Freimann: Unterschied zwischen den Versionen
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* Regional: '''Besitzer eines freien Bauerngutes''', das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. '''[[Freigut]], [[Freimannslehen]], [[Freimannshufe]]''') | * Regional: '''Besitzer eines freien Bauerngutes''', das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. '''[[Freigut (Definition)|Freigut]], [[Freimannslehen]], [[Freimannshufe]]''') | ||
* In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es''' | * In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es''' | ||
* In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]], (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden) | * In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]], (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden) |
Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 08:02 Uhr
Freimann ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Freimann (Begriffsklärung). |
Berufsbezeichnung
Bedeutung:
- ein freier Mann
- Regional: Besitzer eines freien Bauerngutes, das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. Freigut, Freimannslehen, Freimannshufe)
- In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: Besitzer eines Freidingshofes
- In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: Schinder, also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver abdeckt, (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
- auch der Scharfrichter selbst
- Freiersmann - also Brautsucher
Quellen: