Meier: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Begriffserklärungshinweis|Meierei|Meierei}}
{{Begriffsklärungshinweis|Meierei|Meierei}}


'''Berufsbezeichnung'''
'''Berufsbezeichnung'''
Zeile 11: Zeile 11:
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.


* [[Meierei (Landwirtschaft)]]
* [[Meierhof (Liegenschaft)]]
* [[Meierhof (Liegenschaft)]]



Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 22:51 Uhr

Disambiguation notice Meierei ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Meierei.

Berufsbezeichnung Meier

Bedeutung

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Bedeutung

Quelle(n)

http://de.wikipedia.org/wiki/Meier

Literatur

Leopold Schütte: "Schulte und Meier in (Nordost-) Westfalen" in: Bielefeld und Nordostwestfalen, Münster 1995, S. 211-225; Hrsg. Aloys Mayr und Klaus Temlitz.