Stadtvogt: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung)
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]]  > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[Stadtvogt]]
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]]  > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[Stadtvogt]]
{{Begriffsklärungshinweis|Vogt|Vogt (Begriffsklärung)}}
[[Bild:1650-03-24-Schirle.jpg|thumb|480px|'''Vogt der Stadt Coesfeld''', Amtsprotokollbuch Stadt Haltern]]
[[Bild:1650-03-24-Schirle.jpg|thumb|480px|'''Vogt der Stadt Coesfeld''', Amtsprotokollbuch Stadt Haltern]]
==Amtssprache==
==Amtssprache==
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter


;17. Jahrhundert: [[Stadtvogt]], Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer [[Stadt]], mit Verwaltungsaufgaben
;17. Jahrhundert: [[Stadtvogt]], Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer [[Stadt]], mit Verwaltungsaufgaben
Zeile 12: Zeile 14:


===Beispiel===
===Beispiel===
* [[Haltern am See|Haltern]], 24. Martii 1650: In Nahmen dern [[Fürstbistum Münster|fürstlich Münsterischen Herrn Deputirten]] begert der [[Stadtvogt|Vogt]] zu [[Coesfeld|Coeßfelt]]  Henrich Berningh gegen morgen eine Portion Fische.<ref>Schierle-Protokoll
* [[Haltern am See|Haltern]], 24. Martii 1650: In Nahmen dern [[Fürstbistum Münster|f(''ürstlich'') Münsterschen He(''rrn''). Deputirten]] begert der [[Stadtvogt|Vogt]] zu [[Coesfeld|Coeßfelt]]  Henrich Berningh gegen morgen eine Portion Fische.<ref>Schierle-Protokoll
(Stadtarchiv Haltern, P 295) </ref>
(Stadtarchiv Haltern, P 295) </ref>


Zeile 21: Zeile 23:
* Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004  
* Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004  


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster|Vogt]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Gerichtswesen]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 19:36 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stadtvogt

Disambiguation notice Vogt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Vogt (Begriffsklärung).
Vogt der Stadt Coesfeld, Amtsprotokollbuch Stadt Haltern

Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
17. Jahrhundert
Stadtvogt, Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben
Fürstbistum Münster
  • Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
  • Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
  • Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. [1]

Beispiel

Quelle

  1. Quelle:Der Vogt im Lebensumfeld
  2. Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)

Literatur

  • Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004