Herrlichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Begriffsklärung siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_%28Territorium%29:
Als Herrschaft (franz. Seigneurie) oder Herrlichkeit wurde in der Feudalzeit das Territorium oder Lehen eines Landesherrn bezeichnet, der in diesem Gebiet die vollen Herrschaftsrechte ausübte.
„Das Werden von Landesherrschaft ist als Prozess der allmählichen Bündelung älterer Einzelrechte aufzufassen, die zu verschiedener Zeit in der Hand eines Herrn vereint, mehr aufgrund von strenger Auslese im Kampf der Nachbarn untereinander als gegen das Königtum. Die Unterlegenen wurden ganz langsam, zumal in der frühen Neuzeit, als private Grundherren aufgefasst, die Sieger klärten ihre Rechte juristisch zur Landeshoheit ab.“
Lehen, die vom König oder Kaiser vergeben wurden, hatten im Heiligen Römischen Reich Reichsstandschaft. Waren sie durch Kauf oder Vererbung an Grafen oder Fürsten gelangt, so wurden diese – anders als die Reichsritter – im Reichstag auf der Grafenbank vertreten.
Es existieren mehrere Orte mit dem Namen '''Herrlichkeit'''
Es existieren mehrere Orte mit dem Namen '''Herrlichkeit'''


== Ostpreußen ==


== Ostpreußen ==
* [[Herrlichkeit (Landkreis Mohrungen)|Herrlichkeit]] war eine Försterei in der Gemeinde [[Schnellwalde (Landkreis Mohrungen)|Schnellwalde]] im [[Landkreis Mohrungen]] und heißt heute Uroczysko.


* [[Herrlichkeit (Landkreis Mohrungen)|Herrlichkeit]] war ein Wohnplatz in der Gemeinde [[Schnellwalde (Landkreis Mohrungen)|Schnellwalde]] im [[Landkreis Mohrungen]] und heißt heute Uroczysko.


[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]


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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2023, 00:12 Uhr

Zur Begriffsklärung siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_%28Territorium%29:

Als Herrschaft (franz. Seigneurie) oder Herrlichkeit wurde in der Feudalzeit das Territorium oder Lehen eines Landesherrn bezeichnet, der in diesem Gebiet die vollen Herrschaftsrechte ausübte.

„Das Werden von Landesherrschaft ist als Prozess der allmählichen Bündelung älterer Einzelrechte aufzufassen, die zu verschiedener Zeit in der Hand eines Herrn vereint, mehr aufgrund von strenger Auslese im Kampf der Nachbarn untereinander als gegen das Königtum. Die Unterlegenen wurden ganz langsam, zumal in der frühen Neuzeit, als private Grundherren aufgefasst, die Sieger klärten ihre Rechte juristisch zur Landeshoheit ab.“

Lehen, die vom König oder Kaiser vergeben wurden, hatten im Heiligen Römischen Reich Reichsstandschaft. Waren sie durch Kauf oder Vererbung an Grafen oder Fürsten gelangt, so wurden diese – anders als die Reichsritter – im Reichstag auf der Grafenbank vertreten.


Es existieren mehrere Orte mit dem Namen Herrlichkeit

Ostpreußen


Disambiguation notice Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe.

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