Beifang: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriffserklärung==
==Begriffsklärung==
Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion, Gewrichtssprengel: "sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.
===Rechtsbegriff===
* [[Beifang (Recht)]]


===Ort===
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:


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# [[Beifang]], Kreis Unna (= 59379 Selm)
# [[Beifang]], Kreis Unna (= 59379 Selm)


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===Historisch===
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2023, 00:12 Uhr

Begriffsklärung

Rechtsbegriff

Ort

Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:

Nordrhein-Westfalen

  1. Beifang, Kreis Coesfeld (= 59394 Nordkirchen)
  2. Beifang, Kreis Unna (= 59379 Selm)

Historisch

  1. Beifang Schöneflieth, Greven


Disambiguation notice Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe.

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