilmungen verfügbar.
In Salt Lake City ist ein großes Zentrum für Familienforschung eingerichtet. Die Filmrollen und Microfishes sind in den Rocky Mountains in riesigen unterirdischen Hallen gelagert. Duplikate dieses Materials werden Familienforschern in aller Welt gegen ein geringes Entgelt in zahlreichen Familienforschungsstellen (FHCs) zur Verfügung gestellt.
Voranmeldung erforderlich! Es wird nicht religiös geworben.
- Die österreichischen FHC's finden Sie hier: [http://www.ettl.co.at/mormon/deutsch/adressen.html
Link]
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- Online Telefonbuch: ???
Maillinglisten
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Regionale Verlage und Buchhändler
kein Eintrag
Berufsgenealogen
IHFF Genealogie Gesellschaft mbH., Ing. Gundacker Felix
A-1190 Wien, Pantzergasse 30, Link
Heimat- und Volkskunde
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Auswanderungen
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