Advokat: Unterschied zwischen den Versionen

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Altdeutsch und schweizerisch für [[Rechtsanwalt]].
'''Advokat''' oder '''Advocat''' kommt aus dem Lateinischen von ''advocare'' = hinzurufen


Historisch gesehen handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die vor allem der Abgrenzung gegenüber dem [[Prokurator]] diente: Mit der Rezeption des römischen Rechts ab dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt wurden. Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die so genannten Prokuratoren. Daneben gab es andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, eben die Advokaten. Die Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten Gerichten, in Deutschland etwa vor dem [[Reichshofrat]] oder dem [[Reichskammergericht]]. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde diese Zweiteilung der Anwaltschaft in Kontinentaleuropa immer weiter gelockert und mit den Rechtsreformen der napoleonischen Zeit weitgehend beseitigt.
Ursprünglich war der Advokat jemand, der aus Freundschaft und/oder gegen ein geringes Entgelt mit seinem Ansehen und juristischen Rat Beistand vor Gericht leistete. Er war aber kein juristischer Vertreter im heutigen Sinne. Die Rezeption des römischen Rechtes brachte die Professionalisierung der Rechtshilfe mit sich. Die Advokaten wurden von den professionellen [[Prokurator]]en weitgehend verdrängt. In Deutschland ist '''Advokat''' seit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 keine offizielle Bezeichnung mehr. <ref>Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, CD-Rom, 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin 2002.</ref>


Das zweigeteilte System gibt es heute noch in Spanien, wo auch die traditionellen Bezeichnungen „Advokat“ (abogado) und „Prokurator“ (procurador) fortbestehen, sowie in den durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystemen in England, Wales und anderen Ländern des Commonwealth, wo die Advokaten „Solicitor“ und die Prokuratoren „Barrister“ heißen.
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== Benutzte Literatur ==
<references/>


[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 30. Dezember 2007, 17:43 Uhr

Advokat oder Advocat kommt aus dem Lateinischen von advocare = hinzurufen

Ursprünglich war der Advokat jemand, der aus Freundschaft und/oder gegen ein geringes Entgelt mit seinem Ansehen und juristischen Rat Beistand vor Gericht leistete. Er war aber kein juristischer Vertreter im heutigen Sinne. Die Rezeption des römischen Rechtes brachte die Professionalisierung der Rechtshilfe mit sich. Die Advokaten wurden von den professionellen Prokuratoren weitgehend verdrängt. In Deutschland ist Advokat seit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 keine offizielle Bezeichnung mehr. [1]

Vergleiche

Artikel Advokat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

Benutzte Literatur

  1. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, CD-Rom, 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin 2002.