Stadtteil: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bundesrepublik Deutschland==
==Bundesrepublik Deutschland==
=== Nordrhein-Westfalen===
=== Nordrhein-Westfalen===
In der [http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonordrh.pdf Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498)] kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die ''Stadtbezirke'' weiter in ''Stadtteile'' untergliedert sind (vgl. [http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR0.01neu.pdf Hauptsatzung der Stadt Essen als PDF] § 2).
In der Gemeinedordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonordrh.pdf Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498)] (Stand Juni 2007)</ref> kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die ''Stadtbezirke'' weiter in ''Stadtteile'' untergliedert sind<ref>vgl. [http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR0.01neu.pdf Hauptsatzung der Stadt Essen als PDF] § 2</ref>.
== Benutzte Quellen und Literatur ==
<references/>


[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]

Version vom 19. Juni 2007, 16:20 Uhr

Ein Stadtteil ist ein abgegrenzter bzw. mit eigenem Namen versehener Teil einer Stadt oder Gemeinde. Regional unterschiedlich kann der Begriff einen reinen umgangssprachlichen oder auch offiziellen Charakter haben. Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Stadtteil.

Bundesrepublik Deutschland

Nordrhein-Westfalen

In der Gemeinedordnung des Landes[1] kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die Stadtbezirke weiter in Stadtteile untergliedert sind[2].

Benutzte Quellen und Literatur