Dekanat (Begriffsklärung): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Tedy (Diskussion • Beiträge) |
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
* Geschäftsbereich des geschäftsführender [[Professor]] der Fakultät einer Universität. | * Geschäftsbereich des geschäftsführender [[Professor]] der Fakultät einer Universität. | ||
{{ | {{Begriffsklärung}} |
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2023, 18:57 Uhr
Dekanat ist ein Begriff mit verschiedenen Bedeutungsmöglichkeiten:
historisch
- weltlich: Bezirk von 10 Höfen, welche zu einer Grundherrschaft (Domäne) gehörten, sie bildeten das Dekanatsgebiet, ein Dekanat.
kirchlich
- kirchlich:Dekanat oder Dechanei, Dechantei, Dekanei, regionaler Verwaltungsbezirk (Dekanat) unter einheitlicher Leitung (Archidiakon), ab dem 19. Jhdt. eines Dechanten innerhalb einer Diözese.
wissenschaftlich
- Geschäftsbereich des geschäftsführender Professor der Fakultät einer Universität.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe. Zur Anlage solcher Begriffsklärungsseiten siehe Hilfe:Begriffsklärung |