Freimann: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
* Regional: '''Besitzer eines freien Bauerngutes''', das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. '''[[Freigut]], [[Freimannslehen]], [[Freimannshufe]]''')
* Regional: '''Besitzer eines freien Bauerngutes''', das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. '''[[Freigut]], [[Freimannslehen]], [[Freimannshufe]]''')
* In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es'''
* In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es'''
* In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]] (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
* In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]], (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
* auch der '''[[Scharfrichter]]''' selbst
* '''Freiersmann''' - also Brautsucher
* '''Freiersmann''' - also Brautsucher



Version vom 7. November 2007, 20:48 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung:

  • ein freier Mann
  • Regional: Besitzer eines freien Bauerngutes, das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. Freigut, Freimannslehen, Freimannshufe)
  • In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: Besitzer eines Freidingshofes
  • In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: Schinder, also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver abdeckt, (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
  • auch der Scharfrichter selbst
  • Freiersmann - also Brautsucher

Quellen: