Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Nordrhein-Westfalen===
=== Nordrhein-Westfalen===
In der [http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonordrh.pdf Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498)], insbesondere § 39, wird der Begriff  [[Ortschaft]] als Synonym für [[Gemeindebezirk]] verwendet.
In der [http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonordrh.pdf Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498)], insbesondere § 39, wird der Begriff  [[Ortschaft]] als Synonym für [[Gemeindebezirk]] verwendet.
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen (Wunsch)]]

Version vom 17. Juni 2007, 15:28 Uhr

Ortschaft ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:

  • Ein Wohnplatz oder eine Wohnsiedlung im weiteren Sinne (Ort)
  • Ein rechtlich definierter Teil einer Stadt oder Gemeinde mit, der mit besonderen Rechten ausgestattet ist. Oft handelt es sich um eine eingemeindete ehemalige Gemeinde.

Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Ortschaft.

Bundesrepublik Deutschland

Nordrhein-Westfalen

In der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), insbesondere § 39, wird der Begriff Ortschaft als Synonym für Gemeindebezirk verwendet.