Kantonrolle: Unterschied zwischen den Versionen

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===Eignung zum Vergleich===
===Eignung zum Vergleich===
Gewöhnlich erfolgen Familienrekonstruktionen durch Genealogen in der Zeit vor der Führung der Zivil- und Personenstandsregister allgemein über Kirchenbücher. Kantonrollen, [[Populationsliste|Populationslisten]], [[Hauskataster]] und andere staatliche Quellen bieten mit ihren aufgezeichneten Familienprofilien die ersten flächendeckenden vergleichenden Kontrollmöglichkeiten zur Familienrekonstruktion aus Kirchenbüchern. Diese Kontrollen sind besonders in den Gegenden notwendig, wo das Phänomen der [[Namensanklebung]] zur lokalen Tradition gehörte.
Gewöhnlich erfolgen Familienrekonstruktionen durch Genealogen in der Zeit vor der Führung der Zivil- und Personenstandsregister allgemein über Kirchenbücher. Kantonrollen, [[Populationsliste|Populationslisten]], [[Hauskataster]] und andere staatliche Quellen bieten mit ihren aufgezeichneten zeitlichen Familienprofilen die ersten flächendeckenden vergleichenden Kontrollmöglichkeiten zur Familienrekonstruktion aus Kirchenbüchern. Diese Kontrollen sind besonders in den Gegenden notwendig, wo das Phänomen der [[Namensanklebung]] zur lokalen Tradition gehörte.


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]

Version vom 11. Juli 2007, 17:26 Uhr

Kantonrolle

An Stelle der bis 1764 in Preussen üblichen Enrollierungspässe, wurden seit dieser Zeit vollständige Kantonsrollen angefertig, in der die Wehrpflichtigen und die Art ihrer Tauglichkeit erfasst wurden.

Die Kantonrolle des Kirchspiels Lippborg von 1804 (Akte "Stadt Beckum A 286) ist ein vorgedrucktes Amtsbuch und enthält im Tabellenformat folgende Informationen über enrollierte Söhne des Kirchspiels und des Ortes in Listenform:

  1. Hausnummer
  2. Name
  3. Stand der Eltern und Wohnort
  4. Alter (des Vaters)
  5. Besitzstand und Vermögen
  6. Höhe der Abgaben
  7. Name des enrollierten Sohnes
  8. Geburtsjahr des Sohnes
  9. Größe
  10. Beruf
  11. Anmerkungen

Eignung zum Vergleich

Gewöhnlich erfolgen Familienrekonstruktionen durch Genealogen in der Zeit vor der Führung der Zivil- und Personenstandsregister allgemein über Kirchenbücher. Kantonrollen, Populationslisten, Hauskataster und andere staatliche Quellen bieten mit ihren aufgezeichneten zeitlichen Familienprofilen die ersten flächendeckenden vergleichenden Kontrollmöglichkeiten zur Familienrekonstruktion aus Kirchenbüchern. Diese Kontrollen sind besonders in den Gegenden notwendig, wo das Phänomen der Namensanklebung zur lokalen Tradition gehörte.