Genannt (bei Familiennamen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Literatur==
==Literatur==
zu den hier nur sehr vereinfacht dargestellten Hofnamen bzw. "genannt"-Namen in Westfalen und Lippe nach Versteinerung der Familiennamen
*siehe [[Handbuch der praktischen Genealogie/288]]
* vgl. [[Hofname]]
*zu den hier nur sehr vereinfacht dargestellten Hofnamen bzw. "genannt"-Namen in Westfalen und Lippe nach Versteinerung der Familiennamen


(Hinweis von Hans-Dieter Hibbeln, Detmold)
(Hinweis von Hans-Dieter Hibbeln, Detmold)
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In: Das Standesamt, 4/68, S. 108 - 112
In: Das Standesamt, 4/68, S. 108 - 112


== Internetlinks ==


 
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
[[Kategorie: Genealogischer Begriff]]
[[Kategorie:Familienname|!]]
[[Kategorie:Onomastik]]

Version vom 15. November 2007, 07:23 Uhr

In manchen Gegenden ( Münsterland, Rheinland ) findet man in Quellen Namenszusätze wie: genannt; vulgo; modo; oder; vel; v.; alias; aber auch Zusätze wie an oder auf. Zum Beispiel: "Wittorf genannt Lehmann" oder "Heimbach genannt Göthe"; "Schroers an Brimter".

  • "genannt" bei Hofnamen (vorwiegend in Westfalen und benachbarten Regionen)

Dahinter steckt zumeist ein Hof- oder Wohnstättenname. Hatte ein Hof keinen männlichen Erben, so sollte bei einer Übernahme des Hofes durch einen anderen Bauern der Hofname nicht verloren gehen. Der neue Bauer erhielt darum den Hofnamen und sein ursprünglicher Familienname trat hinter den Hofnamen zurückt. Der Name diente mehr als Adresse, denn als Familienname. In vielen Fällen werden in Quellen (zumeist Kirchenbücher) beide Namen (Familienname und Hofname) aufgeführt. In manchen Gegenden war die Bindung des Namens an den Hof jedoch so stark, dass der ursprüngliche Name völlig entfiel. Die irrige Annahme, dass dahinter immer ein Schwiegersohn steckt entstand durch spätere preussische Regelungen zur Führung eines Genannt-Namens, welche die Führung des Namens beschränkte. Es kann sich jedoch auch um den zweiten Ehemann einer verwitweten Bäuerin, oder sogar um einen völlig fremden Bauern handeln. Die in vielen Genealogien getroffene Festellung bei einer Wiederverheiratung ...und nahm den Namen der Ehefrau an ist falsch. Nicht der Name der Ehefrau sondern der Name des Hofes war ausschlaggebend.

Im Rheinland endete diese Sitte 1798 mit Einführung der Personenstandsregister durch die Franzosen. Hier durfte nur noch der Name geführt werden, der bei Geburt ins Kirchenbuch eingetragen war. In Preussen galt dies ab 1816, wobei für Genannt-Namen ab 1822 eine Sonderregel bestand, welche die Führung des Namens auf den direkten Erben beschränkte (nach einem Beitrag aus der Mailing-Liste Compgend-L).

Rolf Faßbinder nennt (in der Hessen-Mailingliste) Beispiele für das in Westfalen früher übliche Prinzip "der Hof bleibt - der Name geht" - "oder umgekehrt".

1. der Hof Lenecke in Brechten : Die Eheleute haben nur Töchter und übergeben den Hof an ihre älteste Tochter Margaretha. Diese heiratet Diedrich Bendhaus.. Dieser wird ab dann als "Diedrich Bendhaus, gnt. Lenecke" geführt. Die Kinder der beiden führen aber nur den Namen "Lenecke"

2. der Hof Böse in Hönninghausen : der Hof war "wüst" = leer = unbesetzt. Auf diesen Hof kam das Ehepaar Johan Große Öttringhaus und Anna Nierhhof, beides Kinder anderer Hofesinhaber in diesem Raum. Diese beiden werden fortan als "Johan Große Öttringhaus, gnt. Böse und Anna Nierhhof, gnt. Böse" geführt. Die Kinder der beiden werden aber nur mit dem Familiennamen "Böse" getauft.

