Gemeindeteil: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Juni 2007, 16:19 Uhr
Ein Gemeindeteil ist ein abgegrenzter bzw. mit eigenem Namen versehener Teil einer Stadt oder Gemeinde. Regional unterschiedlich kann der Begriff einen reinen umgangssprachlichen oder auch offiziellen Charakter haben.
Bundesrepublik Deutschland
Bayern
Laut Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 797 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2005 (GVBl. S. 686) haben (Art. 2) Gemeindeteile einen Namen, der von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgehoben, geändert oder vergeben werden kann.
In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren, die nicht im Gemeinderat vertreten sind und die nicht Stadtbezirk mit Bezirksausschuss sind, kann auf Antrag ein Ortssprecher gewählt werden (Art. 60a).