Keller (Berufsbezeichnung): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Keller, oder auch „Kellner“ war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern von Bürgerlichen ausgeübt. | |||
Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten. | |||
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== Weblinks == | |||
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 19:16 Uhr
Keller ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Keller (Begriffsklärung). |
Keller, Kellner
Berufsbezeichnung, Familienname
Herkunft und Bedeutung
entlehnt aus der lateinischen Sprache:
- Cella = Abteilung im Haus
- cellararius, cellearius, oder cellarites, cellio = Kellermeister
- cellarium = Speise- oder Vorratskammer
- cellarius = zur Vorratskammer gehörig (andere Lagerstätten)
- Cellarius (Substant.) = Keller- oder Küchenmeister, Beschließer
Mittelalterliche Bedeutung
Auf der Ebene eines Klosters oder größeren Grundherren der "Vorsteher des Vorratshauses".
Lokale Bedeutung
Vest Recklinghausen
Die Kellnerei des Kurfürstentums Köln für das Amtsgebiet des Vestes Recklinghausen verwaltete alle Dienste, Einnahmen an Naturalien, an durch durch Geld abgelöste Naturalien, Geldabgaben, welche aus dem Eigentum des Landesherren an Grund und Boden, Zehnten und sonstigen Rechten entstanden. Die Kellnerei hatte ihren Sitz in der Horneburg, die Feste, Burg und Amtshaus war. Geleitet wurde die Kellnerei durch einen
- Oberkellner (ab1665) im Range eines zunächst kurfürstlichen, dann arenbergischen Hofrates, und / oder einen
- Kellner (konnten zum Statthalter aufsteigen)
Württemberg
Der Keller, oder auch „Kellner“ war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern von Bürgerlichen ausgeübt. Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten.
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Keller (Amt). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.