"So kommt es, daß mancher behauptet, seine Vorfahren würden schon im Schatzungsregister von z.B. 1400 geführt, was aber bei den Besitzerwechseln über die Jahre nicht immer stimmt. Denn in den Schatzungsregistern wurden nur die Höfe aufgeführt, und ob nun derjenige , der 1400 genannt wird auch ein echter Vorfahre der Blutslinie ist, wird man wohl oft mangels KB nicht nachvollziehen können. Es sei denn es gibt eine Hofchronik" (Rolf Faßbinder).


  • "genannt" mit Beinamen zur Unterscheidung bei häufigen Familiennamen (vor allem in Hessen und Waldeck)

Hier war sehr oft so, daß ein Familienname in einem Dorf sehr, sehr häufig vorkam, und obendrein die Hälfte dieser männlichen Personen auch noch z.B. Johannes hießen. Dann wurde oft ein genannt oder "vulgo= gemeinhin" drangehängt. z.B. " der Schwarze" , "der Große", "Ecken"(=deren Wohnhaus stand auf der Ecke) oder " Winus Molinar" oder "gnt. Diecke" oder " gnt. Kittler". Dies war nur zur Untescheidung der einzelnen Personen. Die Kinder solcher Eheleute erhielten aber immer den Namen des Vaters, z.B. "Johan Aßhauer, gnt. Diecke" > Kinder hießen Aßhauer oder "Conrad Landgrebe,der Schwarze" > Kinder hießen nur Landgrebe. Wenn sie den Hof übernamen , nannte auch sie sich Aßhauer, gnt. Diecke, ähnlich war es mit den "Vulgonamen", solange sie sich auf Plätze bezogen. "Der Große" oder "der Schwarze" bezog sich nur auf die Person die Ihn auch hatte, denn dessen Kinder mußten ja nicht umbedingt "groß" sein (Aus einem Beitrag von Rolf Faßbinder in der Hessen-Mailing-Liste).


  • "genannt" bei unehelicher Geburt

Jörg Huesmann zitiert das Beispiel seines UrUrUrgroßvaters Wilhelm Rudolf Wittorf gen. Lehmann (* 12.11.1857 in 25704 Meldorf/Schleswig- Holstein), der unehelich geboren worden ist. Der Vater hieß Wilhelm Lehmann, die Mutter Dorothea Wittorf. Allerdings heirateten die beiden nicht, so erhielt er dann den Nachnamen "Wittorf genannt Lehmann". Das ist jedoch eine äußerst selten anzutreffende Ausnahme. (nach einem Beitrag aus der Mailing-Liste Compgend-L)

Aber auch der Name eines Pflegevaters konnte bei unehelich geborenen Kinder zum Namen der Mutter als "genannt" hinzukommen:

Helene Adelheid Catharina SPANGENBERG gen. LEYDING, * Hamburg 14.8.1852, To. d. unverehelichten Dorette Helene SPANGENBERG (1819-1852), Pflegetochter des Superintendenten Karl Hermann LEYDING in Geversdorf bei Stade, der die Namensänderung in LEYDING beantragt. Genehmigung Stade v. 8.8.1871, nach: KEMPEN, Wilhelm van: Amtliche Namenänderungen im Königreich und der Provinz Hannover 1850-1900 und der damit verbundenen Personenkreis. In: Quellen zur Genealogie, Bd. 3, Göttingen 1973 (Hinweis von Thomas Appel, Göttingen, in der Hessen-Mailingliste).

Literatur

(Hinweis von Hans-Dieter Hibbeln, Detmold)

Lippe

Wolfgang Loos Die "Versteinerung" der Familiennamen im früheren Fürstentum Lippe. In: Lippische Mitteilungen, Bd. 42 (1973)

Westfalen

Wolfgang Loos Die westfälischen Hofnamen. In: Das Standesamt, 4/68, S. 108 - 112