Advokat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ursprünglich war der Advokat jemand, der aus Freundschaft und/oder gegen ein geringes Entgelt mit seinem Ansehen und juristischen Rat Beistand vor Gericht leistete. Er war aber kein juristischer Vertreter im heutigen Sinne. Die Rezeption des römischen Rechtes brachte die Professionalisierung der Rechtshilfe mit sich. Die Advokaten wurden von den professionellen [[Prokurator]]en weitgehend verdrängt. In Deutschland ist '''Advokat''' seit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 keine offizielle Bezeichnung mehr. <ref>Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, CD-Rom, 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin 2002.</ref> | |||
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Version vom 30. Dezember 2007, 17:43 Uhr
Advokat oder Advocat kommt aus dem Lateinischen von advocare = hinzurufen
Ursprünglich war der Advokat jemand, der aus Freundschaft und/oder gegen ein geringes Entgelt mit seinem Ansehen und juristischen Rat Beistand vor Gericht leistete. Er war aber kein juristischer Vertreter im heutigen Sinne. Die Rezeption des römischen Rechtes brachte die Professionalisierung der Rechtshilfe mit sich. Die Advokaten wurden von den professionellen Prokuratoren weitgehend verdrängt. In Deutschland ist Advokat seit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 keine offizielle Bezeichnung mehr. [1]
- Vergleiche
Artikel Advokat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Benutzte Literatur
- ↑ Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, CD-Rom, 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin 2002.