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'''Beurteilung:''' In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur Die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einharat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum [[Catalogus communicantium]], zum [[Status animarum]] und zu [[Firmlisten]] | '''Beurteilung:''' In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur Die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einharat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum [[Catalogus communicantium]], zum [[Status animarum]] und zu [[Firmlisten]] | ||
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Version vom 17. Juni 2005, 13:28 Uhr
Kommunikantenliste : Bei den Katholiken wird das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet. In Verzeichnissen werden die Namen der Erstkommunikaten aufgeschrieben. In frühen Aufschreibungen sind auch die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festgehalten, meist noch lebende Großeltern und Geschwister der Eltern. Ähnlich wurde bei dem Sakrament der Firmung verfahren, welches duch den Regionalbischof oder Archdiakon in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet wurde.Die Kommunikantenlisten wurden teilweise auch in den Kirchenbüchern mitgeführt.
Beurteilung: In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur Die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einharat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium, zum Status animarum und zu Firmlisten