Amt: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung)
 
(14 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Begriffsklärung}}
== Objekttypen im GOV ==
* [[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]] - Objekttyp 1 - eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
* [[Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)]] - Objekttyp 78 - eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]].
* [[Amt (dänischer Verwaltungsbegriff)]] - Objekttyp 57
* [[Amtsbezirk]] - Objekttyp 2
* [[Amtsgericht]] - Objekttyp 3
* [[Amtshauptmannschaft]] - Objekttyp 99
* [[Bezirksamt]] - Objekttyp 110
* [[Landratsamt]] - Objekttyp 149
* [[Oberamt]] - Objekttyp 37
* [[Standesamt (GOV)]] - Objekttyp 103 - siehe auch [[:Kategorie:Standesamt]]
* [[Verwaltungsamt]] - Objekttyp x
== Begriff ==
Das Wort '''Amt''' bezeichnet:
Das Wort '''Amt''' bezeichnet:
 
*[[Amt (Bedeutung)]]
*eine öffentliche Funktion einer Person
*eine öffentliche Funktion einer Person
*eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
*eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
*[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde
* [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]] in der Zeit vor 1802, als landesherrliche  Verwaltungsbehörde
{{Begriffserklärung}}

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2023, 08:27 Uhr

Disambiguation notice Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe.

Zur Anlage solcher Begriffsklärungsseiten siehe Hilfe:Begriffsklärung


Objekttypen im GOV

Begriff

Das Wort Amt bezeichnet:

  • Amt (Bedeutung)
  • eine öffentliche Funktion einer Person
  • eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum