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Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. Dies entspricht der im Grimmschen Wörterbuch genannten Wortbedeutung, nach der ein Provisor (Vorseher) jemand ist, der "die Aufsicht über etwas oder über andere führt". | |||
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Version vom 3. September 2007, 11:41 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Vorausschauender Versorger oder Vorsorger, im Mittelalter und danach in den Städten meist einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. Dies entspricht der im Grimmschen Wörterbuch genannten Wortbedeutung, nach der ein Provisor (Vorseher) jemand ist, der "die Aufsicht über etwas oder über andere führt".