Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2007, 11:05 Uhr
Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.
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