Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.  
Als '''Suffraganbistum''' wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines [[Metropolit]]en (z.B. einem Erzbischof) untersteht.  


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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Katholische Kirche in Deutschland]]

Aktuelle Version vom 21. Juli 2007, 11:05 Uhr

Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.

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