Vest Recklinghausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Als die landesherrliche Hoheit des Erzbischofs von Köln, Herzog von Westfalen, durch die Säkularisation (1802/03) endete, blieb das Vest Recklinghausen als Territorium bestehen. | Als die landesherrliche Hoheit des Erzbischofs von Köln, Herzog von Westfalen, durch die Säkularisation (1802/03) endete, blieb das Vest Recklinghausen als Territorium bestehen. | ||
Die Geschichte des Kreises Recklinghausen als Folgeinstitution des Vestes Recklinghausen ist unter dem Artikel [[Kreis Recklinghausen]] ausführlich dargestellt. | |||
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Version vom 30. Juli 2005, 10:54 Uhr
Geschichte
Das "Vest Recklinghausen" (Ersterwähnung in einer Urkunde von 1341), mit dem gleichnamigen Oberhof, war seit dem Mittelalter der Inbegriff eines Amtsbezirks der kaiserlichen Freiggrafschaft und des landesherrlichen Gogerichts zu Recklinghausen im Kurfürstentum Köln. Verwaltet wurde es von kölnischen Drosten und Amtmänner und war häufig verpachtet oder verpfändet (von Schaumburg auf Schloß Gemen).
Da das Vest Recklinghausen um die Mitte des 14. Jhdt. politisch dem dem erzstiftischen Marschall von Westfalen zu Arnsberg unterstand, kann vermutet werden, daß es mit dem Erwerb des Herzogtums Westfalen durch den Erzbischof von Köln an das Erzstift kam. Demnach gehörte das Amtsgebiet Recklinghausen ursprünglich den Grafen von Westfalen. Diese Annahme wird auch gestützt durch die reichen Schenkungen aus dem Gebiet des Vestes an das Stift Xanten. Schon um 1102 hatte Graf Friedrich der Streitbare aus dem Hause der Grafen von Werl die halbe Grafschaft Arnsberg dem Erzstift Köln preisgeben müssen. Erbe der Grafschaft und der 1114 errichteten neuen Burg Arnsberg wird nach seinem Tode 1124 der niederländische Graf Gottfried von Cuyk (Kuik). Sein Sohn Heinrich I. (1154-1185) muß um1160 unter kölnischem Druck seine Grafschaft 1165 dem Erzstift zu Lehen auftragen. Mit der Eingliederung Arnsbergs in den sauerländischen Besitz des Erzbistums beginnt sich für diesen und den zugehörigen Hellweg die Bezeichnung "Herzogtum Westfalen" einzubürgern und führt seit 1367 zum einem weiteren Titel des Erzbischofs.
Mit den anderen Hoheitsgebieten des Kölner Erzbischofs, dem Herzogtum Westfalen, dem Kurkölnisches Sauerland und dem Rheinischen Landen des Erzstiftes bestand keine direkte Verbindung nach Recklinghausen. Zwischen den genannten Territorien bildete das Vest zwar nicht kirchlich, aber politisch eine herrschaftliche Enklave. Erst die Reformation fügte zu einer weiteren Abgrenzung zum klevisch – märkischen Herrschaftsgebiet und zur Stadt Dortmund. Heiraten in den jeweils andersgläubigen Bereich wurden zumindest erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Bis in das 17. Jhdt. hinein fanden anonyme Zweitheiraten und –taufen nach dem Ritus der alten Religion in grenznahen Kirchen der alten Heimat statt. Die politischen und kirchlichen Grenzen des alten Vestes waren zum größten Teil von der Natur gezogen im Norden und Osten schied die Lippe das Land von dem des Fürstbischofs von Münster, im Süden trennten es ab Henrichenburg die Niederungen und Sümpfe der Emscher von der Grafschaft Mark und dem Stift Essen, im Westen der Kölnische Wald oder Bischofssundern und Ödland vom Herzogtum Kleve.
Nur einem schmalen östlichen Zipfel, dem Kirchspiel Waltrop, fehlte die natürliche Sperre; eine Landwehr sicherte hier das Gebiet gegen die Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Mark. Dies Gebiet des Vestes wird wesentlich abgedeckt vom heutigen Kreis Recklinghausen.
Als die landesherrliche Hoheit des Erzbischofs von Köln, Herzog von Westfalen, durch die Säkularisation (1802/03) endete, blieb das Vest Recklinghausen als Territorium bestehen.
Die Geschichte des Kreises Recklinghausen als Folgeinstitution des Vestes Recklinghausen ist unter dem Artikel Kreis Recklinghausen ausführlich dargestellt.
Internetlinks
Webgeschichte: http://www.hoeckmann.de/geschichte/vest.htm
http://www.hamaland-nrw.de/Lembeck-Infos.htm
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de