Stadtteil: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Nordrhein-Westfalen===
=== Nordrhein-Westfalen===
In der Gemeinedordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonordrh.pdf Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498)] (Stand Juni 2007)</ref> kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die ''Stadtbezirke'' weiter in ''Stadtteile'' untergliedert sind<ref>vgl. [http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR0.01neu.pdf Hauptsatzung der Stadt Essen als PDF] § 2</ref>.
In der Gemeinedordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonordrh.pdf Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498)] (Stand Juni 2007)</ref> kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die ''Stadtbezirke'' weiter in ''Stadtteile'' untergliedert sind<ref>vgl. [http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR0.01neu.pdf Hauptsatzung der Stadt Essen als PDF] § 2</ref>.
===Hessen===
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ist die offizielle Einheit unterhalb einer Gemeinde, soweit sie überhaupt eingerichtet wird, ''[[Ortsbezirk]]'', auch in größeren Städten. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch '''''Stadtteile''''' und ''Stadtbezirke'' geben, die in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)<ref>{{Vorlage:Wikipedia|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Vorlage:Wikipedia|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Vorlage:Wikipedia|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>.
== Benutzte Quellen und Literatur ==
== Benutzte Quellen und Literatur ==
<references/>
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Version vom 21. Juni 2007, 14:55 Uhr

Ein Stadtteil ist ein abgegrenzter bzw. mit eigenem Namen versehener Teil einer Stadt oder Gemeinde. Regional unterschiedlich kann der Begriff einen reinen umgangssprachlichen oder auch offiziellen Charakter haben. Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Stadtteil.

Bundesrepublik Deutschland

Nordrhein-Westfalen

In der Gemeinedordnung des Landes[1] kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die Stadtbezirke weiter in Stadtteile untergliedert sind[2].

Hessen

Laut Gemeindeordnung des Landes[3] (§ 81) ist die offizielle Einheit unterhalb einer Gemeinde, soweit sie überhaupt eingerichtet wird, Ortsbezirk, auch in größeren Städten. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, die in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)[4].

Benutzte Quellen und Literatur