Amt (deutscher Verwaltungsbegriff): Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
'''Amt (kreisähnlich)''' war eine historische staatliche Verwaltungseinheit, die in vielen deutschen Territorien im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit existierte.<ref>{{Wikipedia-Link|Amt_(Württemberg)|Amt (Württemberg)}}</ref> Im nördlichen Deutschland, vor allem in Preußen, wurde sie zu Anfang des 19. Jahrhunderts durch den Kreis abgelöst. 1939 wurde die Bezeichnung ''Kreis'' einheitlich im damaligen Deutschen Reich und damit auch in den süddeutschen Ländern eingeführt.


== Der Begriff ==
Von diesem historischen ''Amt'' ist zu unterscheiden das [[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], das nach der napoleonischen Zeit, also seit dem frühen 19. Jahrhundert, einen Zusammenschluss mehrerer kleinerer Gemeinden ''innerhalb eines Kreises'' bezeichnet, vor allem im westlichen und nördlichen Deutschland. In einigen deutschen Bundesländern existieren noch heute derartige Ämter.
'''Amt (Verwaltung)''' ist eine staatliche Verwaltungseinheit<ref>[http://de.wikipedia.org/wiki/Oberamt_(W%C3%BCrttemberg)]</ref>


== Einzelne Definitionen ==
== Einzelne Definitionen ==
=== Württemberg <ref>[http://de.wikipedia.org/wiki/Oberamt_(W%C3%BCrttemberg)]</ref>  ===
=== Württemberg ===
Das Herzogtum Württemberg war bereits früh in Ämter als Verwaltungseinheiten aufgeteilt. Neben den meist sehr alten weltlichen Ämtern gab es Kloster-, Rentkammer- und Kammerschreibereiämter. Letztere wurden überwiegend nach der Enteignung des Kirchenbesitzes  in Folge der Reformation eingeführt. Die Ämter unterschieden sich z. T. sehr in Größe, Zahl der Amtsorte und der Bevölkerung. Große Ämter waren in Unterämter unterteilt. 1758 wurden die Ämter in Oberämter umbenannt.
Das Herzogtum Württemberg war bereits früh in Ämter als Verwaltungseinheiten aufgeteilt. Erste Anfänge sind bereits ab Mitte des 13. Jh. fassbar. Neben den weltlichen Ämtern gab es das rentkammerliche Amt [[(Rentkammer)]], die [[Kammerschreiberei]] und [[Klosteramt|Klosterämter]].  


Nach den erheblichen Gebietszuwächsen ab 1802 und der Erhebung des Herzogtums zum Königreich wurde die Verwaltung mit dem Organisationedikt von 1806 modernisiert. Ohne Rücksicht auf bisherige Grenzen wurde die Zahl der Oberämter verringert und auf etwa gleiche Größe zugeschnitten. Sie blieben bis zu ihrer Umbenennung und später Abschaffung 1934/38 nahezu unverändert bestehen.
Die Ämter unterschieden sich z. T. sehr in Größe , Zahl der Amtsorte und der Bevölkerung. Große Ämter waren teilweise in Unterämter unterteilt. 1758 wurden die Ämter in [[Oberamt|Oberämter]] umbenannt, die bis 1934/38 Bestand hatten. <ref>{{Wikipedia-Link|Oberamt_(Württemberg)}}</ref> <ref>Grube, Walter: Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg - W. Kohlhammer Stuttgart, 1975</ref>


==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==
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Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
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===Eigenschaften===
===Eigenschaften===
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===Ähnliche Objekttypen===
===Ähnliche Objekttypen===
[[Amt (dänischer Verwaltungsbegriff)]] - GOV Objekttyp 57<br />
[[Amt (dänischer Verwaltungsbegriff)]] - GOV Objekttyp 57<br />
[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]] - GOV Objekttyp 78
[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]] - GOV Objekttyp 1
 
===Historie===
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23.05.2021 falsche Weiterleitung behoben. Objekttyp 78 wird jetzt hierhin weitergeleitet




== Anmerkungen und Quellenangaben ==
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
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Aktuelle Version vom 21. Oktober 2023, 17:47 Uhr

Disambiguation notice Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt.


Projekt GOV
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Der Begriff

Amt (kreisähnlich) war eine historische staatliche Verwaltungseinheit, die in vielen deutschen Territorien im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit existierte.[1] Im nördlichen Deutschland, vor allem in Preußen, wurde sie zu Anfang des 19. Jahrhunderts durch den Kreis abgelöst. 1939 wurde die Bezeichnung Kreis einheitlich im damaligen Deutschen Reich und damit auch in den süddeutschen Ländern eingeführt.

Von diesem historischen Amt ist zu unterscheiden das Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises), das nach der napoleonischen Zeit, also seit dem frühen 19. Jahrhundert, einen Zusammenschluss mehrerer kleinerer Gemeinden innerhalb eines Kreises bezeichnet, vor allem im westlichen und nördlichen Deutschland. In einigen deutschen Bundesländern existieren noch heute derartige Ämter.

Einzelne Definitionen

Württemberg

Das Herzogtum Württemberg war bereits früh in Ämter als Verwaltungseinheiten aufgeteilt. Erste Anfänge sind bereits ab Mitte des 13. Jh. fassbar. Neben den weltlichen Ämtern gab es das rentkammerliche Amt (Rentkammer), die Kammerschreiberei und Klosterämter.

Die Ämter unterschieden sich z. T. sehr in Größe , Zahl der Amtsorte und der Bevölkerung. Große Ämter waren teilweise in Unterämter unterteilt. 1758 wurden die Ämter in Oberämter umbenannt, die bis 1934/38 Bestand hatten. [2] [3]

GOV-Objekttyp

78 - Amt - {deu=Amt (kreisähnlich)}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amt (kreisähnlich),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Amt (dänischer Verwaltungsbegriff) - GOV Objekttyp 57
Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises) - GOV Objekttyp 1

Historie

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Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Amt (Württemberg). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Oberamt_(Württemberg). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Grube, Walter: Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg - W. Kohlhammer Stuttgart, 1975