Keller (Berufsbezeichnung): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Keller, Kellner'''
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===Lokale Bedeutung===
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Die Kellnerei des Kurfürstentums Köln für das Amtsgebiet des [[Vest Recklinghausen|Vestes Recklinghausen]] verwaltete alle Dienste, Einnahmen an Naturalien, an durch durch Geld abgelöste Naturalien, Geldabgaben, welche aus dem Eigentum des Landesherren an Grund und Boden, Zehnten und sonstigen Rechten entstanden. Die Kellnerei hatte ihren Sitz in der Horneburg, die Feste, Burg und Amtshaus war. Geleitet wurde die Kellnerei durch einen
Die Kellnerei des Kurfürstentums Köln für das Amtsgebiet des [[Vest Recklinghausen|Vestes Recklinghausen]] verwaltete alle Dienste, Einnahmen an Naturalien, an durch durch Geld abgelöste Naturalien, Geldabgaben, welche aus dem Eigentum des Landesherren an Grund und Boden, Zehnten und sonstigen Rechten entstanden. Die Kellnerei hatte ihren Sitz in der [[Horneburg (Datteln)|Horneburg]], die Feste, Burg und Amtshaus war. Geleitet wurde die Kellnerei durch einen
* Oberkellner (Adeliger) im Range eines zunächst kurfürstlichen, dan arenbergischen Hofrates, und einen
* Oberkellner (ab1665) im Range eines zunächst kurfürstlichen, dann arenbergischen Hofrates, und / oder einen
* Kellner
* Kellner (konnten zum Statthalter aufsteigen)


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==== Württemberg ====
Zitat: Entnommen dem Duden für Familiennamen
Der Keller, oder auch „Kellner“  war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern von Bürgerlichen ausgeübt.
Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten.


KELLER
== Siehe auch ==
* [[Amtskeller]]
* [[Kastner]]


1. Amtsname zu mdh.  k``eller >  Kellermeister, Verwalter der Weinberge, Verwalter der Einkünfte an (an Höfen und Klöstern). Die Entstehung dieses Familiennamens zeigen die Belege aus Basel a. 1268 Cuonradus dictus [genannt] der Keller, identisch mit Cuonradus Cellerarius [Kellermeister].
== Weblinks ==
 
* {{Wikipedia-Link|Keller (Amt)}}
2. Wohnstättennamen zu mhd. k``eller > Keller, Kaufladen < für jemanden , der in einem Haus mit Keller oder Kaufladen wohnte.
 
3. Herkunftsname zu dem Ortsnamen Keller.
 
==Varianten des Namens==
 
==Geographische Verteilung==
 
==Berühmte Namensträger==
* Bernhard Keller, hessischer Bevollmächtigter 1634 im '''Fürstbisum Münster'''.
* Neben dem Schriftsteller Gottfried KELLER finden sich weitere Namensträger [http://de.wikipedia.org/wiki/Keller_%28Begriffskl%C3%A4rung%29#Personen]
 
==Sonstige Personen==
 
==Geographische Bezeichnungen==
 
==Umgangssprachliche Bezeichnungen==
 
==Literaturhinweise==
 
==Weblinks==
* [[Keller (Haltern-Holtwick)]]
* [[Keller auf dem Berge (Haltern-Holtwick)]]
 
* http://www.Keller-Familie.de


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 19:16 Uhr

Disambiguation notice Keller ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Keller (Begriffsklärung).

Keller, Kellner

Berufsbezeichnung, Familienname

Herkunft und Bedeutung

entlehnt aus der lateinischen Sprache:

  • Cella = Abteilung im Haus
  • cellararius, cellearius, oder cellarites, cellio = Kellermeister
  • cellarium = Speise- oder Vorratskammer
  • cellarius = zur Vorratskammer gehörig (andere Lagerstätten)
  • Cellarius (Substant.) = Keller- oder Küchenmeister, Beschließer

Mittelalterliche Bedeutung

Auf der Ebene eines Klosters oder größeren Grundherren der "Vorsteher des Vorratshauses".

Lokale Bedeutung

Vest Recklinghausen

Die Kellnerei des Kurfürstentums Köln für das Amtsgebiet des Vestes Recklinghausen verwaltete alle Dienste, Einnahmen an Naturalien, an durch durch Geld abgelöste Naturalien, Geldabgaben, welche aus dem Eigentum des Landesherren an Grund und Boden, Zehnten und sonstigen Rechten entstanden. Die Kellnerei hatte ihren Sitz in der Horneburg, die Feste, Burg und Amtshaus war. Geleitet wurde die Kellnerei durch einen

  • Oberkellner (ab1665) im Range eines zunächst kurfürstlichen, dann arenbergischen Hofrates, und / oder einen
  • Kellner (konnten zum Statthalter aufsteigen)

Württemberg

Der Keller, oder auch „Kellner“ war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern von Bürgerlichen ausgeübt. Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten.

Siehe auch

Weblinks